Wasser in NRW nachhaltig nutzen und schützen!

Große Anfrage der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

Sauberes und in ausreichender Menge vorhandenes Wasser ist die Grundlage des Lebens auf unserem Planeten und erfordert daher einen ganz besonderen Schutz. Doch die Herausforderungen sind enorm: In Nordrhein-Westfalen leben 18 Mio. Menschen, zum Teil in großen Ballungszentren. Hinzu kommt eine starke industrielle wie auch landwirtschaftliche Nutzung, die sich in Form von Stoffeinträgen in den Gewässern niederschlägt. Egal, ob Nitrat, Pestizide, Chemikalien, ob aus Haushalten, Gewerbe oder Industrie, Mikroplastik, Kosmetika oder den Rückständen von Medikamenten: Die Belastungswirkung auf unsere Gewässer durch Schadstoffe ist groß.
Wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen sollten direkt beim Verursacher ansetzen und durch diesen mitfinanziert werden. Denn, um den Schutz der Gewässer und die Qualität des Trinkwassers zu verbessern, gilt es, die Einleitung von Schadstoffen nach dem Vorsorgeprinzip an der Quelle zu verhindern, da ein nachträgliches Entfernen grundsätzlich aufwändig, kostspielig und in der Regel nicht umfassend möglich ist. Die zusätzlichen Kosten werden heute zunächst von den Wasserversorgern getragen, die diese über die Wasserpreise wiederum an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Auch Unternehmen, die selbst gefördertes Wasser als Brauchwasser nutzen, werden zusätzlich ungerecht belastet, wenn aufgrund von Verunreinigungen eine vorherige Aufbereitung erforderlich wird. Dem gilt es entgegen zu wirken, indem die Behebung von Verunreinigungen auch nach dem Verursacherprinzip finanziert wird.
Eine der größten Belastungen für unser Trinkwasser geht nach wie vor von der hohen Belastung durch Nitrat aus. Rund 40 Prozent der Grundwasserkörper in NRW sind mit Nitrat belastet; bei 31,6 Prozent der Messstellen wird der Grenzwert von 50 mg/l überschritten – in der Spitze werden Werte bis zu 400 mg/l gemessen. Bereits heute ist stellenweise eine aufwändige Aufbereitung des Grundwassers, z.B. durch die Beimischung von unbelastetem Wasser oder die Erschließung neuer wasserführender Schichten durch zusätzliche, tiefere Brunnen oder durch den Einsatz von Denitrifikationsanlagen nötig. Dieses Problem ist seit Jahrzehnten bekannt und auf Bundesebene wird seit Jahren um eine Novellierung der Düngeverordnung gerungen.
Wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie wurde Deutschland bereits von der EU verklagt und es drohen mittlerweile Strafzahlungen in Höhe von 857.000 EUR pro Tag.
Doch auch durch den gestiegenen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kommt es zu einer zusätzlichen Belastung der Gewässer. Auf deutschen Äckern werden heute 50 Prozent mehr Herbizide, Fungizide und Insektizide eingesetzt als noch 1995 – und das, obwohl die Wirkstoffe gleichzeitig toxischer geworden sind. Das führt dazu, dass Wasserversorger bereits heute erhebliche Finanzmittel aufwenden, um unerwünschte Pestizidrückstände aus dem Wasser zu entfernen. Der Gelsenwasser AG entstehen beispielsweise jährlich Kosten von bis zu 1 Mio. EUR für Aktivkohle zur Entfernung von Pflanzenschutzmitteleinträgen aus dem Halterner Stausee.
Für die Gesundheit von Mensch und Tier ist der Einsatz von Arzneimitteln unverzichtbar. Doch die Konsequenz unserer guten medizinischen Versorgung und des zum Teil unkritischen Umgangs mit Arzneimitteln führt zu einer zunehmenden Belastung der Umwelt mit oft langlebigen und schädlichen Rückständen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und dem steigenden Pro-Kopf-Verbrauch von Medikamenten ist von einer Zunahme der Medikamentenrückstände im Abwasser in den nächsten Jahren auszugehen. Um unsere Gewässer und Böden als Lebensraum und Trinkwasserressource zu schützen, muss eine Verbesserung der Klärtechnologie und die dafür notwendige Finanzierung dieser sichergestellt werden. Aufgrund dessen ist immer wieder die Einführung einer vierten Reinigungsstufe im Gespräch. Vielversprechend ist aber auch eine Vorklärung an der Einleitungsquelle, wie beispielsweise in Krankenhäusern.
Nordrhein-Westfalen blickt auf eine lange Bergbaugeschichte zurück. Doch auch der gegenwärtige Abbau von Braunkohle und oberflächennahen nicht-energetischen Rohstoffen (wie Sand, Kies, Kalk, Ton und Schluff) hat Auswirkungen auf die hiesigen Gewässer. Durch die Abtragung der Oberfläche werden Grundwasserkörper offengelegt. Die in den tieferen Schichten gelegenen Mineralien reagieren mit Sauerstoff aus der Luft sowie mit Wasser und den darin gelösten Substanzen. So können Stoffe ausgeschwemmt werden und ins Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Auch die Nutzbarkeit der Restseen als Freizeitgelände und ihr Potenzial für den Natur- und Artenschutz kann durch eine mangelhafte Wasserqualität eingeschränkt sein. Somit stellt die Gewährleistung der Gewässerqualität in den Abbauregionen NRWs eine zusätzliche Herausforderung dar.
Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus soll das Grubenwasser in den ehemaligen Steinkohlebergwerksschächten planmäßig ansteigen und die Anzahl der Grubenwassereinleitungen in Flüsse reduziert werden. Ein Kontakt von sehr salzigem Grubenwasser mit darüber liegenden Trinkwasserhorizonten ist in diesem Zusammenhang zwingend zu vermeiden. Darüber hinaus sind in den Bergwerken aus den vergangenen Jahrzehnten zusätzliche Belastungen durch PCB und eingebrachtem Müll vorhanden, welche im Zuge des Grubenwasserwiederanstiegs permanent und dauerhaft überwacht werden müssen. Vor dem Hintergrund der Gefahren für das Grundwasser gilt es, das optimale Anstiegsniveau wissenschaftlich zu ermitteln.
Die Sümpfungen für den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier haben umfangreiche und kilometerweite Auswirkungen ebenso wie der zukünftige Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung des Braunkohleabbaus. Auch hier sind Rest- und Abfallstoffe nach erfolgtem Abbau in die Gruben verbracht worden, welche eine potenzielle Gefahr für die Wasservorkommen der Region darstellen, wenn das ansteigende Grundwasser mit diesen Ablagerungen in Kontakt tritt.
Auch die Auswirkungen des Klimawandels werden zunehmend deutlich, beispielsweise im Dürrejahr 2018. Die extreme, lang anhaltende Trockenheit hat an zahlreichen Gewässern ökologische Schäden angerichtet und auch die Trinkwasservorräte in Seen und Talsperren dramatisch reduziert. Zudem führen Starkregenereignisse immer wieder zu Überflutungen und beeinflussen durch Ausschwemmungen die Qualität der Oberflächengewässer. Klimaexpertinnen und -experten sind sich einig, dass derartige Extremwettereignisse in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden. Daher gilt es, Handlungsstrategien zur Abfederung der Klimafolgewirkungen bei der Wasserversorgung aber auch bzgl. der ökologischen Auswirkungen auf die Gewässer zu entwickeln und umzusetzen.
In Nordrhein-Westfalen werden etwa 60 Prozent unseres Trinkwassers aus Oberflächengewässern gewonnen. Unsere Flüsse und Bäche sind aber nicht nur Wasserspender, sie sind auch wichtige Lebens- und Naturräume für Mensch und Tier. Für eine naturnahe Gewässerentwicklung ist es unerlässlich, den Gewässern ausreichende Entwicklungsräume zu bieten und die Durchgängigkeit der Fließgewässer herzustellen. Hierfür hat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie bereits Ziele zur ökologischen Entwicklung unserer Gewässer, Ufer und Auen formuliert. Eine Umsetzung hätte bereits bis 2015 erfolgen sollen, denn die Renaturierung der Gewässer ist nicht nur aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, sondern auch für einen zukunftsfähigen Hochwasserschutz unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

