Warum sagte die Landesregierung bezüglich der Frage nach den im Zuge der B484Sanierung nicht eingerichteten Hochborden für die Bushaltestellen…

Kleine Anfrage von Horst Becker

…in Fahrtrichtung Wahlscheid in der Drucksache 17/7013 offensichtlich nicht die Wahrheit und wann werden diese entsprechend umgerüstet?

Das Personenbeförderungsgesetz fordert seit 2013, sinngemäß, dass die vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen ist. Diese Frist gilt grundsätzlich, Ausnahmen sind konkret zu benennen und zu begründen.
Im August wurde die Fahrbahndecke der B484 zwischen Wahlscheid und Overath „saniert“. Im Zuge dessen war auch vorgesehen, die Bushaltestellen in diesem Abschnitt „barrierefrei“ mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten. Trotz wiederholten Nachfragen der Stadtverwaltung im Vorfeld der Maßnahme wurden aber im Zuge der Durchführung lediglich fünf Haltestellen in Fahrtrichtung Overath mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde ausgestattet.
Zu meinen Fragen in der Kleinen Anfrage 2656 hat sich die Landesregierung wie folgt geäußert:
„Frage: Stimmt es, dass im Zuge der Erneuerung der Fahrbahndecke auf dem genannten Abschnitt der B484 lediglich fünf Haltestellen in Fahrtrichtung Overath mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde ausgestattet werden, nicht aber in der umgekehrten Fahrtrichtung von Overath nach Wahlscheid?“
„Antwort: Die Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebs Straßenbau NordrheinWestfalen lässt in 2019 in enger Abstimmung mit der Stadt Lohmar zwischen dem Ortsteil Wahlscheid und der Stadtgrenze eine umfangreiche Radwegsanierung und Fahrbahnsanierung durchführen. In diesem Zusammenhang wurde mit den seinerzeitigen Gemeindevertretern vereinbart, dass gleichzeitig die frühzeitige barrierefreie Umgestaltung von insgesamt fünf Bushaltestellen in diesem Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Overath erfolgt, da sich diese sinnvoll mit den Arbeiten an dem einseitig geführten Radweg verbinden lässt.“
„Frage: Falls Ja: Mit welchen Begründungen sieht die Landesregierung hier das Vorliegen von Ausnahmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetz?“
„Antwort: Hier liegt kein Ausnahmetatbestand vor. Für die Umgestaltung der Bushaltestellen in Lohmar gibt es im Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises eine gewünschte Priorisierung, die eine barrierefreie Umgestaltung z.B. für Haltestellen mit unregelmäßigem Angebot und/oder niedriger Fahrgastnachfrage nachrangig zulässt.“
„Frage: Für den Fall, dass die Landesregierung die Ausstattung mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde in Fahrtrichtung Wahlscheid später eingeplant hat: Wann ist mit der Durchführung der Maßnahme in Richtung Wahlscheid zu rechnen?“
„Antwort: Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird weiterhin gemäß dem Personenbeförderungsgesetz in Abstimmung mit dem Kreis und den jeweiligen Städten die Vorgaben der Nahverkehrspläne für seinen Zuständigkeitsbereich umsetzen. Der Landesbetrieb befindet sich kontinuierlich in Gesprächen auch mit der Stadt Lohmar. Eine genauere Benennung belastbarer Zeitangaben für die Umgestaltung jeder einzelnen Haltestelle ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.“
Mit dieser Antwort im Rahmen eines Antrages im zuständigen Fachausschuss der Stadt Lohmar konfrontiert, antwortete die Verwaltung durch Vorlage folgendes:
„Mit Antrag vom 28.08.2019 Die Grünen soll die Verwaltung beauftragt werden, sich für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen an Landes- und Bundesstraßen einzusetzen. Den genauen Antragstext finden Sie umseitig. Als Anlage beigefügt ist der Antrag sowie die kleine Landtagsanfrage und die Antwort hierzu vom Ministerium für Verkehr NRW.
Hintergrund ist die Sanierung der B484 zwischen Overath und Wahlscheid. Erst kurz vor Beginn der Baumaßnahme stellte sich heraus, dass lediglich die Bushaltestellen in Fahrtrichtung Overath, rechts, behindertengerecht ausgebaut werden sollten. Warum die gegenüberliegenden Haltestellen nicht umgebaut werden sollten, war trotz mehrerer Anfragen beim Landesbetrieb Straßenbau nicht in Erfahrung zu bringen. Vielmehr verhält es sich so, dass letzte Anfragen der Stadt Lohmar nicht mehr beantwortet wurden.
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes, wurde die Priorisierung des bis zum 01.01.2022 durchzuführenden behindertengerechten Ausbaus von Haltestellen im letzten Nahverkehrsplan vorgenommen. Eine Verfeinerung erfolgte in den letzten Monaten in Absprache mit dem Rhein-Sieg-Kreis. Auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt wird verwiesen. Entsprechend den Nutzerzahlen (Ein-/Aussteiger) sind die Haltestellen an der B484 in der höchsten Prioritätsstufe der noch umzubauenden Haltestellen.
In der Antwort des Ministeriums für Verkehr NRW auf die kleine Anfrage wird unter 3. ausgeführt:
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird weiterhin in Abstimmung mit dem Kreis und den jeweiligen Städten die Vorgaben der Nahverkehrspläne umsetzen. Der Landesbetrieb befindet sich kontinuierlich in Gesprächen auch mit der Stadt Lohmar.
Dieser Teil der Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag ist falsch. Über die Priorisierung des Haltestellenausbaus in Lohmar hat es weder grundsätzliche und schon gar nicht kontinuierliche Gespräche mit der Stadt Lohmar gegeben. Eine Rückfrage beim Rhein-SiegKreis ergab, dass mit dem Träger des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs gleichfalls keine Abstimmung erfolgt ist.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Verkehrsminister NRW im Sinne des Antragstellers geschrieben, aber auch der vorgenannte Sachverhalt richtig gestellt werden. Gleichfalls sollte das Verkehrsministerium auf den Landebetrieb dahingehend einwirken, dass nunmehr in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Lohmar eine Abstimmung über die zeitliche Abfolge des behindertengerechten Ausbaus der Bushaltestellen an Landes- und Bundesstraßen festgelegt wird.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
1. Wann haben konkret, wie in der Drucksache 17/7013 behauptet, enge Abstimmungen bezüglich der Nichtausstattung mit Hochborden von fünf Bushaltestellen in Fahrtrichtung Wahlscheid mit der Stadt Lohmar und dem Rhein-Sieg-Kreis stattgefunden? (Bitte genau die jeweiligen Teilnehmer und das Datum der Abstimmungen angeben) 2. Wie kommt die Landesregierung zu ihrer angesichts der vorliegenden Fahrgastzahlen und der Aussagen der Stadt Lohmar offensichtlich falschen Annahme, dass für die Umgestaltung der in Rede stehenden Bushaltestellen in Lohmar der Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises eine „nachrangige Priorität“ für die barrierefreie Umgestaltung zulässt?
Wann werden die fünf in Rede stehenden Bushaltestellen in Fahrtrichtung Wahlscheid gemäß dem Personenbeförderungsgesetz barrierefrei ausgebaut?
4. Falls die Landesregierung sich nicht in der Lage sieht, auf die Frage drei mit einem konkreten Zeitpunkt zu antworten: Bis wann wird die Landesregierung die Frage beantworten können?
5. Wann wird die Landesregierung die Bushaltestellen an der restlichen B484, der B507, der B56, der L84 und der L288 gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes barrierefrei ausbauen?