Wie ist die Bilanz des Widerspruchsverfahrens in den Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes beim LANUV für das Jahr 2017?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Verena Schäffer

Portrait Norwich Rüße

Zum 1. Januar 2015 hat die Landesregierung die Durchführung des Widerspruchsverfahrens in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz dem Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz übertragen.
Das Widerspruchsverfahren ist aus allgemeinen rechtsstaatlichen Erwägungen zu begrüßen, denn es dient der Selbstkontrolle der Verwaltung zur Wahrung ihrer Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit, dem Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger und der Entlastung der Verwaltungsgerichte. Es stärkt zum einen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in den Rechtsstaat, zum anderen leisten Widerspruchsverfahren durch ihre niedrigschwellige und kostengünstige Durchführbarkeit einen effektiven Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheit. Bürgerinnen und Bürgern wird es ermöglicht, kostengünstig und ohne die Konsultierung von Anwältinnen und Anwälten, zügig und mit geringem Aufwand eine Überprüfung von Behördenentscheidungen durch die Verwaltung selbst zu erwirken.
Nach anfänglichen Startschwierigkeiten in der Bearbeitung bedingt durch personelle Engpässe beim LANUV wurden im November 2016 zwei weitere Stellen und somit insgesamt 3,5 Stellen für die Bearbeitung der Widerspruchsverfahren im LANUV zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung schilderte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5652 (Drs. 16/14622), dass somit von einer Arbeitsentlastung von 70-80 Prozent ausgegangen werden könne und sich bereits im letzten Quartal 2016 eine deutliche Verbesserung der Erledigungszahlen und eine Verringerung der Quote der unerledigten Verfahren eingestellt habe. Zu diesem Zeitpunkt zeigte sich die Landesregierung optimistisch, dass sich diese positive Entwicklung in 2017 fortsetzen werde.
In Anlehnung an die Beantwortung der benannten Kleinen Anfrage, bitten wir um eine fortgesetzte Bereitstellung der Fallzahlen aus 2017, in gleicher tabellarischer Darstellung wie bei der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5652 (Drs. 16/1462).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Widerspruchsverfahren in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz sind im Jahr 2017 im LANUV eingegangen? Bitte benennen Sie die Gesamtzahl sowie die inhaltliche Aufteilung der monatlichen Eingänge. Darstellung bitte in tabellarischer Form.
  2. Wie viele Widerspruchsverfahren konnten in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz im Jahr 2017 monatlich aus welchen Gründen erledigt werden? Darstellung bitte in tabellarischer Form.
  3. Wie hoch war die Anzahl an nicht erledigten Widerspruchsverfahren in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz im Jahr 2017 jeweils am Monatsende? Darstellung bitte in tabellarischer Form.
  4. Wie lang sind die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten abgeschlossener Widerspruchsverfahren in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz im Jahr 2017 beim LANUV? Darstellung bitte in tabellarischer Form.
  5. Wie viele Widerspruchsverfahren wurden in den Jahren 2016 und 2017 durch externe Unterstützung in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz bearbeitet? Bitte nach Quartalen tabellarisch auflisten.