Welche Kooperationen sind der Schulministerin suspekt?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Immer wieder schließen Schulen Kooperationen mit verschiedenen außerschulischen Akteuren, u. a. mit kulturellen oder sozialen Einrichtungen, Unternehmen oder Vereinen. Es geht dabei um Informationsaustausch, Vermittlung von Praktika, Engagement im Quartier, neue Zugänge zu kulturellen oder sportlichen Angeboten, die Gestaltung des Schulumfeldes.
Die Bandbreite ist groß und die Entscheidung über eine Kooperation, den Partner und die Kooperationsform und -tiefe liegt bei der Schule. Sie verfügt hier über eine eigene Verantwortung. Selbstverständlich hat die Schule und hier die Schulleitung dabei Sorge zu tragen, dass die Kooperation nicht gegen Regeln verstößt.
So ist eine Kooperation mit Unternehmen nur dann möglich, wenn keine Werbung für das Unternehmen oder seine Produkte gemacht wird. So sind in der Vergangenheit Frühstücksboxen als unangemessene Werbung für einen Konzern zu Recht kritisiert und zurückgezogen worden.
In Dortmund hat die Gesamtschule Gartenstadt als erste Schule in Nordrhein-Westfalen eine Kooperation mit der örtlichen Friday for Future-Bewegung geschlossen. Anlass war ein Antrag von Elternvertreterinnen und Elternvertretern, Klimaschutz und bürgerschaftliches Engagement umfassend in die Bildung einzubeziehen.
Das entspricht auch Schulentwicklungsangeboten, die vom Land unterstützt und gefördert werden wie z. B. das Service Learning (Lernen durch Engagement) oder die Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE).
Die Gesamtschule kann mit der Kooperation an ihr bisheriges Engagement für ökologische Nachhaltigkeit anknüpfen und entsprechende Projekte durchführen.
Selbst die Schulministerin hat schon deutlich gemacht, dass eine Teilnahme an Demonstrationen der Bewegung Fridays for Future in Rahmen von Unterrichtsprojekten möglich ist.
Die Schulleiterin begrüßte gegenüber der Presse den Beschluss der Schulkonferenz, weil er zeige, „dass Schule, Schüler und Eltern an einem Strang ziehen, statt Gräben zu ziehen“ (WZ, 17.06.2019).
Schulministerin Gebauer äußerte im Rahmen einer Diskussion auf dem 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund, dass das Ministerium diese Kooperation auf ihre Rechtmäßigkeit prüfe.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           In welcher Zahl und in welchem Ausmaß wurden in den vergangenen drei Jahren Kooperationen von Schulen mit externen Organisationen, Unternehmen, Vereinen oder Einrichtungen durch die Rechtsabteilung des Ministeriums für Schule und Bildung geprüft (bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln)?
2.           In welchen Fällen wurden Kooperationen beanstandet?
3.           Was war der jeweilige Grund der Beanstandung?
4.           Warum ist die Kooperation einer Schule mit Fridays for Furture schulrechtlich zu prüfen?
5.           Werden Schulprojekte, die sich mit Fridays for Future beschäftigen, anders bewertet als andere Schulprojekte mit außerschulischen Partnern?