Was tut die Landesregierung zur Unterstützung des ökologischen Weihnachtsbaumanbaus in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Rund 28 Millionen Tannenbäume werden in Deutschland jedes Jahr verkauft. Jeder dritte Baum stammt dabei aus NRW, der weitaus überwiegende Teil direkt aus der Sauerland-Region. Neben dem konventionellen Weihnachtsbaumanbau, der häufig mit einem erheblichen Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger einhergeht, hat sich in den letzten Jahren auch der ökologische Weihnachtsbaumanbau (zertifiziert nach EU-Bio-Standard) etabliert.

Nach dem Sturmtief Kyrill in 2007 und den damit verbundenen Folgen, sahen viele Waldbesitzerinnen und -besitzer in der Anlegung von Weihnachtsbaumplantagen die Möglichkeit, über eine Verpachtung der Fläche wirtschaftliche Ausfälle zu kompensieren. Durch den Anstieg der intensiven Weihnachtsbaumkulturen wurden in der Folge Wälder, Biodiversität und Böden stark belastet und zum Teil auch Anwohnerinnen und Anwohner. Daher hat die rot-grüne Landesregierung Ende 2013 mit einer Änderung des Landesforstgesetzes (LFoG) Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Wald vor einer schädigenden Ausbreitung von intensiven Weihnachtsbaum-Plantagen zu schützen. Die damals angelegten Plantagen dürfen nun bis Ende 2028 betrieben werden, PEFC-zertifizierte Flächen noch einmal 15 Jahre länger. Dann müssen diese Flächen der Waldentwicklung zurückgegeben werden. Weitere Kriterien sollten die Neuanlage von Weihnachtsbaumplantagen erschweren, wie zum Beispiel Regelungen zum Abstand oder zur Größe.

In dem Zusammenhang der damaligen Gesetzesreform wurde der Forstbehörde ermöglicht, mit den Anbauern eine Vereinbarung über einen ökologisch verträglichen Weihnachtsbaumanbau abzuschließen. Mit einer solchen Vereinbarung wurde das Ziel verfolgt, den Anbau von ökologischen Weihnachtsbäumen zu stärken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Nutzung von Waldfläche durch Weihnachtsbaumkulturen seit der Änderung des LFoG in 2013 bis heute entwickelt? (Bitte nach konventionellen, ökologischen und PEFC-zertifizierten Anbau sowie nach Landkreisen differenzieren)
  2. Was tut die Landesregierung, um den ökologischen Weihnachtsbaumanbau in NRW zu fördern: Gibt es z.B. konkrete Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betriebe, die gerne umsteigen wollen?
  3. Verfolgt die Landesregierung beim Ausbau des ökologischen Weihnachtsbaumanbaus konkrete Wachstumsziele – ähnlich wie der Steigerung des Flächenanteils für den ökologischen Landbau?
  4. Die durch das Zusammenwirken von Stürmen, Sommerdürren und Borkenkäferkalamitäten entstandenen Waldschäden sind dramatisch. Erachtet die Landesregierung die im Jahr 2013 erfolgten Änderungen des Landesforstgesetzes als ausreichend, um der Entstehung neuer intensiver Weihnachtsbaumkulturen auf neu auftretenden Kahlflächen entgegenzuwirken? (Antwort bitte begründen)
  5. Nach der neuen EU-Bioverordnung, deren Einführung auf den 01.01.2022 verschoben wurde, ist es u.a. in Biobetrieben auch mit Ausnahmengenehmigungen nicht mehr möglich, Pflanzgut einzusetzen, welches in den Baumschulen mit konventionellen Mitteln behandelt wurde. Deutschlandweit gibt es nur drei Biobaumschulen für den Forstbereich, der Bedarf an Bio-Pflanzgut kann kaum in ausreichender Qualität gedeckt werden. Plant die Landesregierung, Baumschulen zu unterstützen, auf Bio umzustellen?