Was bedeutet die Umstellung auf die neue Förderformel nach den Eckpunkten zur Inklusion?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Im Juli hat Ministerin Gebauer „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion“ vorgestellt. Darin heißt es: „Mittelfristiges Ziel ist dabei, dass Schulen, die im Durchschnitt drei Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in ihren Eingangsklassen aufnehmen, rechnerisch für jede dieser Klassen eine halbe zusätzliche Stelle erhalten.“ Und weiter: “Zudem soll der Klassenfrequenzrichtwert an Schulen, an denen ab dem Schuljahr 2019/2020 Gemeinsames Lernen eingerichtet wird, schrittweise auf 25 Schülerinnen und Schüler abgesenkt und damit die Schüler/Lehrer-Relation verbessert werden.“
Die nahe Zukunft bleibt dagegen vage.
An anderer Stelle wird ausgeführt, dass Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die allgemeine Schulen besuchen, die ab dem Schuljahr 2019/2020 keine Schulen des Gemeinsamen Lernen mehr sein werden, ihre Laufbahn an der bisherigen Schule fortsetzen können. Allerdings wird nicht ausgeführt, welche personelle Ausstattung damit verbunden ist.
In der Einbringung des Schulhaushalts führte Ministerin Gebauer aus: „Die weiterführenden Schulen, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist, nehmen künftig so viele Schülerinnen und Schüler auf, dass sie Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler bilden können, von denen drei einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben.“
Damit ist nicht klar, ob die Lerngruppengröße von 25 nun schrittweise kommt oder ab dem Schuljahr 2019/2020 und ob das für alle Schulen gilt oder nur für die neuen Jahrgänge der Klasse 5.
Bei der halben zusätzlichen Stelle bleibt offen, welche Mehrbedarfe damit abgedeckt sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Relativiert das „mittelfristige Ziel“ der Eckpunkte die verbindliche personelle Ausstattung der Schulen des Gemeinsamen Lernens für das Schuljahr 2019/2020?
  2. Welche personelle Ausstattung ist für die Jahrgänge ab Klasse 6 im Schuljahr 2019/2020 vorgesehen?
  3. Welche personelle Ausstattung erhalten Schulen, die zurzeit Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichten, aber ab dem Schuljahr 2019/2020 keinen neuen aufnehmen bzw. aufnehmen dürfen?
  4. Welche personelle Ausstattung erhalten Schulen, die mehr als 3 Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Lerngruppe aufnehmen?
  5.  Schulen des gemeinsamen Lernens, die im Durchschnitt drei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Eingangsklassen aufnehmen, sollen eine halbe zusätzliche Stelle erhalten. Welche Förderbedarfe sind damit konkret abgedeckt?