Wann wurde an wen zu welchen Kosten durch das Wirtschaftsministerium die Studie zum Umgang von Unternehmen mit dem Brexit und Möglichkeiten zum Ausgleich eines Handelsrückgangs beauftragt und wann erhält der Landtag die Studie?

Kleine Anfrage von Horst Becker und Johannes Remmel

Am 17.10.2018 wurde in Brüssel eine Studie von der Grünen/EFA- Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Magdeburg zu den Auswirkungen des Brexit auf Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Dieses Gutachten liefert erste besorgniserregende Befunde zu den zu erwartenden ökonomischen Auswirkungen des Brexit auf die Unternehmen und die Wirtschaftskraft in NRW.
Die Studie hält fest, dass Großbritannien mit 7% der Ausfuhren und 3,9% der Importe neben den Niederlanden und Frankreich der wichtigste europäische Handelspartner Nordrhein- Westfalens ist. Diese Zahlen enthalten bereits die negativen Auswirkungen des drohenden Brexits, die schon heute absehbar sind. Das wirtschaftliche Gesamtrisiko für NRW sehen die Autoren bei über 5% der Wirtschaftsleistung oder mehr als 36 Milliarden Euro. Obwohl rund 87 % der teilnehmenden Unternehmen im Rahmen einer Befragung angegeben haben, Exportbeziehungen nach Großbritannien zu unterhalten, hatten sich zum Zeitpunkt der Befragung erst 45 % der Unternehmen mit den Folgen des Brexits auseinandergesetzt.
Am 18. Oktober 2018 war bei WDR-Online zu lesen, das NRW-Wirtschaftsministerium habe eine eigene Studie zum Umgang der Unternehmen mit dem Brexit und den Möglichkeiten den Handelsrückgang aufzufangen in Auftrag gegeben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.      An wen wurde wann die von WDR-Online angesprochene „eigene“ Studie in Auftrag gegeben?
2.      Welche konkreten Untersuchungsinhalte wurden im Einzelnen beauftragt?
3.      Wann soll die Studie fertiggestellt sein?
4.      Was sind die voraussichtlichen Kosten für die Studie?
5.      Wird die Studie den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie dem Ausschuss für Europa und Internationales durch das Ministerium unmittelbar nach Erhalt vorgelegt werden?