Wie geht es weiter mit den Schulfahrten?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Schon in der 1. Schulmail des Ministeriums zur Corona-Pandemie vom 27.02.2020 wurde vor Schulfahrten in bestimmte Gebiete im Ausland gewarnt. Eine Woche später wurde auch von Schulfahrten im Inland in Gebiete mit hohen Fallzahlen abgeraten. Für die Fälle von Auslandsfahrten, wo eine Absage zwingend vorzunehmen ist oder empfohlen wird, stellte das Land in Aussicht, die Stornierungskosten zu übernehmen (2. Schulmail vom 06.03.2020). Nur wenige Tage später wurde die Zusage der Kostenübernahme auf alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins In- und Ausland ausgeweitet (3. Schulmail vom 11.03.2020). Mit der 12. Schulmail vom 03.04.2020 wurden dann schließlich die Mailadressen der Bezirksregierungen genannt an die die Anträge zu richten sind. Mit einer Auszahlung wird laut dieser Schulmail ab dem 15. Juni begonnen. Auch Ersatzschulen sind antragsberechtigt. Diese Regelung galt zunächst für die Schulfahrten, die bis zu den Sommerferien hätten durchgeführt werden sollen.
Anschließend wurde verfügt, dass bis zu den Herbstferien Schulfahrten ins Ausland zu unterlassen sind, Schulfahrten ins Inland aber stattfinden können. Auf der Pressekonferenz von Ministerin Gebauer am 23.06.2020 wurde nachgefragt, ob an dieser Regel festgehalten werden solle. Ministerin Gebauer räumte ein, dass sich die Lage heute anders darstelle, sie aber an der Regel festhalten wolle, damit die Schulen Verlässlichkeit haben.
Dabei lässt die Ministerin vermissen, dass ein Verbot von Schulfahrten ins Ausland gut begründet sein muss. Warum eine Aachener Schule ihren Wandertag weder nach Belgien noch in die Niederlande machen darf, aber sehr wohl in den Kreis Gütersloh, lässt sich nicht anhand der tatsächlichen Gefährdungslage begründen.
Sollte eine Schule eine Schulfahrt in den Kreis Gütersloh geplant haben und sie aufgrund der hohen aktuellen Fallzahlen nun absagen, würde das Land keine Stornierungskosten mehr übernehmen.
Es stellen sich also viele Fragen aus der Schulpraxis heraus.
Offen lässt das MSB bisher, welche Hygienevorschriften bei innerdeutschen Schulfahrten zu beachten sind und welche Regeln für Schulfahrten nach den Herbstferien gelten sollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie begründet die Landesregierung das undifferenzierte Verbot von Schulfahrten ins Ausland bis zu den Herbstferien?
2.         as ist bei der Durchführung von innerdeutschen Schulfahrten zu beachten, besonders hinsichtlich von Hygienevorschriften bei Fahrten, die mit dem Bus durchgeführt werden?
3.         Was gilt für Fahrten, die in innerdeutsche Gebiete führen sollen, die aktuell hohe Fallzahlen aufweisen – insbesondere hinsichtlich möglicher Stornierungskosten?
4.         Was gilt für Fahrten, die nach den Herbstferien ins Ausland führen sollen, aber wegen einer möglichen Reisewarnung für Menschen und Schulklassen aus NRW – wie aktuell in Österreich – nicht stattfinden können oder sollten – insbesondere hinsichtlich möglicher Stornierungskosten?
5.         Welche Kostenübernahme für Stornierungskosten von Schulfahrten hat das Land geleistet (bitte aufschlüsseln nach Schulart; Ziel (In- und Ausland), Höhe des Betrages)?