Wer vertritt das Land warum in Vorständen, Aufsichtsräten und Kuratorien und…

wie ist bisher der Stand der Abführungshöhe der Vergütungen von Mitgliedern der nordrhein-westfälischen Landesregierung? Hält sich die Landesregierung an die in der 16. Wahlperiode gesetzten Standards in Sachen Transparenz?
Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der nordrhein-westfälischen Landesregierung sitzen in offiziellem Auftrag des Landes auch in diversen Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten, Kuratorien oder Stiftungsräten. Sie gehören ebenfalls einer Reihe weiterer Gremien verschiedener gesellschaftlicher Organisationen an.
Wenn Mitglieder der Landesregierung bei den im Landeseigentum befindlichen Gesellschaften die Eigentümerinteressen in Aufsichtsgremien wahrnehmen, dient diese Repräsentanz der unmittelbaren Interessenwahrnehmung für die Belange des Landes. Bei wirtschaftlichen Unternehmungen bedarf es für die Berechtigung zur Annahme einer Wahl in ein Leitungs- oder Aufsichtsgremium noch der Billigung durch das Parlament.
Zusätzlich sind viele Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auch ohne Genehmigungsnotwendigkeit des Parlaments noch in unterschiedlichen Ausschüssen und Gremien von öffentlichen wie privaten Einrichtungen, Vereinen und Verbänden vertreten.
Im Rahmen einer größtmöglichen Transparenz des aktuellen Regierungshandelns sowie der Wahrnehmung von Interessen ist es für den Landtag sowie die allgemeine Öffentlichkeit von Bedeutung, die einzelnen aktuellen Gremienmitgliedschaften konkret zu kennen.
Während der 16. Wahlperiode des Landtages NW zeigte die damalige Landesregierung stets eine große Transparenz bei der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte. Daran anknüpfend, wird im Rahmen dieser Beantwortung um eine in Form, Inhalt und Umfang vollständige Aufzählung gebeten, die jener entspricht, die von der damaligen Landesregierung in der 16. Wahlperiode erbracht wurde.
Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche konkreten einzelnen Gremienmitgliedschaften bestehen namentlich für die jeweiligen Mitglieder der Landesregierung nach Maßgabe des Artikel 64, Abs. 3 LV NW derzeit bzw. sind noch während dieses Jahres zur Übernahme vorgesehen?
  2. In jeweils welchen einzelnen sonstigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Gremien, die nicht unter Artikel 64, Abs. 3 LV NW fallen, sind derzeit namentlich die jeweiligen Ministerinnen und Minister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der amtierenden Landesregierung vertreten? (Vollständige Angabe aller Gremien mit konkreter Funktions- und Namenszuordnung erbeten.)
  3. Wie sieht jeweils für die angegebenen Gremienmitgliedschaften der Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre die Dauer der Entsendungszeit aus? (Beispielsweise Bestellung bis zum Ende der Legislaturperiode oder bei den noch vor Ende dieser Legislaturperiode auslaufenden Mitgliedschaften das Beendigungsdatum bzw. beabsichtigten Wiederbestellungstermin mit angeben.)
  4. Mit jeweils welchen einzelnen Honoraren, Sitzungsgeldern oder sonstigen ökonomischen Vorteilen wie Sachbezügen für die einzelnen Inhaberinnen und Inhaber obiger Gremienmitgliedschaften der Fragen eins und zwei sind die jeweiligen Tätigkeiten verbunden? (Bitte individualisierter Ausweis, ggf. unter Angabe der Höhe der Abführung von Bezügen an das Land oder einschlägiger bisheriger und zukünftiger Kappung.)
  5. Namentlich welche Fälle nach Artikel 64, Abs. 2 LV NW liegen derzeit vor, bei denen die Landesregierung ihren Mitgliedern die Ausübung einer Berufstätigkeit gestattet hat bzw. bis Ende dieser Legislaturperiode noch erlauben möchte?