Werden kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bei der Auszahlung von EU-Fördergeldern, speziell ELER-Mitteln, benachteiligt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ist ein großer und wichtiger Bestandteil der Förderung der Landwirtschaft in NRW. Sie besteht aus zwei Säulen, den Direktzahlungen (1. Säule) sowie den Programmen zur Förderung des Ländlichen Raums (2. Säule). Die Auszahlung der Zweiten Säule wird von den Bundesländern jeweils selbst koordiniert und kofinanziert, im Falle NRWs mit dem „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014­2020“ (ELER).
Ziel der ELER-Förderung ist „der Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, bäuerlichen Landwirtschaft.“ (https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/foerderung/nrw-programm-laendlicher-raum-2014-2020-eler) Der strukturelle Wandel in der Landwirtschaft zeigt allerdings, dass immer mehr kleine und mittlere Betriebe aufgeben müssen. Im Vergleichszeitraum 2010 – 2016 ist die Anzahl der Höfe mit fünf bis 50 Hektar um durchschnittlich 12 Prozent zurückgegangen (https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/pdf/zahlen-landwirtschaft.pdf, Seite 14), während die Anzahl sehr großer Betriebe ( > 100ha) hingegen in derselben Zeit um 16 Prozent angestiegen ist (siehe https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/zahlen/ und
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn055172.pdf). Die Fortführung dieser Entwicklung steht einer bäuerlichen Landwirtschaft und somit auch einer effektiven Entwicklung des ländlichen Raumes sowie lokal umgesetzten Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen entgegen. Heute gibt es laut Statistischem Bundesamt in NRW insgesamt noch rund 32.000 Betriebe. 1999 waren es noch 56.000 Betriebe (siehe https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/zahlen/ und
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn055172.pdf).
Wenn Landwirtschaftsbetriebe, die ohnehin schon einem sehr hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sind, keine ELER-Fördermittel erhalten, würde dies deren finanzielle Lage weiter verschlechtern. Es wäre wünschenswert, wenn alle Betriebe, die einen Beitrag zum Umwelt-, Naturschutz sowie zu einer artgerechten Tierhaltung leisten, entsprechend wertgeschätzt werden und sich dies auch in der finanziellen Förderung widerspiegelt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.        Wie viele Förderanträge wurden im Jahr 2019 gestellt? (Bitte um Auflistung mit Gesamtzahl der Anträge, Anteil genehmigter Anträge inkl. deren Höhe, abgelehnter Anträge inkl. Gründe der Ablehnung)
2.        Wie viele der etwa 32.000 landwirtschaftlichen Betriebe in NRW haben Anträge gestellt bzw. nicht gestellt? (Bitte um Auflistung, wenn möglich inkl. Anzahl der Anträge pro Betrieb)
3.        Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, einzelne Förderanträge aus verschiedenen Fördermaßnahmen (z.B. Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen mit Anbau von Zwischenfrüchten) zu bündeln, falls diese abgelehnt würden (u.a. wegen der Bagatellgrenzen), um kleine Betriebe gezielt zu fördern?
4.        Sind der Landesregierung zusätzliche Gründe bekannt, warum kleinere landwirtschaftliche Betriebe auf eine Antragstellung von ELER-Mitteln (insbesondere AFP-Förderung/ Investitionsförderung: Wissen und Qualifikation sowie einzelbetriebliche Beratung) verzichten?
5.        Inwieweit sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf bei der Förderung bäuerlicher Strukturen innerhalb und außerhalb der ELER-Förderung?