Wann werden die Bedingungen für ein Referendariat in Teilzeit vorgelegt?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, die den unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen gerecht werden. Möglichkeit zur Teilzeitarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Menschen zu ermöglichen, sich für Familie zu entscheiden, ohne auf Erwerbsarbeit zu verzichten. Arbeitgeber, die entsprechende Angebote machen, sind attraktiver im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das gilt auch für den Beruf als Lehrkraft. Gerade angesichts unbesetzter Lehrerstellen ist es Aufgabe des Landest, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten. Dazu gehört, dass auch die Ausbildungszeit in Teilzeit absolviert werden kann.
In einem Interview in der GEW-Zeitschrift nds hat ein junges Lehrerpaar die konkreten Schwierigkeiten beschrieben und den Wunsch nach einem Vorbereitungsdienst in Teilzeit eindrucksvoll unterstrichen (nds 2-2018, S. 26f).
Mit der Dienstrechtsreform hat das Land 2016 den Anspruch auf Teilzeitreferendariat herausgestellt. Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die ihren Vorbereitungsdienst nach dem 31.12.2017 begonnen haben, eine Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen bewilligt werden kann. Das gilt also auch für Referendarinnen und Referendare.
Allerdings fehlen noch die untergesetzlichen Regelungen. Mit einer entsprechenden Verordnung und Änderung der „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung“ (OVP) lässt das Schulministerium auf sich warten. Viele angehende Referendarinnen und Referendare haben nach der Gesetzesänderung darauf vertraut, dass das Ministerium die entsprechenden Regelungen rechtzeitig erlässt, um mit dem Einstellungstermin im Mai 2018 erstmals ein Referendariat in Teilzeit zu schaffen. Sie erwarten zudem eine Regelung, die mehr als 25% Zeitreduktion ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann wird die Verordnung und Änderung der „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung“ (OVP) mit dem Ziel der Einführung des Teilzeitreferendariats vorliegen?
  2. Wann werden die ersten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ihr Referendariat in Teilzeit absolvieren können?
  3. Ist geplant, dass auch während der Ausbildung ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit bzw. umgekehrt möglich sein wird?
  4. Welche Teilzeitgrade sind geplant?
  5. Wie wird das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auswirken? (Bitte in Bezug auf Dauer des Vorbereitungsdienstes, Umfang des bedarfsdeckenden Unterrichts (BdU), Ausbildungszeit am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Höhe der Besoldung ausführen.)