I.  Wasserwirtschaft

Hinsichtlich der Entwicklung der Versorgungsinfrastruktur ist eine Betrachtung des Wassergebrauchs in NRW unerlässlich. Auch die wirtschaftliche Bedeutung der Wasserwirtschaft für den Standort Nordrhein-Westfalen gilt es, zunächst näher zu beleuchten.
1.                  Wie hat sich der personenbezogene Wasserverbrauch in NRW in den letzten 30 Jahren entwickelt?
2.                  Wie verteilt sich der Wasserverbrauch im Schnitt auf die einzelnen Nutzergruppen (private Haushalte, Industrie und weitere)?
3.                  Wie viele Haushalte werden in NRW mit Trinkwasser aus
a.      Trinkwasserbrunnen versorgt?
b.      Talsperren versorgt?
c.       Oberflächengewässern (außer Talsperren) versorgt?
4.                  Wie viele Unternehmen werden in NRW insgesamt aus
a.      Trinkwasserbrunnen versorgt?
b.      Talsperren versorgt?
c.       Oberflächengewässern (außer Talsperren) versorgt?
5.                  Wie viele Trinkwasserbrunnen werden aktuell von der nordrhein-westfälischen Getränkeindustrie genutzt?
6.                  Wie hat sich der Grundwasserverbrauch der Getränkeindustrie in den vergangenen 30 Jahren entwickelt?
7.                  Wie haben sich die Verbrauchsmengen des Wassers, das zur Reinigung („Durchspülen“) der Kanalsysteme in unseren Kommunen verwendet wird, in den letzten 30 Jahren entwickelt?
8.                  Wie haben sich die Trink- und Abwassergebühren in NRW in den vergangenen 30 Jahren entwickelt? Bitte nach Landkreisen differenzieren.
9.                  Wie hat sich der Ausbaugrad (Speichervolumen/Jahreszufluss) der einzelnen Trinkwassertalsperren in den vergangenen 30 Jahren entwickelt?
10.              Wie haben sich die tatsächlichen Staumengen in den vergangenen 30 Jahren entwickelt? Bitte einzeln nach Talsperren, Jahresdurchschnittswerten und Jahrestiefstständen darstellen.
11.              An welchen Trinkwassertalsperren wird neben der Wasserwirtschaft weitere Wertschöpfung, z.B. durch die Produktion von Elektrizität, generiert? Bitte unter Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit und Produktionsmenge auflisten.
12.              Wie viele Menschen sind im Bereich der Unternehmen der Wasserwirtschaft beschäftigt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigungen in Wasserwirtschaftsverbänden, öffentlichen und privaten Wasserwirtschaftsunternehmen differenzieren.
13.              Wie viele Menschen sind in den verschiedenen Bereichen der Wasserwirtschaft beschäftigt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigungen differenzieren nach Trinkwasser, Abwasser, Gewässerentwicklung, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz.
14.              Wie viele Menschen sind im Bereich der Entwicklung und Unterhaltung der Gewässer sowie des Hochwasserschutzes bzw. der Umsetzung der EU- WRRL und EU-HWRML beschäftigt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigungen in Wasserwirtschaftsverbänden, öffentlichen und privaten Wasserwirtschaftsunternehmen differenzieren.
15.              Wie groß ist die Bruttowertschöpfung der in Frage 12-14 genannten Bereichen?
16.              Welche Hochschul-Institute und außeruniversitären Forschungseinrichtungen befassen sich in NRW mit Fragen der Wasserwirtschaft und der Gewässerökologie?
17.              Welche Initiativen ergreift die Landesregierung, um eine ausreichende Versorgung der öffentlichen und privaten Wasserwirtschaft sowie der mit Überwachungsaufgaben betrauten Behörden mit Fachkräften langfristig sicherzustellen?
18.              Wie haben sich die Anzahl der Brunnen zur Trinkwassergewinnung aus Grundwasser in NRW sowie die Fördermengen in den letzten 30 Jahren entwickelt?
19.              Welche Oberflächengewässer (außer Talsperren) werden zur Trinkwasserversorgung genutzt? Welche Mengen werden jeweils jährlich gefördert bzw. dürfen gefördert werden? Bitte um Auflistung.
20.              Wie oft kam es in den letzten 30 Jahren in der Trinkwasserversorgung zu Versorgungsengpässen, so dass auf eine externe Versorgung zurückgegriffen werden musste? Bitte Gründe dafür erläutern.
21.              Welche Kostenentwicklung ist hinsichtlich der Wasseraufbereitung durch eine Denitrifikation in den nächsten Jahren zu erwarten?

