Wie demographiefest ist die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung aufgestellt?

Kleine Anfrage von Monika Düker und Horst Becker

Die Finanzverwaltung ist die Einnahmeverwaltung des Landes und damit maßgeblich für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Derzeit gibt es in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung 20.327 Planstellen, davon 3.555 in der Betriebsprüfung, 651 bei der Steuerfahndung und 16.121 bei den Festsetzungsfinanzämtern. Während die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung Besetzungsquoten von nahezu 100 Prozent aufweisen, blieben vor allem in den Festsetzungsfinanzämtern, in denen die Steuererklärungen bearbeitet werden, zum Stichtag 01.10.2017 1.044 Planstellen und zum Stichtag 01.01.2018 sogar 1.127 Planstellen unbesetzt. Für das Haushaltsjahr 2018 sind als Nachersatz 931 Einstellungen in der Laufbahngruppe 2.1 und 485 in der Laufbahngruppe 1.2 ausgebracht. Nächstes Jahr soll im gleichen Umfang nachbesetzt werden.
Laut Aussagen der Deutschen Steuergewerkschaft sind diese Einstellungszahlen jedoch nicht ausreichend, um die überwiegend altersbedingten Abgänge der nächsten Jahre aus der Finanzverwaltung in Höhe von jährlich ca. 1.400 bis 1.600 Beamtinnen und Beamten auszugleichen. Hinzu käme, dass regelmäßig etwa 20 Prozent der Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung vorzeitig beendeten (vgl. APr 17/109). Demgegenüber steht die Darstellung des Ministeriums der Finanzen, welche von demographiefesten Einstellungszahlen ausgeht (vgl. Vorlage 17/401 und APr 17/103). So gäbe es im Durchschnitt der kommenden 15 Jahre jährlich in der Laufbahngruppe 2.1 355 und in der Laufbahngruppe
1.2 222 altersbedingte Abgänge, hinzu käme außerordentliche Abgänge und andere Fälle wie Laufbahnwechsel, Teilzeitbeschäftigung etc. Auch die außerordentlichen Abgänge würden im Durchschnitt der letzten drei Jahre berücksichtigt. Die ungefähre Zahl der Abgänge entspräche somit insgesamt den erhöhten Einstellungszahlen.
Der aktuelle Jahresbericht der Landesregierung über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung zum 01.01.2018 enthält keine Informationen darüber, wie demographiefest die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung aufgestellt ist (Vorlage 17/684).
Vor dem Hintergrund dieser dem Parlament vorliegenden Informationen fragen wir die Landesregierung:
Wie stellen sich die Einstellungszahlen der letzten 5 Jahre getrennt nach Laufbahngruppen in den Festsetzungsfinanzämtern, der Steuerfahndung und bei den Betriebsprüfungen im Verhältnis zu den jeweiligen Abgängen in diesen Bereichen der Finanzverwaltung dar? (Bitte einzeln gegenüberstellen.)
Wie viele Finanzbeamtinnen und –beamte sind aus welchen Gründen während der letzten 5 Jahre aus dem Dienst ausgeschieden? (Bitte nach Ausscheidungsgründen aufschlüsseln.)
Wie hoch war die Abbrecherquote unter den Finanzanwärterinnen und – anwärtern in den letzten 5 Jahren? (Bitte nach Jahren angeben.)
Wie korrespondieren die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Einstellungszahlen in den verschiedenen Laufbahngruppen der Festsetzungsfinanzämtern, der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung mit den prognostizierten Abgängen aus der Finanzverwaltung? (Bitte einzeln gegenüberstellen.)
Wie will die Landesregierung künftig ein Gleichgewicht zwischen Innen- und Außendienst in der Finanzverwaltung gewährleisten?