Wie fördert die Landesregierung künftig Forschungsinfrastrukturen?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Am 18. März 2016 startete die rot-grüne Landesregierung das Förderprogramm „Forschungsinfrastrukturen“. Damit wollte das Land das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial in NRW erhöhen, indem neue Forschungseinrichtungen geschaffen oder bestehende Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten durch Modernisierung, Ausbau oder Erweiterung gestärkt werden. Bis zu 200 Millionen Euro sollten für Personal, Geräte, Anlagen und bauliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Hälfte der bewilligten Ausgaben konnten Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhalten. Bis 2018 sollte es bis zu sechs Förderaufrufe geben.
Am 28. September 2018 endete der fünfte Förderaufruf. Nunmehr werden nur noch bewilligte Vorhaben ausfinanziert. Darauf stellt sich die Frage, ob und wie die Landesregierung entsprechende neue Vorhaben für den Rest der EU-Förderperiode bis Ende 2020 fördert und ob die Landesregierung bereits Pläne hat, ob und wie entsprechende Vorhaben ab 2021 gefördert werden.
Von Antragsstellern wurde bekannt, dass die Bewilligungsverfahren zuletzt sehr lange dauerten und es zu hohe bürokratische Anforderungen gab. Daher stellt sich die Frage, welche Probleme die Landesregierung festgestellt hat und wie sie diese bei künftigen Förderprogrammen lösen will. Die Landesregierung steht in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen und Unternehmen auch künftig durch zusätzliche Förderung in die nachhaltige und intelligente Weiterentwicklung ihrer umsetzungsorientierten Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten investieren können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.       Wie fördert die Landesregierung das umsetzungsorientierte Forschungs- und Innovationspotenzial in NRW durch Modernisierung, Ausbau, Erweiterung oder Schaffung von Forschungsinfrastrukturen und -kapazitäten an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und in Unternehmen in den Jahren 2019 und 2020?
2.       Welche Pläne hat die Landesregierung für eine entsprechende Förderung ab 2021?
3.       Wie lange dauerte jeweils der Zeitraum zwischen Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Maßnahmebeginn? (Bitte für jedes einzelne bewilligte Projekt aufführen)
4.       Welche Probleme sind der Landesregierung in Bezug auf die Antragstellung und Abwicklung im Förderprogramm Forschungsinfrastrukturen bekannt?
5.       Wie will die Landesregierung die Probleme in künftigen Förderprogrammen vermeiden?