II.  Nitratbelastung

Nitrat gelangt vorrangig durch die landwirtschaftliche Bodennutzung und insbesondere die damit verbundenen Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern ins Grundwasser. Regionen mit Intensivtierhaltung und Ackerbau in Kombination mit sehr leichten und durchlässigen Böden sind hier besonders stark betroffen. Die Aufbereitung des Trinkwassers gestaltet sich in diesen Regionen immer aufwendiger, was entsprechende Kosten für die Wasserwirtschaft und damit letztlich für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für andere Unternehmen verursacht.
1.                  Die anhaltend hohe Nitratbelastung zwingt die Wasserversorger bereits heute zu einer aufwendigen Aufbereitung des Trinkwassers durch Maßnahmen wie Beimischung, Brunnenschließungen (Verlagerung/Neubau) und Pachtung von Flächen. Wie hoch sind in NRW die durch die hohe Nitratbelastung verursachten Kosten (inkl. Folgekosten) jährlich für die Wasserversorger für die genannten Punkte?
2.                  Welche Summe an Landesmitteln wendet die Landesregierung derzeit jährlich auf, um die Gewässerkooperationen zwischen der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft zu unterstützen?
3.                  In welcher Höhe wendet die Wasserwirtschaft jährlich in NRW Finanzmittel auf, um die Gewässerkooperationen mit der Landwirtschaft zu organisieren?
4.                  Wie hat sich die Anzahl der Gewässerkooperationen in den letzten 40 Jahren entwickelt? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln.
5.                  Wie viele Gewässerkooperationen gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen, wo liegen diese und wie groß ist die jeweils betreute landwirtschaftliche Fläche?
6.                  In welchen Gebieten mit Gewässerkooperationen ist der Nitratgehalt im Grundwasser seit deren Bestehen unter den Grenzwert von 50 mg/l gesunken?
7.                  Wie viele Brunnen der Trinkwassergewinnung mussten in den vergangenen 40 Jahren von Wasserversorgern aufgrund einer zu hohen Nitratbelastung geschlossen werden?
8.                  Wie viele neue Brunnen wurden von den Wasserversorgern in den vergangenen 40 Jahren in Betrieb genommen, um Brunnen mit zu hohen Nitratwerten zu ersetzen oder ausreichend nitratarmes Wasser zum Vermischen zur Verfügung zu haben?
9.                  Wie viele private Trinkwasserbrunnen wurden in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen 40 Jahren aufgegeben?
10.              Wie viele private Trinkwasserbrunnen wurden davon wegen zu hoher Nitratwerte aufgegeben?
11.              Vertreter der Wasserwirtschaft fordern einen Düngestopp in den extrem belasteten, sogenannten „Roten Gebieten“. Ist dies eine Maßnahme, die die Landesregierung zur Reduzierung der Nitratbelastung in stark belasteten Gebieten in Erwägung zieht?
12.              Zusätzliche Kosten zur Gewässeraufbereitung werden momentan von der Wasserwirtschaft getragen bzw. an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Finanzierung der Kosten nach dem Verursacherprinzip gesetzlich festzuschreiben?
13.              Wie positioniert sich die Landesregierung dazu, in Wasserschutzgebieten ausschließlich Anbauverfahren des Ökologischen Landbaus zu fördern bzw. nur noch ökologischen Landbau zuzulassen, um den Eintrag von Nitrat in die zur Trinkwasserversorgung genutzten Gewässer zu verhindern?
14.              Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Flächenbindung in der Tierhaltung zur Reduzierung der Tierbestände und damit der Nitratbelastung in NRW?
15.              Wie möchte die Landesregierung die Tierzahlen in den jetzigen Hochkonzentrationsgebieten (Münsterland, Niederrhein und Ostwestfalen) reduzieren?
16.              Was tut die Landesregierung, um Rechtssicherheit in der Frage der FFH- Verträglichkeitsprüfungen bei der Zulassung von Projekten mit Stickstoffeinträgen in Natura 2000-Gebieten zu erhalten?
17.              Beabsichtigt die Landesregierung einen Stickstoff-Leitfaden für NRW zu entwickeln? Aktuell wird mit der noch nicht offiziell eingeführten Fassung vom 29.09.2014 (Fassung der Verbändeanhörung) gearbeitet.
18.              Was tut die Landesregierung, um den Aufbau des Stickstoff-Informationssystems beim LANUV voran zu bringen?
19.              Welche finanziellen Anreize schafft die Landesregierung, um die Landwirtschaft beim Schutz von Wasser und Umwelt zu unterstützen?
20.              Wie unterstützt die Landesregierung insbesondere Bäuerinnen und Bauern mit kleinen Betrieben und/oder Nebenerwerbsbetrieben beim Schutz von Wasser und Umwelt?
21.              Wie bewertet die Landesregierung eine Beibehaltung und Absenkung des Bilanzüberschusses sowie des Kontrollwertes für den Nährstoffvergleich (insbesondere in den „Roten Gebieten“)?
22.              Im Zuge der erneuten Novellierung der Düngeverordnung: Wird sich die Landesregierung für eine verpflichtende Hoftorbilanz einsetzen, die sämtliche Nährstoffein- und -ausgänge erfasst? Antwort bitte begründen.
23.              Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Absenkung des Kontrollwertes von 170 kg N/ha? Welchen Wert hält die Landesregierung zur Gewährleistung des Gewässerschutzes für angemessen?
24.              Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer Meldung der eingekauften Mengen an Mineraldünger durch landwirtschaftliche Betriebe (analog zur Meldeverordnung für Wirtschaftsdünger)?
25.              Wie wird der landwirtschaftliche Einsatz von Festmist gegenüber dem Einsatz von Gülle derzeit von der Landesregierung gefördert?
26.              Bei der Ausbringung von Gülle sind die Nährstoffe schneller verfügbar, so dass sie oft nicht vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden können und somit in die Oberflächengewässer und ins Grundwasser gelangen. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Reduzierung des Gülleaufkommens und zur Umsetzung der Aufbringung von Festmist?

