Wann wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsidenten tatsächlich berufen…

Kleine Anfrage von Horst Becker

…und warum verschweigt die Landesregierung das Berufungsdatum bisher auch in den „Antworten“ auf zwei kleine Anfragen des Fragestellers?
In der Kleinen Anfrage 230 vom 25.08.2017 habe ich die Frage gestellt „An exakt welchem Tag wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsidenten berufen?“
Darauf „antwortet“ die Landesregierung mit dem Datum vom 2. Oktober 2017 (Drucksache 17/777): „Die Ministerehrenkommission verwahrt, prüft und verwaltet gemäß § 1 der Agenda der Ministerehrenkommission (Anlage 3 zur Geschäftsordnung der Landesregierung) die Angaben, die die Mitglieder der Landesregierung zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten erklären. Die Prüfung erfolgt in einem internen, vertraulichen Verfahren. Nach § 30 Abs.1 der Geschäftsordnung der Landesregierung geben die Mitglieder der Landesregierung ihre Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse und externen Tätigkeiten beim Amtsantritt sowie aktualisiert zum 30. Juni des Jahres gegenüber der Ministerehrenkommission ab.“ Damit wurde die Frage nicht beantwortet!
In der Kleinen Anfrage 377 vom 05.10.2017 habe ich erneut die Frage gestellt „An exakt welchem Tag wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsidenten berufen?“ Darauf „antwortet“ die Landesregierung mit dem Datum vom 6. November 2017 (Drucksache 17/1086): „Ich habe die Ministerehrenkommission nach meiner Wahl zu einem Zeitpunkt berufen, binnen einer Zeitspanne, die nicht von dem Zeitraum meiner Amtsvorgängerin abwich.“ Damit wurde die Frage erneut nicht beantwortet.
Auch in mehreren Nachfragen durch den Fragesteller zu mündlichen Anfragen im Plenum wurde diese Frage nicht beantwortet. Die Beantwortung ist aus Sicht des Fragestellers aber für das Parlament und die Öffentlichkeit von Bedeutung, um beurteilen zu können, welche Substanz Äußerungen der Landesregierung haben, die diese im Zusammenhang mit der Berufung des früheren Medienministers Stephan Holthoff-Pförtner und einer Prüfung seiner Vermögensverhältnisse und externen Tätigkeiten hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte mit seinem Amt als Landesminister durch die Ministerehrenkommission gemacht hat.
Zum Hintergrund: Der Amtsantritt der von Ministerpräsident Laschet berufenen Kabinettsmitglieder war der 30. Juni 2017. Der Ministerpräsident und alle MinisterInnen einer nordrhein-westfälischen Landesregierung sind nach der Geschäftsordnung der Landesregierung verpflichtet, beim Amtsantritt und für die Dauer ihrer Amtszeit Angaben „zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten zu machen“. Die Auskünfte müssen der Ministerehrenkommission übermittelt werden.
Nach der Geschäftsordnung der Landesregierung hätten also die Minister und Ministerinnen spätestens Anfang Juli 2017 ihre Erklärung zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten bei der Ministerehrenkommission vorgelegt haben müssen. In der Rheinischen Post vom 4. August d.J. war die Ankündigung von Ministerpräsident Laschet zu entnehmen,
„die Unabhängigkeit seines Kabinetts wie schon bei Vorgängerregierungen üblich durch eine Ehrenkommission prüfen zu lassen.“ . Also scheint es offensichtlich, dass die Ministerinnen und Minister ihre Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten nicht vor dem 4. August gemacht haben können. Insbesondere im Zusammenhang mit Frau Ministerin Schulze Föcking und Herrn Minister Holthoff-Pförtner ist dies für Parlament und Öffentlichkeit von Interesse.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. An exakt welchem Tag wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsidenten berufen?
  2. Für den Fall, dass die Landesregierung das konkrete Datum der Benennung der Ministerehrenkommission erneut nicht nennt: Wie begründet die Landesregierung die Geheimhaltung des exakten Berufungsdatums?
  3. Für den Fall, dass die Landesregierung das konkrete Datum der Benennung der Ministerehrenkommission erneut nicht nennt: Wie begründet die Landesregierung, dass sie die Nichtbeantwortung mit dem Urteil des VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2008, das der damalige Abgeordnete Reiner Priggen erstritten hat, zu den Auskunftsrechten des Parlaments für vereinbar hält?
  4. Für den Fall, dass die Landesregierung das konkrete Datum der Benennung der Ministerehrenkommission erneut nicht nennt: Wie begründet die Landesregierung, dass die Nichtbeantwortung aus ihrer Sicht mit dem Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.11.2017 vereinbar sein soll, durch das die parlamentarischen Informations- und Kontrollrechte deutlich gestärkt wurden?