Welche weiteren umweltgefährlichen Abfälle wurden in der Tongrube in Hünxe/ Schermbeck verkippt?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Stefan Engstfeld

Die illegale Einbringung von Abfall in eine wiederverfüllte Tongrube in Hünxe/ Schermbeck war bisher bezüglich der Einbringung von hochgiftigen und erbgut- verändernden Ölpellets aus der BP-Raffiniere in Gelsenkirchen-Scholven bereits Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Abfallschlüssel der Ölpellets wurde bei der Raffiniere in Gelsenkirchen-Scholven mehrmals angepasst (061303 = ungefährlicher Industrieruß; 130703* = gefährlicher Abfall/andere Brennstoffe; jetzt wohl 070108* = gefährlicher Abfall/andere Reaktions- und Destillationsrückstände). Erst durch diese Änderungen wurde eine Deponierung der hochgiftigen Pellets möglich, da diese durch den ursprünglichen Abfallschlüssel ausgeschlossen wurde. Aufgrund der Beigabe eines Gemisches aus Mineralien und Sand wurden die Pellets illegaler weise unter dem Abfallschlüssel 19 12 09 „Mineralien (Sand, Steine)“ für eine Deponierung freigegeben. Die Betreiberfirma Nottenkämper nahm dieses Gemisch an und nutzte es als Verfüllungsmaterial für die Tongrube.
Im Zuge dessen wurden in einem Verfahren am Landgericht Bochum bereits ein „Müllmakler“ aus Gahlen und ein „Abfalljongleur“ aus Bottrop verurteilt. Bei Letzterem handelt es sich um einen ehemaligen Prokuristen der Betreiberfirma. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum wird dem Angeklagten vorgeworfen im Jahr 2014 gemeinschaftlich mit anderen Personen ein Gemisch aus Kronocarb und Flugasche unter dem Abfallschlüssel 100117 (Filterstäube aus der Abfallverbrennung) an die Betreiberfirma Nottenkämper OHG geliefert zu haben. Dabei handelt es sich um 9200 Tonnen, die laut Anklageschrift auf Wunsch des Betreibers ebenfalls unter der Abfallnummer 19 12 09 „Mineralien (Sand und Steine)“ zur Verfüllung in der Tongrube Nottenkämper abgelagert worden sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.       Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die in der Anklageschrift benannte Umdeklarierung des Abfalls auf Wunsch des Tongrubenbetreibers vor?
2.       Wurde dieser Abfall auf direktem Weg zwecks Verfüllung zur Tongrube transportiert? (Bitte einzelne Etappen der Entsorgung benennen.)
3.       Welche Umweltauswirkungen gehen speziell mit der Deponierung des Gemischs aus Kronocarb und Flugasche am Standort der Tongrube einher?
4.       Wie oft konnte in abfallrechtlichen Ermittlungsverfahren in NRW in den letzten 10 Jahren nachgewiesen werden, dass unsachgemäße Änderungen des Abfallschlüssels stattgefunden haben?
5.       Sieht die Landesregierung einen politischen Handlungsbedarf, der darauf hinwirkt, dass Abfallschlüssel zukünftig nicht mehr allein durch den Abfallerzeuger und somit ohne jegliche behördliche Beteiligung bestimmt werden dürfen?