III.  Pestizide

Der Einsatz von Pestiziden ist längst auch in unseren Oberflächengewässern und auch im Grundwasser nachweisbar. Der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in das Ökosystem Wasser schädigt einen Großteil der hier vorkommenden Mikroorganismen, teilweise kommen diese hier gar nicht mehr vor. Bereits heute wenden Wasserversorger erhebliche Kosten auf, um die Rückstände aus dem Trinkwasser zu entfernen.
1.                  Wie haben sich die Verkaufszahlen hinsichtlich Pflanzenschutzmitteln in den letzten 30 Jahren in NRW entwickelt? Bitte hinsichtlich der Wirkstoffe, Anwendungsbereiche (Fungizide, Herbizide, Insektizide und Wachstumsregler) und nach Landkreisen aufschlüsseln.
2.                  Wie hat sich der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft bezogen auf die Menge der eingesetzten Mittel (in Tonnen) über die letzten 30 Jahre in NRW entwickelt? Bitte hinsichtlich der Wirkstoffe, Anwendungsbereiche (Fungizide, Herbizide, Insektizide und Wachstumsregler) und nach Landkreisen aufschlüsseln.
3.                  Wie wird der Einsatz von Pestiziden in Nordrhein-Westfalen behördlich überwacht bzw. dokumentiert?
4.                  Welchen Handlungsbedarf und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Einsatz von Pestiziden in Nordrhein-Westfalen zu dokumentieren?
5.                  Wo sind die Mengen der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Pestizide öffentlich einsehbar?
6.                  Welche Daten oder Erkenntnisse bezüglich der Belastung von Gewässern mit Pestiziden sind der Landesregierung bekannt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Gewässern.
7.                  Gibt es zur Feststellung der Belastung durch Pflanzenschutzmittel eine spezifische Messstrategie des Landes bzw. der zuständigen Wasserbehörden?
8.                  Welche Kosten wenden die nordrhein-westfälischen Trinkwasserversorger bereits heute jährlich für das Entfernen von Pestiziden im Zuge der Trinkwasseraufbereitung auf?
9.                  Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Finanzierung dieser Kosten durch die Landwirtschaft oder den Herstellern von Pestiziden entsprechend dem Verursacherprinzip?
10.              Wie positioniert sich die Landesregierung dazu, in Wasserschutzgebieten ausschließlich Anbauverfahren des Ökologischen Landbaus zu fördern bzw. nur noch ökologischen Landbau zuzulassen, um den Eintrag von Pestiziden in die zur Trinkwasserversorgung genutzten Gewässer zu verhindern?
11.              Wie positioniert sich die Landesregierung zu einem grundsätzlich Verbot des Pestizideinsatzes in Wasserschutzgebieten inkl. der dazugehörigen Wasserschutzzonen?
12.              Wie beabsichtigt die Landesregierung, eine Reduktion des Pestizideinsatzes in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft zu erreichen?
13.              Beabsichtigt die Landesregierung, sich für eine Strategie zur Pestizidminderung auf Bundesebene einzusetzen?
14.              Welche Neonicotinoide wurden in Nordrhein-Westfalen auch nach dem EU-Verbot im April 2018 durch eine Notfallzulassung in NRW eingesetzt?
15.              Die Einnahmen aus einer Abgabe auf Pestizide könnten zweckgebunden für Wasserreinhaltung und den Erhalt der Artenvielfalt eingesetzt werden. Wird sich die Landesregierung für die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe bzw. Steuer auf Pestizide einsetzen? Antwort bitte begründen.
16.              Wie bewertet die Landesregierung den Vollzug bei der Durchsetzung der "guten fachlichen Praxis" im Pflanzenschutz?
17.              Wie bewertet die Landesregierung das von einigen Forscherinnen und Forschern vorgeschlagene, an die Arzneimittelsicherheit angelehnte Konzept der "Pestizidvigilanz", also einer laufenden und systematischen Überwachung der Umweltsicherheit eines Pestizids nach der Zulassung?
18.              Wurde die Erfassung von Pestizidrückständen in der Umwelt in den letzten 30 Jahren verändert (Zahl der Messstellen, Liste der untersuchten Stoffe, Häufigkeit der Beprobung)? Wenn ja, warum?

IV.  Mikroplastik

Im Zuge der Diskussion um die Reduzierung des weltweiten Plastikabfalls wird auch die Debatte um den Einsatz von Mikroplastik als Inhaltsstoff seit einigen Jahren geführt. Insbesondere der Einsatz bei der Produktion von Konsumgütern wie beispielweise Zahnpasta, Waschmittel und Kosmetikprodukten sowie ein Verbot die- ses Zusatzes sind dabei immer wieder Gegenstand der Diskussion. Aber auch der Abrieb von Autoreifen, der erwiesenermaßen eine der größten Quellen für Mikroplas- tik darstellt, muss in die Betrachtung einbezogen werden.
1.                  In welchen Mengen wurde Mikroplastik in den letzten 10 Jahren in Oberflächengewässern in NRW nachgewiesen? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen.
2.                  Wird die Konzentration von Mikroplastik in den Oberflächengewässern konstant überwacht? Wenn ja, wie?
3.                  Wie positioniert sich die Landesregierung zu einem gesetzlichen Verbot von Mikroplastik in fester, flüssiger, pastöser, wachsartiger und pulverartiger Konsistenz als Zusatzstoff in Kosmetik- und Reinigungsprodukten?
4.                  Die freiwillige Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller zur Reduktion des Mikroplastiks bis 2020 erstreckt sich nur auf Mikroplastik in fester Form und auf solche Produkte, die sofort vom Körper abgespült werden (sog. „rinseoff-Produkte“). Beabsichtigt die Landesregierung, in einem Dialog mit den Kosmetikherstellern eine Erweiterung der freiwilligen Selbstverpflichtung auf Mikroplastik in jeder Konsistenz herbeizuführen?
5.                  Ist die Landesregierung entschlossen, sich auf Bundesebene für ein gesetzliches Verbot von Mikroplastik in Hygiene- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetikprodukten – in jeder Konsistenz – einzusetzen, sollte die freiwillige Selbstverpflichtung bis 2020 nicht den gewünschten Erfolg bringen?
6.                  Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Umsetzung der von der EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft angekündigten Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik?
7.                  Beabsichtigt die Landesregierung, Forschungsprojekte zu fördern, die dazu beitragen, den Abrieb von Fahrzeugreifen zu verringern?
8.                  Unterstützt die Landesregierung die Maßnahme, den Herstellern von Autoreifen konkrete Zielwerte für den maximal erlaubten Abrieb vorzugeben bzw. Autoreifen, die den Zielwert nicht erreichen, nicht für den Verkauf zuzulassen?
9.                  Welche weiteren Möglichkeiten (z.B. Filtertechniken) hält die Landesregierung für geeignet, um den Eintrag von nicht gezielt eingebrachtem Mikroplastik (z.B. Reifen- oder Faserabrieb, Kunststoffzersetzung) in Gewässer zu verringern?
10.              Plant die Landesregierung in Abstimmung mit der Bundesregierung, sich für eine Regulierung von Kunststoffimmissionen einzusetzen?

V.  Medikamentenrückstände

In Flüssen und Seen finden sich auch Medikamentenrückstände wieder, sowohl aus der Human-, aber insbesondere auch aus der Veterinärmedizin. Medikamentenrücstände sind oft biologisch schwer abbaubar. Kläranlagen ohne 4. Reinigungsstufe können diese überwiegend nicht zurück halten. Insbesondere Hormone der Antibabypille, Schmerzmittel wie Diclofenac, Blutdrucksenker und Antibiotika erweisen sich hier als problematisch. Über den Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung gelangen Rückstände zusätzlich in die Böden und Gewässer. Auch Multiresistente Keime wurden bereits nachgewiesen.

