I. Ausgangslage:
Photovoltaikanlagen liefern für ihre Besitzerinnen und Besitzer zuverlässig, unabhängig und nachhaltig Strom vom eigenen Dach. Vor dem Hintergrund der allgemein steigenden Preise für Energie und Strom leisten Photovoltaikanlagen daher einen immer wichtiger werdenden Beitrag bei der öffentlichen und besonders privaten Energieversorgung. Zudem schützen Photovoltaikanlagen ihre Besitzerinnen und Besitzer vor stark schwankenden Energiepreisen und sind durch künftige Einsparungen beim Energiebezug auch eine sichere Investition in die Zukunft.
Der uneinheitliche steuerrechtliche Umgang stellt jedoch für viele Interessierte eine Herausforderung oder sogar ein Hemmnis dar. Zwar werden Photovoltaikanlagen bis 10 kWp von der Ertragsteuer befreit, hinsichtlich der Umsatzsteuer gelten jedoch keine Vereinfachungsregelungen. Bei privaten Interessierten mit größeren Dachflächen schreckt zudem die ab einer Leistung von 10 kWp anfallende ertragssteuerrechtliche Behandlung sowie der erhebliche Verwaltungsaufwand von einer Investition in nachhaltige Energie ab. Auch für die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung stellt die steuerliche Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 bis 30 kWp einen erheblichen bürokratischen (Mehr-)Aufwand dar, beispielsweis bei Inbetriebnahmen oder hinsichtlich des Kontrollaufwands.
Steuervereinfachungen für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp setzen somit nicht nur ein ungenutztes Potential für eine nachhaltigere Energieversorgung frei, sondern sie sind auch eine wesentliche Entbürokratisierungsbemühung bei der tagtäglichen Arbeit der Finanzämter.
Die Zukunftskoalition aus Christdemokraten und Grünen setzt sich in diesem Kontext für eine rechtssichere und Steuerarten übergreifende Vereinfachung der Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen ein. Der technische Fortschritt, steigende Energiepreise und die damit einhergehenden Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtbedarf stetig zu erhöhen, rechtfertigen steuerrechtliche Anpassungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen.
II. Beschlussfassung:
Der Landtag stellt fest:
– Photovoltaikanlagen sind eine Investition in nachhaltige Energie und schützen die Bürgerinnen und Bürger vor Energiepreisschwankungen.
– die Besteuerung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 bis 30 kWp stellt eine vermeidbare Herausforderung für die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen dar.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung:
– sich gegenüber dem Bund für eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einzusetzen.
– sich gegenüber dem Bund für eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einzusetzen.