Wie hoch ist der Sanierungsbedarf an den Hochschulen?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter und Monika Düker

In ihrem „Bericht zu den Sanierungsbedarfen an den nordrhein-westfälischen Hochschulen und deren Finanzierungsmöglichkeiten“ vom 17. November 2017 an den Wissenschaftsausschuss (Vorlage 17/287) stellte die Landesregierung dar, dass zu dem Zeitpunkt ein Sanierungsbedarf im Hochschulbau für NRW von „mehr als rund 6 Mrd. € bis 2025 soweit heute abschätzbar“ bestand. Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten führte der Bericht die jährliche Mietliste des Landes, das damals noch nicht abgeschlossene Hochschulbaumodernisierungsprogramm und das Hochschulbaukonsolidierungsprogramm an, das bis 2020 lief.

Für den Haushalt 2021 hat die Landesregierung kein neues Sanierungsprogramm für die Hochschulen aufgestellt. Auch eine aktuelle Darstellung des Sanierungsbedarfs an den Hochschulen durch die Landesregierung liegt nicht vor.

Als besonderer Teilbereich der Hochschulen ist die Hochschulmedizin zu beachten. Das zunächst bis 2020 aufgesetzte Medizinische Modernisierungsprogramm wurde verlängert und aufgestockt. Der aktuelle Sanierungsbedarf an den Universitätskliniken und medizinischen Einrichtungen wurde dabei jedoch nicht transparent gemacht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist derzeit der Sanierungsbedarf an den Hochschulen? (Bitte differenzieren nach: a) Bedarf insgesamt, b) mit und c) ohne Hochschulmedizin, d) Bedarf abzüglich gegebenenfalls noch anstehender Zahlungen im Rahmen des Hochschulbaumodernisierungsprogramms, des Hochschulbaukonsolidierungsprogramms und des Medizinischen Modernisierungsprogramms sowie nach dem Bedarf e) ohne Flächenerweiterungen und f) mit einem angenommenen Flächenausbau von 1,2 Prozent jährlich)
  2. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung derzeit durch, um dem Sanierungsbedarf an den Hochschulen und Universitätskliniken zu begegnen? (Bitte nach Programmlinien und Haushaltstiteln differenzieren)
  3. In welchem Umfang plant die Landesregierung in ihrem Entwurf für den Haushalt 2022 ein neues Sanierungs- und Modernisierungsprogramm für die Hochschulen und Universitätskliniken?
  4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Landesregierung nicht schon für 2021 ein neues Sanierungs- und Modernisierungsprogramm für die Hochschulen aufgelegt hat?
  5. In welchem Zeitraum plant die Landesregierung den bisher angefallenen Sanierungsbedarf an den Hochschulen und Universitätskliniken vollständig abgebaut zu haben?