A)     Arzneimittelstoffe

1.    Bisher gibt es kein systematisches Monitoring von Arzneimittelwirkstoffen bzw. deren Metaboliten in der Umwelt. Wird sich die Landesregierung für die Etablierung eines solchen Monitorings auf Bundesebene einsetzen?
2.    Arzneimittelwirkstoffe und deren Metabolite sind nicht in den Überwachungsprogrammen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder der nationalen Oberflächengewässerverordnung (OGewV) enthalten. Beabsichtigt die Landesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Arzneimittelwirkstoffüberwachung hier ergänzt und somit Rückstände regelmäßig kontrolliert werden?
3.    Aufgrund der demografischen Entwicklung und des steigenden Pro-KopfVerbrauchs von Medikamenten ist von einer weiteren Zunahme des Medikamentenverbrauchs in den nächsten Jahren auszugehen. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Infrastruktur der Abwasseraufbereitung auf diese Entwicklung vorzubereiten?
4.    Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der Ausstattung der hiesigen Kläranlagen bezüglich der Entfernung von Medikamentenrückständen?
5.    Wie positioniert sich die Landesregierung bezüglich einer verpflichtenden Installation einer vierten Reinigungsstufe als Vorbehandlung vor der Einleitung bei Eintragsschwerpunkten wie beispielweise Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen?
6.    Wie gedenkt die Landesregierung die Verursachergerechtigkeit hinsichtlich der zunehmenden Aufwendungskosten durch Medikamentenrückstände in den Abwassergebühren herzustellen?
7.    Beabsichtigt die Landesregierung, die Hersteller von Medikamenten in die Finanzierung der Abwasserbehandlung mit einzubeziehen?
8.    Im Rahmen des Forschungsprojekt MERK’MAL wurden Urinbeutel an radiologisch untersuchte Patienten ausgegeben, um somit der Einleitung von schwer biologisch abbaubaren Röntgenkontrastmitteln ins Abwasser vorzubeugen. Wie bewertet die Landesregierung die Projektergebnisse und wird beabsichtigt, dieses Projekt neben dem Ruhrgebiet auch auf andere Regionen auszuweiten?
9.    Welche weiteren Forschungsprojekte zur Reduzierung der Einträge von Medikamenten in die Gewässer werden derzeit von der Landesregierung gefördert?
10.    Was tut die Landesregierung, um die Bevölkerung darüber aufzuklären, Medikamente nicht über die Toilette zu entsorgen?
11.    Beabsichtigt die Landesregierung ein Rückgabesystem für Medikamente in NRW zu installieren?
12.    Beabsichtigt die Landesregierung, die Beratung für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker zur Umweltverträglichkeit von Medikamenten zu verbessern?
13.    Beabsichtigt die Landesregierung, sich für eine Verbesserung der Zulassungsverfahren von Medikamenten einzusetzen, welche die Umweltauswirkungen von Wirkstoffen verstärkt berücksichtigen?
14.    Beabsichtigt die Landesregierung, sich für eine Regulierung der Werbung für frei verkäufliche Medikamente einzusetzen, deren Rückstände nachweislich negative Umweltwirkungen haben (z.B. diclofenac-haltige Produkte)?

B)   Multiresistente Keime

15.              Welche Befunde liegen den Landesbehörden bezüglich einer Belastung von Gewässern mit multiresistenten Keimen vor? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln.
16.              Was unternimmt die Landesregierung, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung weiterhin zu reduzieren?
17.              Badegewässer werden nach der EG-Badegewässer-Richtlinie untersucht, dort ist eine Überprüfung auf Multiresistente Keime nicht vorgesehen. Werden Badegewässer in NRW dennoch regelmäßig auf multiresistente Keime hin untersucht?
18.              Findet bei der Überprüfung nordrhein-westfälischer Badeseen oder anderen Gewässern eine Untersuchung hinsichtlich Multiresistenter Keime statt?
19.              Beabsichtigt die Landesregierung die Überprüfung auf resistente Keime in die Regeluntersuchungen der Gewässer mit einzubeziehen?
20.              Antibiotikaresistente Keime gelangen vorrangig durch Tiermastanlagen, Krankenhäuser und Kläranlagen in Flüsse, Seen, Bäche und ins Grundwasser. Was unternimmt die Landesregierung, um die Einleitungen in den genannten Problembereichen zu überwachen und zu reduzieren?
21.              Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Umweltbundesamtes, dass eine technische Nachrüstung der Kläranlagen zum Schutz der Bevölkerung vor multiresistenten Keimen notwendig ist? Antwort bitte begründen.
22.              Unterstützt die Landesregierung die Etablierung von geschlossenen Abwasserkreisläufen in landwirtschaftlichen Betrieben wie sie beispielsweise in der chemischen Industrie eingesetzt und nach BimSchG genehmigt werden?

VI.  Rohstoffabbau

Nordrhein-Westfalen ist seit vielen Jahrzehnten durch den Abbau von Rohstoffen geprägt. Sowohl der Abbau energetischer Rohstoffe wie Stein- und Braunkohle als auch der Abbau nicht-energetischer Rohstoffe wie Kies, Sand, Kalk, Ton oder Schluff sind mit massiven Eingriffen in das Ökosystem verbunden. Durch die anstehende Novellierung des Landesentwicklungsplans wird sich der Abbau nicht-energetischer Rohstoffe einerseits beschleunigen und andererseits topographisch wesentlich stärker streuen.

A)    Abbau energetischer Rohstoffe: Steinkohle

1.    Von welchem Zeitplan bis zur vollständigen Genehmigung und Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG geht die Landesregierung aktuell aus?
2.    Welche externen Gutachten plant die Landesregierung, um den optimalen Grubenwasserstand zu ermitteln und das Grubenwasserkonzept inklusive des Konzeptes zum Monitoring der RAG zu bewerten?
3.    Wann wird die Landesregierung Gutachten zur Ermittlung des optimalen Grubenwasserstandes beauftragen?
4.    In welcher Weise wird die Öffentlichkeit bzw. Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit erhalten, zu der Ermittlung des optimalen Grubenwasserstands Stellung zu nehmen?
5.    In welcher Weise wird die Landesregierung die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren für die bergrechtliche Genehmigung des Grubenwasseranstiegs im Zuge von Abschlussbetriebsplänen gewährleisten?
6.    Wie ist geplant, den zukünftig genehmigten Grubenwasseranstieg in NRW seitens der Landesregierung zu überwachen?
7.    Wann wird das angekündigte Monitoring-Konzept für den Grubenwasserwiederanstieg veröffentlicht?
8.    In welcher Weise wird die Öffentlichkeit bzw. Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit erhalten, zu dem vorgelegten Monitoring-Konzept Stellung zu nehmen?
9.    Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass diese Beeinträchtigung langfristig ausgeschlossen bleibt?
10.    Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Machbarkeitsstudien an den einzelnen Hebungsstandorten zu den geplanten Zusammenlegungen der Hebungsstandorte?
11.    Welche Stoffe werden aktuell und in Zukunft an welchem Standort aus dem gehobenen Grubenwasser vor Einleitung in die Oberflächengewässer entfernt?
12.    Wie ist der aktuelle Stand zu den Pilotanlagen zur PCB-Elimination aus dem gehobenen Grubenwasser?

B)    Abbau energetischer Rohstoffe: Braunkohle

13.              Wann werden die Ergebnisse des Projektes zur Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier veröffentlicht?
14.              Wer ist aus Sicht der Landesregierung für notwendige dauerhafte Sümpfungsmaßnahmen wie beispielsweise absehbar in der Erft-Aue zwischen Bedburg und Erftstadt verantwortlich?
15.              Welche Altablagerungen in ehemaligen oder aktuellen Braunkohletagebauen sind der Landesregierung bekannt? (Bitte vollständige textliche sowie grafische Darstellung für die Kreise Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Düren sowie den Rhein-Kreis-Neuss angeben. Sollte eine Veröffentlichung wegen Belangen des Datenschutzes nicht möglich sein, wird um eine Information auf nicht öffentlichem Wege gebeten.)
16.              Sieht die Landesregierung über die Untersuchungen zum Elutionsverhalten saurer Kippenwässer weiteren Forschungsbedarf, um die Sicherheit bisheriger Deponiekonzepte in den Tagebauen garantieren zu können?

