Der einst sogar regional als landwirtschaftlicher Schädling verfolgte Feldhamster (Cricetus cricetus) ist vom Aussterben bedroht und steht auf der Roten Liste. Um das Aussterben der Tiere zu verhindern, ließ das Land NRW im Jahr 2017 einige Tiere der letzten existierenden Feldhamsterpopulation in Zülpich der Natur entnehmen und in einem niederländischen Zoo sowie im Artenschutzzentrum Metelen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer eigens angelegten Erhaltungszucht für vom Aussterben bedrohte Tierarten nachzüchten.
Die Existenz der Feldhamsterpopulation verhinderte bis zu ihrer Entnahme zur Nachzüchtung im Jahr 2017 die vollständige Realisierung des Bauprojektes „Seegärten“ auf der Fläche oberhalb des Seeparks in Zülpich. Nach der Entnahme der letzten Feldhamster wurden die Planungen für das Neubaugebiet „Seeterrassen“ (Bebauungsplan Nr. 11/71 Zülpich "Seeterrassen") wieder aufgenommen (Eifelon (29.11.2019): Seeterrassen in Zülpich schlagen hohe Wellen. Im Internet: https://eifelon.de/zuelpich/seeterrasen-in-zuelpich-schlagen-hohe-wellen.html (Stand: 07.02.2020)). Das jetzige Plangebiet befindet sich zwischen Seepark, dem Nahversorgungszentrum an der Bonner Straße und der B56. Am 26. November 2019 stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich der Vorlage-Nr. 138/2019 zu und beschloss damit die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/71 Zülpich „Seeterrassen" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wieso wird nicht eine Wiederansiedlung von Feldhamstern in ihrem ursprünglichen Habitat in Zülpich – wo sie 2017 aus der Natur entnommen wurden – anstatt einer Realisierung des Neubaugebietes „Seeterrassen“ in Betracht gezogen? Bitte aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht begründen.
2. Wie beurteilt die Landesregierung das geplante Bauprojekt „Seeterrassen“ in Zülpich vor dem Hintergrund des Artenschutzes bzw. der andernorts getätigten Anstrengungen zur Wiederansiedlung nachgezüchteter Feldhamster?
3. Wird die Landesregierung bzw. das LANUV ebenfalls überprüfen, ob auf der Fläche, die Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 11/71 Zülpich „Seeterrassen“ ist, derzeit Feldhamster leben? (Antwort bitte begründen.)
4. Wie hat sich die Feldhamsterpopulation in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreisen, Anzahl der Tiere.)
5. In welcher Höhe wurden von der Landesregierung in den letzten fünf Jahren finanzielle Mittel für Maßnahmen des Feldhamster-Vertragsnaturschutzes zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe der gewährten Mittel pro Empfänger.)