Was unternimmt die Landesregierung, um für eine fachgerechte Versorgung verletzter, hilfloser oder kranker einheimischer Wildtiere im Münsterland zu sorgen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Im Interesse des Artenschutzes müssen Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihre Lebensstätten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen so weit wie möglich geschützt werden. Daher verbietet das Bundesnaturschutz (BNatSchG) grundsätzlich die Entnahme wild lebender Tiere und wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur (s. §§ 39 und 44). Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt jedoch, wenn verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen und anschließend wieder frei zu lassen (§ 45 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 BNatSchG). Diese Tiere sind im Übrigen an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben (§ 45 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG). Die Aufnahme eines Tieres der streng geschützten Arten ist zudem der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden (§ 45 Absatz 5 Satz 4 BNatSchG).

Die Westfälischen Nachrichten berichteten jüngst über den Fund einer später verendeten einheimischen Eule in Metelen, im Kreis Steinfurt (https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Metelen/4382242-Metelenerin-entdeckt-hilflose-Kleineule-Einfach-sitzen-lassen-oder-helfen.). Die Finderin hatte sich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) gewandt und war dort schließlich an eine Auffangstation für Greifvögel und Eulen in Haltern verwiesen worden (https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Metelen/4382242-Metelenerin-entdeckt-hilflose-Kleineule-Einfach-sitzen-lassen-oder-helfen.) – die momentan einzige für den gesamten Regierungsbezirk Münster (https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/arten/pdf/Auffangstationen_Greifvoegel.pdf).

Dabei betreibt das LANUV in Metelen ein Artenschutzzentrum. Dort werden nach Darstellung des LANUV behördlich beschlagnahmte, illegal gehandelte oder nicht artgerecht gehaltene Tiere vorübergehend untergebracht (https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz). Auf dem Gelände befindet sich aber auch ein Kalt- Tierhaus, in dem bislang auch junge oder verletzte einheimische Wildtiere, die aus der näheren Umgebung von der Bevölkerung oder Gemeinden abgegeben werden, gepflegt und auf die Wiederauswilderung vorbereitet wurden (https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/artenschutzzentrum-metelen/raeume-und-personal). Auf der Internetseite des LANUV findet sich der Hinweis, dass eine Erneuerung der veralteten Volieren vorgesehen sei, damit eine fachgerechte Unterbringung beschlagnahmter Tiere aus kühleren Klimazonen gewährleistet werden könne (https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/artenschutzzentrum-metelen/raeume-und-personal). Daraus lässt sich schließen, dass aktuell eine fachgerechte Unterbringung einheimischer Vögel nicht möglich ist. Der Kreis Steinfurt verweist aber auf seiner Internetpräsenz für den Fall des Auffindens verletzter Greifvögel und Eulen ausdrücklich auf das Artenschutzzentrum Metelen (https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Veterin%C3%A4r-%20und%20Lebensmittel%C3%BCberwachungsamt/Aufgaben%20&%20Dienstleistungen/Fundtiere).

In der Vergangenheit bildete das ehrenamtliche Engagement einzelner Privatpersonen offenbar eine wichtige Säule der Greifvogelrettung im Kreis Steinfurt. Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 11. März 2021 über fehlende Expertise im Kreis nach dem Tod eines fachkundigen Vogelschützers, der häufig Greife in seine Obhut genommen und wieder auswildert habe und ein kompetenter Ansprechpartner für den Fall aufgefundener hilfsbedürftiger Wildtiere gewesen sei. Insgesamt erscheinen daher die tatsächlichen Möglichkeiten zur Hilfeleistung für verletzte einheimische Wildtiere wie Eulen und Greifvögel im Kreis Steinfurt derzeit stark eingeschränkt zu sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang nimmt das Artenschutzzentrum Metelen zurzeit hilfsbedürftige einheimische Wildtiere, die Bürger oder Gemeinden aus der näheren Umgebung dort abgeben wollen, auf? (Antwort bitte begründen und gegebenenfalls Kapazitäten nach Anzahl und Gattung der einheimischen Wildtiere, die aufgenommen werden können, benennen)
  2. Wie ist der Stand der Umsetzung der Erneuerung der veralteten Volieren im Kalt- Tierhaus des Artenschutzzentrums Metelen? (Bitte voraussichtliches Datum des Abschlusses der Erneuerungsmaßnahmen und geplante Kapazitäten nach Anzahl und Gattung der einheimischen Wildtiere, die aufgenommen werden können, benennen)
  3. Plant die Landesregierung die Einrichtung weiterer Auffangstationen für geflügelte einheimische Wildtiere wie Greifvögel und Eulen im Regierungsbezirk Münster? (Antwort bitte begründen)
  4. Plant die Landesregierung, die Strukturen zur Versorgung hilfsbedürftiger einheimischer Wildtiere im ländlichen Raum über durch das Land unterstützte Einrichtungen wie beispielsweise Biologische Stationen zu stärken? (Antwort bitte begründen)
  5. Wie abhängig ist die Rettung einheimischer (Greif-)Vögel in NRW nach Ansicht der Landesregierung vom ehrenamtlichen Engagement einzelner Privatpersonen?