Wie geht die Landesregierung gegen krankhaftes Tiersammeln vor?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Beim sogenannten „Animal Hoarding“ handelt es sich um ein krankhaftes und unkontrolliertes Sammeln von Tieren, dem bislang in Deutschland noch kein definiertes Krankheitsbild zugrunde liegt. Oftmals geht diesem Phänomen eine psychische Störung, wie eine Depression oder eine Zwangsneurose, voraus, was dazu führt, dass Hygiene- und Pflegestandards für die gehaltenen Tiere nicht erfüllt werden. Darunter leiden nicht nur die Betroffenen, sondern in erster Linie die Tiere. Wird von den Behörden eine solche Tiersammlung aufgelöst, werden oftmals Tiere tot gefunden oder befinden sich in so einem schlechten Zustand, dass sie anschließend vom Veterinär eingeschläfert werden müssen.
Dokumentationen des Deutschen Tierschutzbunds zufolge waren seit 2012 mehr als 18.700 Tiere von „Animal Hoarding“ betroffen. Meist handelte es sich dabei um Katzen (50,8 Prozent) und Hunde (45,2 Prozent). In 2018 waren es deutschlandweit im Schnitt 67 Tiere pro Fall, in 40 Prozent der Fälle wurden Tiere eingeschläfert und in 30 Prozent wurden verendete Tiere gefunden. Neben den Tieren selbst leiden auch die Tierheime unter derartigen Phänomenen, schließlich ist der anschließende Pflege- und Vermittlungsaufwand enorm. Zumal nach derartigen Vorfällen einige Tiere Verhaltungsstörungen aufweisen, was eine Vermittlung zusätzlich erschwert.
Für die örtlichen Behörden sind die Fälle meist abgeschlossen, sobald die Tiere aus den Haushalten geborgen wurden. Tierschützer fordern deswegen die Einführung eines Zentralregisters, in dem Informationen zu auffällig gewordenen Privathaltern gesammelt werden. Veterinärämter sollen auf dieses Register zugreifen und somit – auch bei einem Umzug in eine andere Stadt – ein Tierhaltungsverbot durchsetzen können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie viele Fälle von Tiersammlung bzw. „Animal Hoarding“ sind der Landesregierung aus den letzten zehn Jahren in NRW bekannt? (Bitte auch die Anzahl der jeweils entfernten Tiere benennen.)
2.         Welche Kosten sind den kreisangehörigen Tierheimen in NRW durch die Abwicklung von aufgelösten Fällen des „Animal Hoarding“ in den letzten zehn Jahren entstanden?
3.         Wie positioniert sich die Landesregierung zu einem Haltungsverbot für auffällig gewordene Tiersammlerinnen und -sammler?
4.         Wie positioniert sich die Landesregierung zu einem von Tierschutzverbänden geforderten Zentralregister, um auffällig gewordene Halterinnen und Halter zu erfassen?
5.         Welche medizinische Betreuung wird in NRW auffällig gewordenen Tiersammlerinnen und -sammlern zur Verfügung gestellt, um eine Heilung von dieser Krankheit zu ermöglichen und somit weiteren „Hoarding-Fällen“ vorzubeugen?