Welche LEADER-Projekte lässt die Landesregierung nun auslaufen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Das LEADER-Förderprogramm ist eine EU-Fördermaßnahme und ein Schwerpunkt des NRW- Programm Ländlicher Raum 2014 – 2020 (ELER). Dabei werden insbesondere die Strukturentwicklung und die eigenständige nachhaltige Regionalentwicklung im ländlichen Raum in den Blick genommen, in dem bürgerschaftliche Initiativen vor Ort unterstützt werden. Allen LEADER-Projekte werden zusätzlich durch ein entsprechendes Regionalmanagement unterstützt.
In einem Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/3631) zur Sondersitzung des Umweltausschusses am 17.07. heißt es bezüglich der Umsetzung von Förderprojekten im Zusammenhang mit dem NRW-Programms ländlicher Raum „Seit Beginn der Förderperiode werden regionale Projekte mit einer um fünf Prozent höheren Förderquote bezuschusst. Allerdings kann dieser Aufschlag aufgrund von Haus-haltsentscheidungen in 2020 nicht gewährt werden“. Was das für laufende Projekte oder die Bewilligung neuer Projekte bedeutet, ist unklar.
Bekannt ist jedoch, dass eine Übertragung von LEADER-Fördermitteln ins folgende Jahr bisher nicht möglich ist. Dabei hat gerade die Corona-Krise dafür gesorgt, dass die Umsetzung vielerorts ins Stocken geraten ist. Durch pandemiebedingte Einschränkungen kam es teilweise zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung, konkret bei Ausschreibungen oder Baumaßnahmen. Auch Veranstaltungen und Arbeitskreise konnten nicht wie gewohnt tagen. Die Verzögerungen könnten dazu führen, dass keine Projekte mehr gebilligt werden, deren Laufzeit über das Jahr 2020 hinausgeht. Dies betrifft alle Projekte von privaten und öffentlichen Trägern, die nicht vollständig, d. h. mit 35 Prozent öffentlichen Eigenmitteln kofinanziert werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.             Welche Projekte und Maßnahmen werden aufgrund von Haushaltsentscheidungen 2020 nicht mehr bzw. nicht im ursprünglich geplanten Umfang gefördert? (Bitte um Auflistung)
2.             Anhang welcher Kriterien wurde die Auswahl getroffen, welche Projekt aufgrund von Haushaltsentscheidungen 2020 nicht mehr gewährt werden können?
3.             Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um einen Fortbestand bestehender LEADER-Projekte zu ermöglichen?
4.             Was möchte die Landesregierung tun, um einer Benachteiligung von Projekten entgegen zu wirken, die nicht mit 35 Prozent öffentlichen Eigenmitteln kofinanziert werden?
5.             Wie viele ELER-Mittel bleiben in Folge der Haushaltentscheidungen 2020 im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Verwendungszweck ungenutzt?