Wie ist die Beschaffenheit von Reithallenböden in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Mit der Tretschicht auf Reitplätzen und in Reithallen sind Pferde beim Reiten ständig im Kontakt. Daher werden hohe Ansprüche an den Untergrund gestellt, insbesondere hinsichtlich der Trittfestigkeit und der Elastizität, um den Druck und die Belastung optimal abfedern zu können. Um hervorragende Reiteigenschaften sicherstellen zu können, findet auf vielen Reitplätzen ein Gemisch aus Sand und synthetischen oder organischen Zuschlagsstoffen Verwendung. Je nach Art und Menge machen diese Zuschlagsstoffe den Sand elastischer, geben mehr Stabilität, erhöhen die Wasserspeicherkapazität und sorgen dafür, dass der Boden im Winter weniger schnell gefriert.
Seit einigen Jahren ersetzen jedoch zunehmend synthetische Zuschlagstoffe den tradierten und ökologischen Zusatzstoff Holz. Dabei handelt es sich oftmals um Vliese, aber auch um Teppichbodenreste und andere Kunststoffe. Diese werden kleingeschreddert im Gemisch mit Sand als Tretschicht auf Reitplätze aufgebracht, gelten somit als Bauprodukte und sind nach Landesbaurecht zu bewerten.
Die Reitböden unterliegen einer mechanischen Beanspruchung durch die Pferdehufe, sodass durch die ausgelöste Reibung Stäube entstehen. Die Auswirkungen auf Böden, Gewässer, Luft, aber auch auf die Gesundheit von Mensch und Pferd, die auf diesen Plätzen Sport treiben, Zuschauerinnen und Zuschauern und die Arbeiterinnen und Arbeiter auf dem Reitplatz sind bislang nicht ausreichend untersucht. Dadurch, dass Pferdemist regelmäßig in der Landwirtschaft genutzt wird, stellt dies auch einen möglichen Eintragspfad für Mikrokunststoffe in landwirtschaftlich genutzte Flächen dar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Die Feststellung und die Eignung von Bauprodukten werden durch das Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalens definiert. Welche Bedingungen für den Einbau synthetischer oder organischer Gemische in Reithallen und auf Reitplätzen sind nach Bauordnungsrecht in NRW vorgegeben?
Wie wird die Zugabe von Zuschlagstoffen (Art, Menge, Umfang, Häufigkeit etc.) auf Reitböden in NRW dokumentiert?
Welche Erkenntnisse über gesundheitliche bzw. umweltbezogene Auswirkungen bezüglich synthetischer oder organischer Beimischungen in Reitböden liegen der Landesregierung vor?
Wie viele ausgediente Reithallen- und Reitplatzböden mit der Zugabe von synthetischen oder organischen Zuschlagstoffen werden jährlich in NRW auf welche Art und Weise entsorgt? Bitte Mengen in Tonnen mit Blick auf die letzten 10 Jahre benennen.
Kommen Abfälle (wie z.B. Teppichreste) auf Reitplätzen zum Einsatz, müssen diese abfallrechtlich als ‚Produkt‘ eingestuft werden und definierte Kriterien erfüllen. Gibt es eine fachlich Einschätzung seitens der Landesregierung, ob derartige Abfälle die in § 5 KrWG Absatz 1 in Nr. 3 und 4 genannten Kriterien erfüllen?