Warum verschweigt die Landesregierung die Konsequenzen eines verspätet verabschiedeten Bundeshaushalts für die Städtebauförderung für die Kommunen?

Kleine Anfrage von Monika Düker, Mehrdad Mostofizadeh und Johannes Remmel

Mehrdad Mostofizadeh

In den Jahren 2017-2021 standen für die Städtebauförderung insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung, daran soll sich der Bund mit 134 Millionen Euro beteiligen. Am 05.01. dieses Jahres war in der WAZ zu lesen, dass Ministerin Scharrenbach durch die sich verzögernde Regierungsbildung in Berlin, die bundesseitigen Zahlungen für die Städtebauförderung für die Kommunen in Gefahr sieht. Die kommissarische Bundesregierung hätte die Ministerin per Brief auch bereits um eine Fortführung der Förderung gebeten.
In der Beantwortung auf die Fragen der GRÜNEN Landtagsfraktion im Zuge der Klausurtagung des Haushalts- und Finanzausschusses, führt die Landesregierung jedoch aus, dass davon auszugehen sei, dass eine verspätete Verabschiedung des Bundeshaushaltes im laufenden Kalenderjahr „nicht zu Problemen beim Landeshaushalt und den kommunalen Haushalten führen wird“ (vgl. Vorlage 17/369). Dies sei auf eine Ermächtigung der Bundesregierung im Grundgesetz zurückzuführen, in einem solchen Fall alle notwendigen Ausgaben zu tätigen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Einschätzung, dass ein verspätet beschlossener Bundeshaushalt keine Konsequenzen für den Landeshaushalt und die Kommunen haben wird?
  2. Falls dem so ist, welche Gründe haben die Ministerin dazu bewogen, einen Brief an die kommissarische Bundesregierung als reine PR-Maßnahme zu schreiben?
  3. Falls nein, welche konkreten Nachteile hat ein verspätet verabschiedeter Bundeshaushalt für Land und Kommunen?
  4. Was unternimmt die Landesregierung, um etwaige negative Folgen eines solchen Szenarios abzuwenden?
  5. Welche Antwort hat die Ministerin von der kommissarischen Bundesregierung auf ihren Brief erhalten?