C)    Abbau nicht-energetischer Rohstoffe (Sand, Kies, Kalk, Ton, Schluff)

17.              Welche Bedarfe liegen der geplanten Erleichterung der Gewinnung bodennaher, nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies, Sand, Kalk, Ton und Schluff zugrunde? Bitte nach Rohstoffen, Abbaumenge und notwendiger Abbaufläche getrennt auflisten.
18.              Wie positioniert sich die Landesregierung zum im Landeswassergesetz (LWG NRW) geregelten Abbauverbot von oberflächennahen nichtenergetischen Rohstoffen in Wasserschutzgebieten? (Bitte nach Schutzkategorien getrennt darstellen.)
19.              Wie möchte die Landesregierung im Falle von durch den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe eingetretener Auswirkungen auf das Grundwasser das Verursacherprinzip durchsetzen?
20.              Durch den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen werden i.d.R. Grundwasserkörper offengelegt. Wie wird sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Abbau oberflächennaher Rohstoffe erfolgt?
21.              Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe hinterlässt nach seinem Ende in der Regel großflächige Baggerseen, sogenannte Restseen, von denen einige an die 100 Meter Tiefe erreichen. Seen dieser Tiefe können Barrieren für den Grundwasserhaushalt und den Abfluss von Niederschlagswasser darstellen, was örtlich zu einem steigenden Hochwasserrisiko führt. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Wirkung insbesondere flussnaher Restseen auf den Niederschlagswasserabfluss vor?
22.              Wo sind solche Wechselwirkungen (s. Frage 5) in Nordrhein-Westfalen zu beobachten bzw. wo besteht ein entsprechender Verdacht?
23.              Kam es in der Vergangenheit zu örtlichen Hochwasserereignissen, die unter anderem auf einen durch Abbauseen behinderten Niederschlagswasserabfluss zurückgeführt werden können? (Bitte einzeln auflisten.)
24.              Wenn ja, wie hoch waren die ermittelten Schadenssummen für Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
25.              Wer kommt für die Kosten auf, die Unternehmen und Privatpersonen durch die Folgen des Rohstoffabbaus – beispielsweise durch das Bohren neuer Brunnen aufgrund des Abfalls des Grundwasserspiegels oder Hochwasserschäden – entstehen?
26.              Durch einen Tagebau können unterschiedlichste im Erdreich vorkommende Stoffe freigelegt werden. Im Laufe des Verwitterungsprozesses können Schadstoffe, wie z.B. Schwefelsäure entstehen, welche in die Restseen eingetragen werden und die Wasserqualität beeinflussen. Wie wird die Wasserqualität in Tagebaurestseen überwacht und wer trägt die Kosten hierfür?
27.              In welchen Tagebaurestseen liegt derzeit eine gesundheits- oder umweltbedenkliche Wasserqualität vor und durch welche Stoffe sind diese belastet?
28.              Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einführung einer Rohstoffabgabe („Kieseuro“) zur Finanzierung der Rekultivierung der Kiesabgrabungsstätten?
29.              Wie positioniert sich die Landesregierung zur weiteren Reduzierung des Teutoburger Waldes zwecks einer Ausweitung des dortigen Kalkabbaus?
30.              Welche Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sind durch die geplanten Abholzungen im Teutoburger Wald anzunehmen?
31.              Welche Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sind durch die geplante Ausweitung des Kalkabbaus in der Stadt Wülfrath anzunehmen?
32.              Wie positioniert sich die Landesregierung zum weiteren Ausbau des Kalkabbaus auf dem Gebiet der Stadt Wülfrath?
33.              Die Landkreise Kleve und Wesel sind bereits heute überproportional vom Rohstoffabbau betroffen. Beide Kreise beziehen ihr Trinkwasser zu großen Teilen aus dem Grundwasser. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen einer Ausweitung des Kiesabbaus auf den Grundwasserhaushalt und die Grundwasserqualität dieser Landkreise ein? (Bitte einzeln darstellen.)
34.              Wie viele unterschiedliche Grundwasserkörper sind in den Landkreisen Kleve und Wesel vorzufinden und welche dieser Grundwasserkörper sind vom Rohstoffabbau betroffen?
35.              Wie hat sich die Grundwasserqualität in den Landkreisen Kleve und Wesel in den vergangenen 30 Jahren entwickelt? Bitte nach Grundwasserkörpern und untersuchten Stoffbelastungen einzeln darstellen.

VII.  Klimafolgenanpassung in der Wasserwirtschaft

Die fortschreitende Klimaveränderung wird sich zukünftig verstärkt auf Menge und raum-zeitliche Verteilung der Niederschläge und damit auch auf die Abflussverhältnisse in den Gewässern, die Bodenfeuchte und die Grundwasserneubildung auswirken. Dies wird nicht nur ökologische Folgen haben, sondern sich auch auf die Verfügbarkeit und die Qualität des Rohwassers zur Trink- und Brauchwassergewinnung auswirken. Dabei stellen einerseits extrem heiße, niederschlagsarme Sommer eine Bedrohung für eine ausreichende Trinkwasserversorgung dar. Dauerhaft sinkende und saisonal verringerte oder ausbleibende Grundwasserneubildung führt zu entsprechend sinkenden Grundwasserständen. Andererseits sind zunehmende Starkregenereignisse bereits heute eine Herausforderung für den Hochwasserschutz und für die kommunale Klimaanpassung. Diesen Herausforderungen gilt es, mit nachhaltig ausgerichteten effektiven Handlungsstrategien zu begegnen.

A)    Wasservorräte

1.    Wie hat sich der Umfang, der zur Verfügung stehenden Trinkwasservorräte in den letzten 30 Jahren in NRW verändert? Bitte jährliches Minimum nach Landkreisen aufschlüsseln.
2.    Wie hat sich die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in den letzten 30 Jahren entwickelt? Bitte nach Grundwasserkörpern aufschlüsseln.
3.    Welche konkrete Handlungsstrategie verfolgt die Landesregierung, um einem Rückgang der mittleren jährlichen Grundwasserneubildung entgegenzuwirken?
4.    Welche konkrete Handlungsstrategie verfolgt die Landesregierung, um eine Sicherstellung der Wasserversorgung für die verschiedenen Nutzer (Industrie, Kraftwerke, Schifffahrt) auch bei länger anhaltenden Trockenperioden zukünftig zu gewährleisten?
5.    Welche konkrete Handlungsstrategie verfolgt die Landesregierung, um eine Sicherstellung der Trinkwasserversorgung auch bei länger anhaltenden Trockenperioden zukünftig zu gewährleisten?
6.    Welche Maßnahmen werden zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung erwogen?
7.    Bei einer zunehmend ausbleibenden Verdünnung belasteter Gewässervorkommen kann es vereinzelt zu Konzentrationsanstiegen im Rohwasser kommen. In welchen Landkreisen gibt es bei lange anhaltenden Trockenperioden diesbezüglich bereits einen Handlungsbedarf? Bitte hinsichtlich Fließgewässern und Grundwasser differenzieren.
8.    Wird die Landesregierung auf landeseigenen Gebäuden zukünftig verstärkt Dachbegrünung vornehmen, um so auch einen Beitrag zur Bewältigung der Starkregenereignisse zu leisten?
9.    Wird die Landesregierung die Dachbegrünung in Zukunft mit Landesmitteln fördern?

