In der Aktuellen Stunde am 17. November zum Flughafen Köln/Bonn wurde in verschiedenen Debattenbeiträgen auch die Befürchtung geäußert, dass die Landesregierung mit der Berufung von Friedrich Merz in den Aufsichtsrat (AR) des FKB auch das Ziel verfolge, die Privatisierung oder Teilprivatisierung des Flughafens voranzutreiben.
Medienberichten zufolge sollte am Mittwoch, den 29.11.2017 bereits ein Gespräch der drei großen Gesellschafter (Bund, Land Stadt Köln) stattfinden, in dem es darum geht, dass der Bund seine Anteile am FKB in Höhe von 30,94% veräußern wolle. Wie die Kölnische Rundschau vom 25.11.2017 auf Seite sechs zu berichten weiß, habe der Bund das Gesprächsbedürfnis zu seinen Privatisierungspläne bereits am 13.11.2017, mithin also Tage vor der o.a. Aktuellen Stunde, übermittelt. Die Stadt Köln habe dazu (erfolglos) um Verschiebung in das Frühjahr 2018 gebeten. Am 27.11.2017 berichtete wiederum der Kölner Stadt-Anzeiger darüber, dass Ministerpräsident Armin Laschet auf Anfrage mitgeteilt habe, dass auf seine Bitte hin der geschäftsführende Bundesfinanzminister Peter Altmaier „bis auf weiteres alle Bundesaktivitäten“ diesbezüglich gestoppt habe.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Seit wann weiß die Landesregierung von dem Wunsch des Bundes, zu dessen Absichten der Veräußerung seiner Anteile am FKB mit den beiden anderen großen Gesellschaftern Stadt Köln und Land NRW, am 29.11.2017 ein Gespräch führen zu wollen?
Durch welche Mitglieder der Landesregierung wurden seit dem 1. Juli 2017 welche Gespräche über Privatisierungsabsichten von Anteilen des FKB geführt? (bitte präzise Name und Funktion von an Gesprächen teilgenommenen Mitgliedern der Landesregierung, präziser Datumsangaben der Gespräche sowie präzise Angabe der Gesprächspartner bzw. Gesprächspartnerinnen mit der Angabe der jeweiligen Institution auflisten)
Wie begründet die Landesregierung, dass sie diesen Umstand in der Aktuellen Stunde am 17.11.2017 dem Parlament verschwiegen hat, obwohl durch Landtagabgeordnete Fragen zu Privatisierungsplänen gestellt wurden?
Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Landesregierung zum jetzt „bis auf weiteres“ zurück gezogenen Veräußerungswunsch des Bundes ein?
Wird sie den Landtag NRW und seine Ausschüsse an der Willensbildung zu Veräußerungswünschen des Bundes und jeglichen Privatisierungsplänen des FKB vor diesbezüglichen Entscheidungen beteiligen?