Welche Maßnahmen werden durch Einnahmen aus der Jagdabgabe gefördert?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Für die Ausübung der Jagd und Falknerei wird in Nordrhein-Westfalen eine Jagdabgabe erho­ben. Nach § 1 der Landeshaushaltsordnung ist diese für den Jagdschein in Form einer Jahres- ­oder Tagesabgabe zu zahlen. Die Einnahmen aus dieser Abgabe sind per Definition zweck­gebunden und für bestimmte Maßnahmen zu verwenden. Auf Grundlage des § 44 Landeshaushaltsordnung gelten die Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus der Jagdabgabe und somit, wer für welche Maßnahmen Förderanträge stellen kann. Eingereichte Förderan­träge und die Einnahmen aus der Jagdabgabe werden durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) entgegen genommen und verwaltet. Das LANUV agiert hier folglich als Bewilligungsbehörde.
Die "Jagdabgaberichtlinie" legt darüber hinaus die Verwendung der Jagdabgabe im Detail fest. Die letzte Richtlinie ist jedoch am 31.03.2018 außer Kraft getreten und es ist bislang unklar, wann und in welcher Form eine neue auf den Weg gebracht wird.
Es ist darüber hinaus öffentlich nicht ersichtlich, welche konkreten Maßnahmen in welcher Höhe durch die Jagdabgabe gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Jagdabgabe in NRW in den letzten zehn Jahren?
  2. Welche Maßnahmen wurden aus den Einnahmen innerhalb der letzten 10 Jahre gefördert? Bitte Träger, Maßnahme und Höhe des jeweiligen Zuschusses auflisten.
  3. Wo ist eine Übersicht der aus Mitteln der Jagdabgabe geförderten Maßnahmen öffentlich einsehbar?
  4. Inwiefern wird der Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Fördervergabe geprüft?
  5. Das Landesjagdgesetz befindet sich derzeit im Novellierungsprozess. Beabsichtigt die Landesregierung in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung einer neuen Jagdabgaberichtlinie?