Was tut die Landesregierung um die Entgasungsprobleme der Binnenschifffahrt zu lösen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Tankschiffe mit Erdöldestillaten auf dem Rhein müssen in der Praxis regelmäßig entgast werden. Dabei handelt es sich um Restdämpfe, die nach der Entleerung von Kraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin im Tank verbleiben, bis diese neu befüllt oder die Dämpfe über eine Abgasreinigungsanlage abgesaugt werden. In Deutschland und den Niederlanden gibt es jedoch kaum Entgasungsanlagen, daher ventilieren Tanker ihre Gase oftmals während der Fahrt und geben somit undefinierte Mengen von Kohlenwasserstoffen oder Benzol, also krebserregende und mutagen wirkende Gase, in die Umgebungsluft ab. Experten sprechen bereits von einem der größten Umweltprobleme des Landes.
Diese Praxis ist gemäß § 20 des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Deutschland verboten, Kontrollen finden Berichten zur Folge jedoch nicht oder nur in unzureichender Weise statt. Wissenschaftliche Berechnungen für die Niederlande gehen davon aus, dass jährlich 1,5 – 2 Millionen Kilogramm gefährlicher Gase durch Tankschiffe abgelassen werden. Vergleichbare Zahlen für Deutschland sind nicht bekannt.
Neben der mangelnden Kontrolle der Entlüftung ist auch die fehlende Entsorgungsinfrastruktur ein Problem, zu deren Ausbau das Umweltbundesamt bereits 2013 eine Machbarkeitsstudie vorgelegt hat. Auch die Nachfrage seitens der Binnenschiffer nach diesen Anlagen ist nicht hoch, denn das Ablassen der Tankgase in die Luft erspart den Binnenschiffern Kosten des Reinigens und verkürzt die Dauer der Liegezeit. Dabei gibt es mittlerweile Verfahren, mit denen aus diesen Gasen Erdöldestillate gewonnen und verwertet werden können.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Bundes- oder Landesbehörden sind für die Überwachung einer sachgemäßen Entgasung durch die Schiffe auf welcher Rechtsgrundlage zuständig?
2. Wird die Entgasung von Tankschiffen in NRW dokumentiert oder in anderer Weise überprüft?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten der Häfen und der rheinnahen Anwohnerinnen und Anwohner durch die freigesetzten Gase?
4. Plant die Landesregierung derzeit die Errichtung von Abgasauffang- und Reinigungsanlagen für die Binnenschifffahrt in Hafengebieten Nordrhein-Westfalens, in deren Zusammenhang Maßnahmen zur Wiederverwertung dieser Gase gefördert werden sollen?
5. Gemäß dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) ist die Entsorgung von Abfällen geregelt. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, dieses Abkommen um die Entsorgung gasförmiger Abfallstoffe zu ergänzen?