Warum bleibt die Landesregierung angesichts der Fipronil-Belastung von Eiern und eihaltigen Produkten untätig?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Kürzlich wurde der Insektizid-Wirkstoff Fipronil in Eiern festgestellt, die hauptsächlich aus den Niederlanden und aus Belgien importiert wurden. Aber auch in Niedersachen ist das Fipronil-haltige Desinfektionsmittel „Dega 16“ zum Einsatz gekommen, womit auch Eier mit einer deutschen Kennung belastet sind. Aus Medienberichten ist bekannt, dass diese Eier auch in Nordrhein-Westfalen in Lebensmittelmärkten verkauft oder aber zur Herstellung anderer Lebensmittelprodukten verarbeitet worden sind.
Fipronil wird in Pflanzenschutzmitteln und Mitteln gegen Parasiten eingesetzt. Eine Anwendung bei Tieren zur Lebensmittelproduktion ist nicht zulässig, da die Gefahr einer Schädigung des Nervensystems besteht. Es ist folglich davon auszugehen, dass das Insektizid Fipronil illegal bei Nutztieren zum Einsatz gekommen ist.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht davon aus, dass bei Gehalten von bis zu 0,72 Milligramm Fipronil pro Kilogramm Hühnerei weder für Erwachsene noch für Kinder ein akutes gesundheitliches Risiko besteht. Da in Belgien aber auch Analyseergebnisse mit Werten von bis zu 1,2 Milligramm Fipronil pro Kilogramm Hühnerei nachgewiesen wurden, hält das BfR aufgrund der Höhe der Dosierung eine akute gesundheitliche Gefährdung für Kinder für möglich.
Die Landesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme am 01. August jedoch, dass kein gesundheitliches Risiko beim Verzehr der belasteten Eier besteht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Warum hat die Landesregierung die gesundheitliche Gefahr für Verbraucher*innen bestritten, wenn zeitgleich niederländische Behörden und auch das BfR angesichts der Höhe der Dosierung eine akute gesundheitliche Gefährdung feststellen?
  2. Andere Bundesländer haben über das Portal Lebensmittelüberwachung.de neben Konsumeiern, auch Produkte zurückgerufen in denen mit Fipronil belastete Eier verarbeitet wurden, wie z.B. Salate. Nordrhein-Westfalen hat jedoch keine Produkte über das Portal zurück gerufen, lässt sich daraus schlussfolgern, dass in Nordrhein-Westfalen keine Produkte mit belasteten Eiern verkauft worden sind?
  3. Auf den Verpackungen von eihaltigen Produkte ist nicht ersichtlich, aus welcher Haltung die hier verwendeten Eier stammen. Wie kann die Landesregierung trotzdem sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Herkunft der in dem Produkt verarbeiteten Eier ausreichend informiert und vor mit Fipronil kontaminierten Produkten geschützt sind?
  4. Eine Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Eier in Lebensmittel würde eine Rückverfolgung deutlich erleichtern. Beabsichtigt die Landesregierung sich vor diesem Hintergrund auf Bundesebene für eine Produktkennzeichnung für verarbeitete Lebensmittelprodukte einzusetzen?
  5. Laut der medialen Berichterstattung, wussten belgische Behörden bereits seit Juni 2017 von den Belastungen und somit zwei Monate vor der öffentlichen Bekanntmachung. Wann und wie haben die Landesregierung sowie die für Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden von der Belastung von Eiern durch Fipronil erfahren?

Norwich Rüße