„Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein“: Welchen Heimatsbegriff vertritt das Heimatministerium?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel

Am 30. Juni 2017 wurde Frau Ministerin Scharrenbach als Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung vor dem Landtag NRW vereidigt. In ihrem neustrukturierten Ministerium wurde eine Stabsstelle für den Schwerpunkt Heimat eingerichtet. Ministerin Scharrenbach hat angekündigt, bis 2022 Mittel in Höhe von über 100 Millionen Euro für Maßnahmen in diesem Bereich einsetzen zu wollen. Bisher ist der Begriff "Heimat" von der Landesregierung nicht konkret mit Inhalt gefüllt worden. Es gibt keinerlei politisches Konzept, keine Ziele und kein Programm.
Auf einem Heimatkongress, den Ministerin Scharrenbach am 17. März 2018 in Münster veranstaltete, wurde ihr von Heino, der vom Ministerium zuvor zum Heimatbotschafter ernannt worden war, eine Schallplatte überreicht, die Liedgut enthielt, das in Zeiten des Nationalsozialismus zum offiziellen Liedgut von verbrecherischen Organisationen, wie der SS, gehörte. Aufgrund dieser Geschenkübergabe wurde in der Öffentlichkeit die Debatte geführt, was genau die Landesregierung unter dem Begriff „Heimat“ verstehe. Die Westfalenpost warnte die Landesregierung am 25.03.2018 in einem Meinungsbeitrag mit dem Tucholsky- Zitat: „Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein". Dennoch beschrieb Heimatministerin Ina Scharrenberg am 19.04.2018 in einem Beitrag zum WDR-5-Thementag die Definition des Begriffs „Heimat durch die NRW- Landesregierung folgendermaßen: „Wir halten den Begriff offen, weil Heimat für jeden Menschen da ist, weil jeder Mensch Heimat in sich trägt, egal wo er hinkommt, egal wo er herkommt.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Definition des Begriffs Heimat legt die Landesregierung der Namensgebung des Ressorts Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) zugrunde?
  2. Auf welche Weise wird das Begriffsfeld Heimat im MHKBG operationalisiert und implementiert?
  3. Welche landespolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung im Heimatbereich des MHKBG auf der Grundlage welchen politischen Konzepts?
  4. Nach welchen inhaltlichen Kriterien plant die Landesregierung künftig Förderanträge von Vereinen zur Erlangung der angekündigten „Heimatschecks“ zu prüfen?
  5. Welches politische Programm ist Grundlage für die zu erstellende Förderrichtlinie im Heimatbereich des MHKBG?