Wie begründet die Landesregierung die Zulassung von Weiterbildungskursen für Chirurgen an anästhesierten Schweinen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Die Firma Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG bietet unter anderem an den Universitätskliniken Aachen, Bonn und Dinslaken regelmäßig Weiterbildungskurse für Chirurgen an anästhesierten Schweinen an (Takeda                             Forum:                  Trainingszentren  und Termine.           Im    Internet:     https://www.takeda- forum.com/trainingszentren-termine-2019/ (Stand: 17.12.2019)). Die Tiere werden am Ende der Übungen getötet. Im Rahmen von sogenannten „Hands-on-Kursen am Schwein“ und „Minimal Invasiven Chirurgie (MIC)-Workshops am Schwein“ werden verschiedene viszeralchirurgische Übungseinheiten an Leber, Milz, Magen und Darm sowie gynäkologische, urologische und thoraxchirurgische Übungen durchgeführt. Darüber hinaus werden auch Übungen an einem Simulationstrainer P.O.P (pulsierend perfundierte Organpakete) angeboten. Auch andere Unternehmen bieten ähnliche Simulationsübungen an. Dies wirft Fragen im Hinblick auf die Erforderlichkeit und ethische Vertretbarkeit des Trainings an anästhesierten Schweinen auf.
Die europäische Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU, das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung schreiben vor, dass für die Durchführung eines Tierversuchs unter anderem seine Unerlässlichkeit belegt werden muss. § 7a Absatz 1 Nummer 7 TierSchG besagt, dass Tierversuche erlaubt sind, wenn sie zum Zweck der Aus-, Fort- oder Weiterbildung unerlässlich sind. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch unerlässlich ist, sind die Grundsätze zu beachten, dass zu prüfen ist, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann (§ 7a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG), dass Versuche an Wirbeltieren nur durchgeführt werden dürfen, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind (§ 7a Absatz 2 Nummer 3 TierSchG) und, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden den Tieren nur in dem Maße zugefügt werden dürfen, als es für den verfolgten Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden (§ 7a Absatz 2 Nummer 4 TierSchG). Der Entscheidung über die ethische Vertretbarkeit liegt eine Abwägung zwischen dem Versuchszweck und den zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere zugrunde.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Hat die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), die von der Firma Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG angebotenen Weiterbildungskurse für Chirurgen (verschiedene viszeralchirurgische Übungseinheiten an Leber, Milz, Magen und Darm sowie gynäkologische, urologische und thoraxchirurgische Übungen im Rahmen von sogenannten „Hands-on-Kursen am Schwein“ und „Minimal Invasiven Chirurgie [MIC]- Workshops am Schwein“) an anästhesierten Schweinen genehmigt? Bitte Antwort begründen.
2.         Mit welchen Angaben wurden die Unerlässlichkeit (im Sinne von § 7a Absatz 1, Absatz 2 TierSchG) und die Einhaltung der in § 7a Absatz 2 TierSchG genannten Grundsätze – insbesondere das Fehlen alternativer Methoden oder Verfahren (im Sinne von § 7a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG) und die ethische Vertretbarkeit (im Sinne von § 7a Absatz 2 Nummer 3 TierSchG) – seitens des Anbieters der in Frage 1 genannten Übungen begründet dargelegt?
3.         Der Entscheidung über die ethische Vertretbarkeit (§ 7a Absatz 2 Nummer 3 TierSchG) liegt eine Abwägung zwischen dem Versuchszweck und den zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere zugrunde. Sofern das LANUV die in Frage 1 genannten Weiterbildungskurse genehmigt hat, wieso fiel die Abwägung des LANUV zu Gunsten des Versuchszwecks bzw. der ethischen Vertretbarkeit aus? Bitte Antwort begründen.
4.         Wie viele Anträge auf Genehmigung von Tierversuchen an Lebendtieren wurden in den letzten fünf Jahren bei dem LANUV gestellt? (Bitte nach Jahren und betroffenen Tierarten aufgeschlüsselt auflisten.)
5.         Wie viele dieser Anträge (siehe Frage 4) wurden von dem LANUV genehmigt? (Bitte nach Jahren und betroffenen Tierarten aufgeschlüsselt auflisten.)