Was unternimmt die Landesregierung gegen die Schwächung der Flurbereinigungsbehörden?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Bezirksregierung Köln hat entschieden, die Außenstelle Aachen und damit auch diesen Standort der Flurbereinigungsbehörde in Aachen aufzugeben. Die Schließung der Außenstelle Aachen und der Abzug der Flurbereinigungsbehörde am Standort Börsenplatz führen zu einer Zusammenlegung der zukünftigen Flurbereinigungsbehörde (Dezernat 33) an einem neuen Standort in Köln. Nach einer Neuordnung der Agrarordnung im Jahre 2007 erfolgt damit nun eine erneute Schwächung der regionalen Präsenz dieser für die ländliche Entwicklung sehr bedeutsamen Behördenstruktur.

Die bisherige Arbeit der Dezernate 33 der Bezirksregierungen in NRW hat in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Beiträge zur Entwicklung der ländlichen Räume Nordrhein-Westfalens geleistet. Im Rahmen der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung gemäß dem Flurbereinigungsgesetz wurden und werden umfangreiche Aufgaben ortsnah wahrgenommen.

Vor diesem Hintergrund drängt sich der Eindruck auf, dass mit der Entscheidung der Bezirksregierung Köln Nachteile für den ländlichen Raum billigend in Kauf genommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung von den Hintergründen der Standortzusammenlegung?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entscheidung?
  3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Gesamtkosten dieser Standortentscheidung? (Bitte alle Kosten aufschlüsseln, auch nach kurz- und langfristigen Auswirkungen, einschließlich der veränderten Fahrtkosten).
  4. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der Standortzusammenlegung auf die Personalentwicklung im Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass schon jetzt zahlreiche Stellen bei der Flurbereinigungsverwaltung NRW unbesetzt sind?1
  5. Wie werden sich nach der Zusammenlegung am Standort Köln die Arbeitsabläufe im Dezernat 33 ändern, auch hinsichtlich der zunehmenden Entfernung zu den Einsatzgebieten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

 

1 s. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 6433 vom 18. Februar 2022 (Drucksache 17/16818).