Welche Literatur empfiehlt das Schulministerium?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Schülerinnen und Schüler sollen im Deutschunterricht mit der Vielfalt der Literaturgattungen und -epochen vertraut gemacht werden. Sie lesen und rezitieren gemeinsam, interpretieren und diskutieren, und bringen vielleicht sogar das Gelesene auf die Bühne.

Es gibt keinen verbindlichen Kanon der Bücher und Schriften, die gelesen werden müssen, aber durchaus Empfehlungen. Das sieht auch hinsichtlich des Umfangs und der Auswahl in den Bundesländern unterschiedlich aus.

Bei der Auswahl der Empfehlungen sollte sowohl die Vielfalt der Gattungen und Epochen berücksichtigt werden, wie auch andere allgemeine Vorgaben. Hierzu gehört zum Beispiel der Auftrag zur gendersensiblen Bildung. Auf der Homepage des Landesinstituts QUA-LiS finden sich hierzu Angaben (https://www.qua-lis.nrw.de/aufgabenschwerpunkte/gendersensible-bildung/index.html). Bei den Vorgaben zum Zentralabitur fällt allerdings auf, dass keine Schriften von Autorinnen genannt werden, sondern ausschließlich von Autoren (https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/fach.php?fach=1).

Es fragt sich, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt und welche Vorgaben insgesamt aus Sicht der Landesregierung gelten, damit ein Werk als Schullektüre in Frage kommen kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Voraussetzungen muss ein Werk erfüllen, um als Schullektüre gelten zu können?
  2. Welche Kriterien wendet die Landesregierung an, wenn Vorgaben und Empfehlungen zur Lektüre von Literatur gemacht werden?
  3. Welche Rolle spielt bei den Kriterien der Anspruch gendersensibler Bildung?