10.    Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, sollten die Grundwasserstände bedingt durch die Dürre weiter abfallen? Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Entwässerungspraxis von Wasserverbänden im Tiefland von NRW.
11.    Für den Betrieb von Pumpwerken im Zusammenhang mit dem entwässernden Grabennetz sind wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen, die eine Stauhöhe vorschreiben. Plant die Landesregierung diese Stauhöhe für die Sommermonate aufgrund der Folgen der Dürre anzupassen?

B)   Dürre und Trockenheit

12.              Die Trinkwasservorräte waren im Sommer 2018 an einigen Orten in NRW sehr knapp, einige Talsperren haben rekordartige Tiefststände erreicht. Wie stellten sich die Trinkwasserreservoire in 2018 dar? Bitte aufschlüsseln nach Versorgungsgebieten.
13.              Wie hat sich der Bedarf der Landwirtschaft nach einer Wasserentnahme zum Zweck der Bewässerung von Kulturen in den letzten 10 Jahren verändert?
14.              Wie viele neue Anträge auf neue oder höhere Wasserentnahmen wurden seitens der Landwirtschaft und des Gartenbaus nach dem Dürresommer 2018 gestellt?
15.              Wie viele dieser neu gestellten Anträge auf Wasserentnahme wurden genehmigt bzw. nicht genehmigt?
16.              Im Zusammenhang mit zunehmenden Dürreereignissen können auch Konkurrenzen in der Nutzung von Trinkwasser immer häufiger auftreten. Wird der öffentlichen Trinkwasserversorgung in diesen Fällen Vorrang von der Industriewasserversorgung eingeräumt?

C)   Starkregenereignisse

17.              Starkregenereignisse können durch Oberflächenabflüsse und einer Zunahme von Überläufen aus der Trenn- und Mischkanalisation zu höheren Einträge von Mikroorganismen führen. In welchen nordrhein-westfälischen Regionen und Städten sind der Landesregierung diesbezüglich Probleme bekannt?
18.              Welche Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen verfügen über eine Genehmigung, bei Starkregenereignissen auch ungeklärte Abwassermengen abfließen zu lassen?
19.              Wurden in den letzten Jahren bei Starkregenereignissen ungeklärte Abwässer aus Kläranlagen in nordrhein-westfälische Flüsse eingeleitet und wenn ja, welche Mengen und wo?
20.              Zunehmende Starkregenfälle erfordern unter Umständen zusätzliche oder erweiterte Rückhaltemaßnahmen (Rückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle) in den Abwasseranlagen und/oder die Einrichtung bzw. Erweiterung von Versickerungsflächen durch Gemeinden und Abwasserentsorger. Wie wird dieser Prozess seitens der Landesregierung koordiniert?
21.              Wie wird der Bau der vorgenannten Maßnahmen finanziert?
22.              Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Landesregierung angesichts zunehmender Starkregenereignisse hinsichtlich der Kanalisation der Kommunen?
23.              Wie möchte die Landesregierung Kommunen und Kreise organisatorisch und finanziell unterstützen, um die Kanalisationsnetze angesichts zunehmender Starkregenereignisse zukünftig anzupassen?
24.              Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen hinsichtlich der Umsetzung von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen bezüglich zunehmender Starkregenereignisse?

VIII.  Infrastruktur

Die Anforderungen an die Infrastruktur entwickeln sich innerhalb Nordrhein-Westfalens sehr heterogen. Während der Bevölkerungszuwachs in den Ballungsräumen die Errichtung zusätzlicher Infrastruktur notwendig macht, erwirken die sinkenden Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum einen technischen und infrastrukturellen Rückbau der Anlagen. Neben dem ohnehin zu bewältigenden Investitionsstau stellen auch die diskutierte Notwendigkeit einer 4. Reinigungsstufe und die voranschreitende Digitalisierung Herausforderungen für die Wasserwirtschaft dar.

A)    Investitionsstau

1.    Welche Summe wird seitens der Wasserversorger jährlich in die Instandhaltung und Modernisierung von Anlagen und Rohrnetzen investiert? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln.
2.    Wasserversorger prognostizieren eine weitere signifikante Zunahme des Investitionsbedarfs. Was sind die Ursachen für diesen großen Investitionsbedarf?
3.    Wie groß ist der Investitionsstau in der Wasserversorgungs- und Abwasserinfrastruktur in NRW? Bitte Investitionsstau aufgeschlüsselt nach Landkreisen benennen.
4.    Ergeben sich hinsichtlich des Zustands der Wasserversorgungsleitungen signifikante regionale Unterschiede in Nordrhein-Westfalen? Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
5.    Welche Preis- und Gebührensteigerungen sind aufgrund des zu bewältigenden Investitionsstaus für die Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Unternehmen in den nächsten 20 Jahren zu erwarten?
6.    Wie positioniert sich die Landesregierung bezüglich einer Weiterentwicklung der Abwasserabgabe nach dem Wasserentnahmeentgelt (WasEG)?
7.    Welche Modellprojekte bezüglich der Entwicklung einer 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen laufen derzeit in NRW?
8.    Welche Modellprojekte bezüglich der Entwicklung einer 4. Reinigungsstufe direkt beim Verursacher (beispielsweise in Krankenhäusern) laufen derzeit in NRW?

B)   Digitalisierung

9.    Die Wasserwirtschaft hat in Teilen Zugriff auf sensible Kundendaten, die beispielsweise viel Aufschluss über die Lebensgewohnheiten der Kundinnen und Kunden geben. Wie möchte die Landesregierung im Zuge einer voranschreitenden Digitalisierung der Wasserwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch dieser Daten schützen?
10.    Der Einbau digitaler Stromzähler hat gezeigt, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher Skepsis, teilweise auch eine Ablehnung den neuartigen Zähltechnologien entgegen bringen. Was unternimmt die Landesregierung, um hier das notwendige Vertrauen herzustellen?
11.    Gibt es Erkenntnisse über eine belastbare Kosten-Nutzen-Relation von digitalen Zählern aus anderen Bereichen und inwiefern sind diese auf die Wasserwirtschaft übertragbar?
12.    Wie beurteilt die Landesregierung den Nutzen moderner digitaler Sensortechnik bei der Überwachung von Abwassersystemen und Gewässern?
13.    Mit welchen Initiativen unterstützt das Land Innovationen in dem Bereich der digitalen Sensortechnik?

