Warum vertagt die Landesregierung die digitale Verwaltung?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 34: „Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung setzen wir uns Zwischenziele. Alle Landesbehörden bieten bis 2020 elektronische Bezahlmöglichkeiten an und akzeptieren diese genauso selbstverständlich wie elektronische Identitätsnachweise.“ Mit dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zieldatum tritt die Schwarz-Gelbe Koalition ohne weitere Begründung hinter die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zurück. Das im   Juli 2016 beschlossene Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government- Gesetz NRW) sieht in Paragraph 7 die Bereitstellung der elektronischen Bezahlmöglichkeit zum 1. Januar 2019, die Annahme des elektronischen Identitätsnachweises in Paragraph 3, Absatz 3 sogar bereits zum 1. Januar 2018 vor.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Mit welcher Begründung plant die Landesregierung, die Einführung der elektronischen Bezahlmöglichkeit und des elektronischen Identitätsnachweises um ein bzw. zwei Jahre zu verschieben?
  2. Welche Auswirkungen hat diese Verschiebung aus Sicht der Landesregierung auf die Bürokratiebelastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen?
  3. Wie ist der Zeitplan für die entsprechende Änderung des E-Government-Gesetzes?
  4. Wie wirkt sich diese Vertagung der Umsetzung der elektronischen Verwaltung auf die dem E-Government-Gesetz NRW zugrunde liegende Kostenkalkulation aus?

Matthi Bolte-Richter