Wie geht die Landesregierung im PCB-Skandal in Ennepetal vor?

Kleine Anfrage von Verena Schäffer und Norwich Rüße

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Norwich Rüße

In Ennepetal wurden im direkten Umfeld des Silikonherstellers BIW Isolierstoffe GmbH im Industriegebiet Oelkinghausen im Oktober 2018 erstmalig Partikelniederschläge festgestellt, die erhöhte Gehalte an bestimmten PCB-Verbindungen (polychlorierten Biphenyle) enthielten. Daraufhin wurde das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) beauftragt, im Umkreis des Unternehmens weitergehende Untersuchungen vorzunehmen. Dabei ging es insbesondere darum, über den Einsatz von Nahrungspflanzen (z.B. Löwenzahn und Grünkohl) zu untersuchen, ob die gemessene PCB-Konzentration die übliche Hintergrundbelastung übersteigt. Auch eine gesundheitliche Bewertung der Konzentrationen wurde vorgenommen, da es sich bei PCB um eine hochgiftige und als krebserregend eingestufte Chlorverbindung handelt.
Sowohl die Grünkohl-Untersuchungen durch das LANUV als auch die Ergebnisse der Emissionsuntersuchung beim Unternehmen BIW lassen darauf rückschließen, dass das Unternehmen für die Verbreitung der Kongenere PCB 47, 51 und 68 verantwortlich ist. Zusätzlich wird nach weiteren möglichen PCB-Emittenten im Gewerbegebiet gesucht, diese Untersuchungen dauern allerdings noch an.
Die bisher gesammelten Erkenntnisse waren Grundlage für die vorsorgliche Empfehlung des LANUV, jegliches Gemüse und Obst aus Nutzgärten in Oelkinghausen und Büttenberg nicht zu verzehren. Im nächsten Untersuchungsschritt sollen Blutuntersuchungen der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Erkenntnisse liefern. Der Betrieb des Unternehmens BIW geht unterdessen weiter.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um die Bevölkerung in Ennepetal vor einer weiteren PCB-Belastung zu schützen?
2.         Warum wurde die Produktion des Unternehmens zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bisher nicht gestoppt?
3.         PCB dürfen in Deutschland seit 1989 nicht mehr hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden (PCB-Verbotsverordnung). Wie lässt sich vor diesem Hintergrund eine weitere Produktion rechtfertigen, bei der inzwischen nachweislich PCB in die Umwelt gelangt?
4.         Welche alternativen Produktionsmethoden, wie alternative Filtertechnologien oder die Verwendung anderer Werkstoffe, werden zur Reduzierung der PCB-Belastung am Standort derzeit geprüft?
5.         Derartige Anlagen sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftig. Beabsichtigt die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Ausstoß von PCB genehmigungspflichtig wird?