IX.  Gewässerentwicklung

Unsere Flüsse und Bäche sind nicht nur Wasserspeicher und Garant für die Trinkwasserversorgung, sondern auch wichtige Lebens- und Naturräume für Mensch und Tier. Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll die ökologische Qualität der Gewässer wieder hergestellt werden. Nur durch die Herstellung ihrer Durchgängigkeit und durch die Belebung z.B. von Flussnebenarmen können Flüsse sich zu wichtigen Naturräumen entwickeln. Jedoch ist ein natürlicher oder naturnaher Zustand der Gewässer derzeit nur für weniger als zehn Prozent der Fließgewässer in NRW erreicht.

1.                  Inwiefern fühlt sich die Landesregierung dem Konzept des ökologischen Hochwasserschutzes verpflichtet?
2.                  Wie fördert die Landesregierung konkret die Renaturierung von Fließgewässern, Ufern und Auen in NRW?
3.                  Die Renaturierung von Fließgewässern, Ufern und Auen ist nicht selten mit einem gewissen Flächenbedarf verbunden. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die zur Zielerreichung gemäß EU-WRRL erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen?
4.                  Was tut die Landesregierung, um die zuständigen Behörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte bei der Erreichung der in der EU-WRRL festgelegten Ziele zur ökologischen Gewässerentwicklung zu unterstützen?
5.                  Sind die zuständigen Behörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte in ausreichendem Maße qualitativ und quantitativ personell ausgestattet, um die sich aus der EU-WRRL ergebenden Aufgaben im vorgegebenen Zeitrahmen adäquat erfüllen zu können? Bitte die Personalausstattung der Unteren Wasserbehörden nach Kreisen/kreisfreien Städten aufgeschlüsselt darstellen.
6.                  Wie groß ist der Finanzbedarf zur Erreichung der in der EU-WRRL festgelegten Ziele zur ökologischen Gewässerentwicklung? Bitte benennen, inwieweit dieser Bedarf gedeckt wird.
7.                  In welchem finanziellen Umfang fördert die Landesregierung Maßnahmen der Renaturierung von Flüssen, Ufern und Auen in NRW in der 17. Legislaturperiode und sind ggf. Änderungen der Fördersummen geplant? Bitte aufschlüsseln nach Flussgebietsgemeinschaften.
8.                  Verfügen die Maßnahmenträger gemäß EU-WRRL über die erforderlichen Eigenmittel, um die gemäß der Bewirtschaftungspläne erforderlichen Maßnahmen umzusetzen bzw. haben sie entsprechende Mittel in ihrer Finanzplanung vorgesehen?
9.                  Die Renaturierung von Fließgewässern ist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass die investierten Mittel die erzielten Erfolge bzgl. der Zielerreichung gemäß EU-WRRL erreichen bzw. mit welchen Controlling-Mechanismen wird Fehlinvestitionen vorgebeugt?
10.              Wurde ein der Aufgabe angemessenes Wissensmanagement etabliert, das einen effektiven Austausch aller Beteiligten über Erfolge und Misserfolge von Renaturierungsmaßnahmen gewährleistet?
11.              Die Planung von Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern basiert in NRW auf dem sogenannten Strahlwirkungskonzept, dass 2011 mit dem LANUV-Arbeitsblatt 16 eingeführt wurde. Es basiert auf der Annahme, dass es für die Erreichung des guten ökologischen Zustands nicht erforderlich ist, einen gesamten Wasserkörper ökologisch umzugestalten. Konnte diese Annahme anhand von Erfolgskontrollen der bisher umgesetzten Maßnahmen vollumfänglich bestätigt werden?
12.              Die EU-WRRL sieht ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Interessengruppen bei der Maßnahmenplanung vor. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung eine angemessene Beteiligung auch für den kommenden Bewirtschaftungszyklus sicher?
13.              Wird Nordrhein-Westfalen nach Einschätzungen der Landesregierung die Ziele der EU-WRRL bis zum Abschluss in 2027 erreichen?
14.              Wie bewertet die Landesregierung die Haupthindernisse bei der Umsetzung der Umsetzung der EU-WRRL und gibt es regionale Unterschiede im Umsetzungsstand?
15.              Welche in der EU-WRRL festgelegten zu erreichenden Ziele sind in der Umsetzung für Nordrhein-Westfalen gut zu erreichen?
16.              Welche in der EU-WRRL festgelegten zu erreichenden Ziele sind in der Umsetzung für Nordrhein-Westfalen eher nicht zu erreichen?
17.              Sofern die Ziele der EU-WRRL nicht bis zum Abschluss der 3. Phase in 2027 erreicht werden: Wird sich die Landesregierung auf EU-Ebene für eine Fortsetzung des Programms zur Zielerreichung einsetzen?
18.              Wann plant die Landesregierung eine Wasserschutzgebietsverordnung gemäß § 35 LWG zu entwickeln?
19.              In welchem Flächenumfang sind in den Regionalplänen in NRW Wasser- schutzgebiete der Schutzzonen I – III B dargestellt? (Bitte nach I, II, III in ha aufschlüsseln.)
20.              In welchem Flächenumfang sind die in den Regionalplänen als "geplant" gekennzeichneten Wasserschutzgebiete der Schutzzonen I – III B dargestellt?
21.              Wann ist die Festlegung und regionalplanerische Darstellung der "geplanten" Wasserschutzgebiete als Wasserschutzgebiete zu erwarten?
22.              Für welchen Flächenumfang der regionalplanerisch gesicherten Wasserschutzgebiete sind Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen worden? (Bitte regional aufschlüsseln.)
23.              Welche Maß- und Prognosezahlen waren die Grundlage für die planerischen Festlegungen der Wasserschutzgebiete?
24.              Sind nach Auffassung der Landesregierung für eine vorsorgende Ausweisung von Wasserschutzgebieten ausreichende Flächen für den Wasserschutz festgelegt worden?
25.              Wie hat sich die Flächenversiegelung der letzten 40 Jahre in NRW konkret auf Hochwasserlagen bzw. Wassermengen und Wasserabfluss ausgewirkt?
26.              Wie hat sich die innerstädtische Verdichtung des Wohnraums der letzten 40 Jahre in NRW konkret auf Hochwasserlagen bzw. Wassermengen und Wasserabfluss auswirkt?
27.              In der Ems bei Rheda-Wiedenbrück hat sich im Juni 2019 ein größeres Fischsterben bedingt durch einen Sauerstoffmangel ereignet, der ein Anzeichen für überdüngte und naturferne Gewässer ist. Welche Strategien sind für die Zukunft bei zunehmender Trockenheit und geringer werdendem Wasserdargebot angedacht, um derartige Fischsterben zu verhindern?