Welche Unterstützung gibt die Landesregierung für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Essen in Corona-Zeiten?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Im Zuge der Ausweitung des Ganztagsunterrichts in den vergangenen Jahren erhielt auch die Frage der Verpflegung in den Schulen einen immer höheren Stellenwert. Die kommunalen und freien Schulträger haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um Schulen sukzessive mit Schulmensen baulich auszustatten. Gerade von Elternseite wurde auch die Frage der Qualität der Verpflegung gestellt. Viele Fördervereine haben hier enorme Unterstützung geleistet. Von Seiten der Verbraucherzentrale NRW wurde mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung landesseitig Unterstützung und Beratung geleistet. Qualitätsempfehlungen kommen von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Eine gute Verpflegung in der Schule ist gerade für Kinder aus benachteiligten Familien eine grundlegende Voraussetzung für gute Bildungsteilhabe an einer Ganztagsschule und leider manchmal die einzig verlässliche Mahlzeit.
Die Corona-Pandemie hat den regulären Schulbetrieb für Wochen außer Kraft gesetzt. Bis zu den Sommerferien ist noch nicht mit einem regelmäßigen täglichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Die Schulmensen blieben geschlossen. Mensavereine und Anbieter mussten Kurzarbeit anmelden und kamen in eine schwierige wirtschaftliche Situation.
Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler gerade aus benachteiligten Familien war nicht gewährleistet. Schulen und Kommunen haben sehr pragmatisch reagiert und oft eine Versorgung mit Verpflegung für diejenigen organisiert, von denen sie wussten, dass sie das dringend benötigen.
Auch im kommenden Schuljahr wird Corona noch nicht Geschichte sein. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass es im kommenden Schuljahr noch auf absehbare Zeit eine Mischung von Präsenz- und Fernunterricht geben wird. Für die Schulverpflegung stellen sich damit erhebliche Fragen, auf die die Landesregierung bislang keine Antwort gibt. Die Mensavereine und andere Anbieter werden noch auf absehbare Zeit mit Mehrbelastungen zu rechnen haben. Dazu gehören Auflagen der Hygienevorschriften aber auch die notwendige und wünschenswerte Versorgung der Schülerinnen und Schüler zu Hause.
Gerade die Fördervereine, die gemeinnützig arbeiten, stehen vor enormen Herausforderungen, den Betrieb der Mensen weiterhin aufrecht zu erhalten.
Deshalb bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         Ist geplant, die Anbieter von Mittagessen, welche durch die Corona bedingt geänderten Prozesse in den Bildungseinrichtungen massive Umsatzeinbußen erlitten haben, zusätzliche Kosten bewältigen und massiven organisatorischen Aufwand betreiben müssen, entsprechend finanziell zu unterstützen?
2.         Eine Verpflegung nach Hause zu bringen, ist pro Person und Gericht deutlich teurer für die Essenlieferanten als eine Verpflegung in einer Schulmensa. Sollen die Kommunen für die BUT-berechtigten Essens-Teilnehmer dennoch den gleichen Preis zahlen?
3.         Ist eine Unterstützungszahlung der Landesregierung zum Decken der in diesem Fall entstehenden Kostenlücke angedacht?
4.         Da durch Fernbeschulung für längere Zeit für Millionen Schülerinnen und Schüler eine massive Versorgungslücke bei der Verpflegung entsteht und wenn gleichzeitig eine Verpflegung zu Hause eingeführt werden soll: Gibt es Planungen für Gespräche mit den Anbietern von Schulverpflegungssystemen darüber, wie genau Schülerinnen und Schüler über Essen-auf-Rädern zu Hause versorgt werden können?
5.         Gibt es Überlegungen, auch die nicht BuT-Anspruch-berechtigten Schülerinnen und Schüler, die per Fernunterricht versorgt werden, bei Bedarf über einen schülergerechten Essen-auf-Rädern-Service versorgen zu können?