Was bedeuten die neuen Eckpunkte zur Inklusion für die Schulträger?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Im Juli hat Ministerin Gebauer „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion“ vorgestellt. Demnach sollen allgemeinbildende Schulen nur dann Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen dürfen, wenn sie „von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt worden sind und konzeptionelle, inhaltliche und personelle Voraussetzungen (Qualitätsstandards) erfüllen“. Diese Qualitätsstandards werden in den Eckpunkten aber nicht beschrieben sondern lediglich vier Beispiele benannt. Diese bleiben zudem sehr an der Oberfläche. So heißt es, dass Schulen über ein pädagogisches Konzept verfügen müssen, ohne dass beschrieben wird, welche Aspekte dieses umfassen soll. An anderer Stelle heißt es, dass „die räumlichen Voraussetzungen Gemeinsames Lernen ermöglichen“. Welche Kriterien dafür gelten und wer das beurteilt, bleibt offen.
Aus der Begrenzung der Lerngruppengröße auf 25 ergeben sich weitere Fragen, auf die die Eckpunkte selber keine Antworten geben. So schafft die Begrenzung einen räumlichen Mehrbedarf, den die Schulträger durch bauliche Maßnahmen decken müssen. Hier stellt sich auch die Frage der Konnexität.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Zu welchen inhaltlichen Punkten sollen die pädagogischen Konzepte, über die die allgemeinbildenden Schulen laut den Eckpunkten verfügen müssen (bzw. die sie erstellen müssen), um Schulen des Gemeinsamen Lernens werden zu können und zu bleiben, Aussagen treffen?
  2. Welche Anforderungen werden an die räumlichen Voraussetzungen gestellt, die die allgemeinbilden Schulen erfüllen müssen, um Schulen des Gemeinsamen Lernens werden zu können oder zu bleiben?
  3. Mit welchen räumlichen Mehrbedarfen und Mehrklassen rechnet die Landesregierung infolge der Begrenzung der Lerngruppengröße im Gemeinsamen Lernen auf 25?
  4. Wie ist der Verhandlungsstand mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Konnexität der Eckpunkte?