Welche Daten kauft NRW von TomTom – und warum?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Laut Berichterstattung der Rheinischen Post vom 15. Juli 2017 wird das Land NRW ab Ende des Jahres Verkehrsdaten des niederländischen Unternehmens Tomtom kaufen und nutzen. Durch die Daten sollen Autofahrer*innen besser erkennen, wo Staus sind, weil Tomtom für die Messung der Verkehrsströme die Standorte von Millionen Smartphones erfasse. Die Verkehrssituation wird in NRW durch verschiedene Instrumente auch durch Stellen des Landes erfasst, sodass sich die Frage nach dem wirtschaftlichen Nutzen der Vereinbarung mit TomTom stellt. In diesem Kontext ist die in der Open.NRW Strategie behandelte Absicht des Landes zu sehen, öffentliche Daten verstärkt als Open Data bereitzustellen, was im konkreten Fall möglicherweise auch zu Alternativen zu einer Kooperation mit einem kommerziellen Anbieter führen könnte.
Ebenso bedürfen die genauen datenschutzrechtlichen Modalitäten der Vereinbarung einer näheren Betrachtung. TomTom verspricht seinen Kund*innen etwa auf seiner Website „Falls wir Ihre Daten an andere weitergeben, bitten wir Sie vorher um Ihre Erlaubnis“ – ein Anspruch, den Kund*innen insbesondere bei Weitergabe sensibler Daten, wie es Standortdaten von Mobiltelefonen sind, an öffentliche Stellen zu Recht haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche genauen Datensätze kauft die Landesregierung von TomTom?
  2. Über welche dieser Daten verfügt die Landesregierung aus welchen Gründen nicht selbst aus eigenen Datenerhebungen?
  3. Welche Kosten verursacht der Kauf der Daten von TomTom für das Land?
  4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorgang des Erwerbs von Daten, die durch ein privates Unternehmen erhoben wurden, zur Weiterverwendung durch die öffentliche Hand in datenschutzrechtlicher Hinsicht, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung von Standortdaten von Mobiltelefonen?
  5. Plant die Landesregierung zukünftig – ggf. getrennt nach eigenen und zugekauften Daten –, Echtzeitdaten zur Verkehrssituation als Open Data öffentlich, frei zugänglich, kostenlos und zur freien Weiterverwendung bereitzustellen?

Matthi Bolte-Richter