Wie bewertet die Landesregierung die finanziellen Konsequenzen des massenhaften Absterbens von Baumbeständen im Staatswald?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Zu den zentralen Aufgaben des Landesbetriebes Wald und Holz NRW gehört die Bewirtschaftung von ca. 120.000 Hektar Staatswald. Neben dem nicht bezifferbaren ökologischen Wert des Waldes stellt der Staatswald auch einen Teil des Vermögens des Landes NRW dar.
Wie den Waldzustandsberichten der Jahre 2018 und 2019 zu entnehmen ist, verschonen die Folgen des Klimawandels den Wald in NRW nicht. Dürre, Stürme, Hitze, Pilz- und Käferbefall haben dem Wald in NRW in den letzten Jahren stark zugesetzt und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wird auch für den Sommer 2020 nicht erwartet.
Es ist zwar Konsens, dass sich die Waldbewirtschaftung in Zukunft zugunsten widerstandsfähiger Mischwälder verändern muss, nicht beantwortbar ist jedoch die Frage, mit welchem finanziellen und zeitlichen Aufwand die Anpassung des Waldes an den Klimawandel geschehen kann.
Damit wir diese Generationenaufgabe bewältigen können, ist es notwendig, dass sowohl der Landesbetrieb Wald und Holz NRW als auch die zugehörigen Regionalforstämter nicht durch finanzielle Engpässe bei der Erledigung ihrer Aufgaben beschränkt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Welche Einnahmen erzielte Wald und Holz NRW in den Jahren 2018 und 2019 durch die Bewirtschaftung des Staatswaldes? (Bitte auch erläutern, mit welchen jährlichen Einnahmen mittelfristig geplant wurde.)
2.         Wie hoch sind die prognostizierten Einnahmen von 2020 bis 2048 unter Berücksichtigung der veränderten Ausgangssituation durch Trockenheit, Hitze und den massiven Borkenkäferbefall bei der Fichte?
3.         Welche Auswirkungen haben Mindereinnahmen aus der Bewirtschaftung des Staatswaldes für die finanzielle Ausstattung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW?
4.         Welche finanziellen Konsequenzen durch das Absterben großer Baumbestände erwartet die Landesregierung für das auf den Landesbetrieb Wald und Holz NRW übergegangene forstwirtschaftlich genutzte Grundvermögen?
5.         Wie plant die Landesregierung bei der Wiederaufforstung im Staatswald Setzlinge vor Verbiss, insbesondere vor selektivem Verbiss durch Rehwild, zu schützen?