Warum hält die Landesregierung das Ergebnis des Monitorings zur Dichtheitsprüfung zurück?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Um die Auswirkungen undichter privater Abwasserleitungen auf Grundwasser und Boden zu überprüfen, hat die Landesregierung seinerzeit die Erstellung eines landesweiten Monitorings in Auftrag gegeben. Das Projekt wurde gemeinschaftlich durch die Institute IWW, IUTA, Emscher Wassertechnik GmbH, GEO-ID GmbH und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe durchgeführt. Im November 2016 hat das Umweltministerium einen Zwischenbericht (LT- Vorlage 16/4461) an den Landtag übermittelt, der die Beeinträchtigung von undichten Privatleitungen auf das Grundwasser bestätigte.
Auf Anfrage hin hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz dem zuständigen Fachausschuss zu seiner Sitzung am 02.10.2019 in einer entsprechenden Vorlage (Drs. 17/2478) Bericht erstattet. Diesem ist zu entnehmen, dass der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang des Gutachtens, die Untersuchung von 50 Schadensfällen, nicht erfüllt werden konnte. In dem Bericht wurde ausgeführt, dass eine Einigung über die Zahlungsverpflichtung mit dem Konsortium noch ausstehe, aber absehbar sei. Zudem sollten die Ergebnisse des Gutachtens Ende des Jahres 2019 veröffentlicht werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Aus welchen Gründen erfolgte bisher keine Veröffentlichung des besagten Gutachtens durch die Landesregierung?
2.         Wann ist verlässlich mit einer Veröffentlichung des Gutachtens durch die Landesregierung zu rechnen?
3.         Welche Einigung über die Zahlungsverpflichtung hat die Landesregierung in Abstimmung mit dem Konsortium der beteiligten Institute erzielt? (Bitte aktuellen Stand erläutern.)
4.         Das Zwischenergebnis, das dem Landtag in der Vorlage 16/4461 übermittelt wurde, hat eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch undichte Privatleitungen bestätigt. Inwiefern hat die Landesregierung diese Erkenntnis bei der kürzlich vom Kabinett verabschiedeten „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ berücksichtigt?