Wie geht es weiter mit dem Landestierschutzbeirat in NRW?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in tierschutzrelevanten Fragestellungen. Er setzt sich aus Akteuren aus unterschiedlichsten Verbänden und Wirkungsbereichen zusammen. Neben Tierschützerinnen und Tierschützern sind auch Akteure der Lebensmittelproduktion, der Landwirtschaft und auch der Kirchen vertreten. Gemäß dem Erlass zur Einrichtung des Beirates vom 25. Juli 1986, zuletzt geändert durch Erlass vom 03.01.1994 (MBl. NW. 1994 S. 1098/SMBl. NW. 7834), wird noch von 17 Mitgliedern ausgegangen. Mittlerweile besteht der Beirat aus 23 Mitgliedern.
Nach der Abschaffung des Verbandklagerechts und des Landesbüros für anerkannte Tierschutzverbände, ist der bestehende Tierschutzbeirat aktuell die einzige Möglichkeit für Tierschützerinnen und Tierschützer, sich auf Landesebene für die Stärkung von Tierschutzangelegenheiten einzusetzen. In einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 02.07.2019 (APr 17/677) sagte die Vorsitzende des Landestierschutzbeirats NRW, Christina Ledermann: „Nein, ich halte den Tierschutzbeirat nicht für verzichtbar. Ich halte ihn für ein wichtiges Gremium, keine Frage.“ Doch hinsichtlich der Frage, ob die Arbeit des Tierschutzbeirates effektiv im Sinne des Tierschutzes ist, „war unser Ergebnis in der letzten Sitzung, dass der Tierschutzbeirat in seiner aktuellen Form nicht geeignet ist, um die Mitwirkung der Tierschutzverbände sicherzustellen“, so Ledermann weiter.
Die Beschlüsse des Landestierschutzbeirats sind einstimmig zu treffen, bevor sie als Empfehlungen an das Ministerium ausgesprochen werden. Darüber hinaus tagt der Beirat nicht-öffentlich, so bleibt sein Wirken im Verborgenen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Landestierschutzbeirat NRW in seiner jetzigen Konzeption ein ausreichendes Medium darstellt, um die Interessen des Tierschutzes wirksam in landespolitische Entscheidungen einfließen zu lassen. Unabhängig davon, dass die Landesregierung beabsichtigt, in diesem Jahr ein/e Landestierschutzbeauftragte/n einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie oft tagt der Landestierschutzbeirat NRW? (Bitte konkrete Sitzungstermine der letzten zehn Jahre benennen.)
2.         Wer benennt die Mitglieder und entscheidet über die Zusammensetzung des Landestierschutzbeirates NRW? (Bitte auch Kriterien der Zusammensetzung benennen.)
3.         Die Zusammensetzung der 23 Mitglieder im Tierschutzbeirat ist im Verhältnis der Tierschützer und der Tiernutzerseite nicht ausgeglichen. Beabsichtigt die Landesregierung, den Runderlass zur Einrichtung des Beirats zu aktualisieren und somit diese Unausgewogenheit zu korrigieren? (Bitte zukünftigen Verteilschlüssel benennen.)
4.         Weshalb sind die Sitzungen und Beschlüsse des Landestierschutzbeirates für die Öffentlichkeit nicht zugänglich? (Bitte begründen, warum die Landesregierung an diesem Modell festhält.)
5.         Finden auf Landesebene neben dem Landestierschutzbeirat NRW noch weitere tierschutzrelevante Arbeitskreise statt? (Bitte die Arbeitskreise einschließlich der beteiligten Akteure benennen.)