Wem gehört der Twitter-Account des Ministerpräsidenten?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Die Nutzung sozialer Medien ist in der parlamentarischen wie in der Regierungskommunikation heute selbstverständlich. Mit ihrem Einsatz verbunden sind aber auch verschiedene Fragen, die zwar bei der „klassischen“ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung geklärt sind, sich beim Einsatz sozialer Medien aber neu stellen.
Während etwa bei den etablierten Formen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Funktionen im jeweiligen Regierungsamt, in der jeweiligen Partei und ggf. als Mitglied des Landtags klar unterschieden werden kann, ist dies bei persönlichen Accounts in sozialen Medien nicht möglich. So präsentiert sich der Ministerpräsident auf seinem Twitter-Kanal @arminlaschet derzeit als „Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen“, während er vor seiner Wahl auf seine Partei- und Parlamentsfunktionen verwies. In den verbreiteten Nachrichten macht er keinen Unterschied, ob er gerade als Ministerpräsident, Abgeordneter, Landesvorsitzender der NRW-CDU oder stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU kommuniziert.
Ein anderes Beispiel ist die Dokumentation von Kommunikationsvorgängen. Während etwa über die Vorbereitung von Pressemitteilungen der Landesregierung in der Regel Akten existieren, durch die im Zweifelsfall Transparenz über ihr Entstehen hergestellt werden kann, wird dies im Falle etwa von Tweets in der Regel nicht der Fall sein. Ebenso ist derzeit nicht klar geregelt, in welcher Weise die Einträge in sozialen Medien archiviert werden, wenn ein Mitglied der Landesregierung aus dem Amt ausscheidet. Dies wurde jedenfalls in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt, bspw. ist der Account @Minister_Remmel nach dem Ausscheiden aus der Landesregierung bei Twitter weiterhin öffentlich zugänglich.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Minister*innen und Staatssekretär*innen der aktuellen Landesregierung verfügen über persönliche Accounts in sozialen Netzwerken, die sie auch schon vor ihrem Amtsantritt in anderer Funktion genutzt haben? (Bitte getrennt nach Diensten aufführen)
  2. Wer hatte und hat Zugriff auf das jeweilige Konto? (Aus Gründen des Datenschutzes sind Funktionsbezeichnungen der jeweiligen Person ausreichend)
  3. In welchen Fällen wurden persönliche Accounts, die durch die Mitglieder der Landesregierung genutzt werden, bereits vor Eintritt in die Landesregierung genutzt?
  4. Welche Vorschriften, wie etwa die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung oder die Archivvorschriften der Landesverwaltung, sind für die persönlichen Accounts der Mitglieder der Landesregierung einschlägig?
  5. Gelten für die Accounts von Regierungsmitgliedern besondere Sicherheitsmechanismen?