Wann werden dem Landtag die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsvorhabens zur zukünftigen Klärschlammentsorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen vorgelegt?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel und Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung aus dem Jahr 2017 wird die Entsorgungsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen erheblich verändern. Zentrale Änderungen sind die Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie die Verbrennung des Klärschlamms ab einer bestimmten Anlagengröße. Die ersten Neuerungen gelten ab 2029. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat daher ein Untersuchungsvorhaben über eine zukünftige Klärschlammentsorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (durch das Konsortium von Sweco GmbH, Fachhochschule Nordwestschweiz, Deutsche Phosphor-Plattform e.V., Fraunhofergesellschafl ISI, Talanwälte und Atemis) in Auftrag gegeben. Dabei sollen unter anderem verschiedene Szenarien für die zukünftige Entsorgungsstruktur entwickelt und Empfehlungen von Maßnahmen erarbeitet werden, die die Kläranlagenbetreiberinnen und -betreiber bei ihren Aktivitäten zur Umsetzung der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung unterstützen sollen.

Aufgrund der absehbaren umfassenden Veränderungen der Entsorgungsstruktur in NRW muss den Kläranlagenbetreiberinnen und -betreibern ausreichend Vorlaufzeit für einzuleitende Maßnahmen und Umstellungen gewährt werden. Die Landesregierung lässt sich jedoch Zeit mit der Klärung der Frage, welche Maßnahmen das überhaupt sein sollen. Nachdem ursprünglich geplant war, dass die Ergebnisse der Untersuchung bereits Ende 2019 vorliegen sollten, wurde aufgrund eines verzögerten Projektbeginns zuletzt (Stand Juni 2020) von der Landesregierung angegeben, dass das Projekt Ende 2020 abgeschlossen und dem Umweltausschuss zeitnah ein Bericht über die Ergebnisse zugeleitet würde. Auf diesen Bericht lässt die Landesregierung jedoch weiterhin warten, dabei hätte sie ausreichend Zeit gehabt, ihre Hausaufgaben zu erledigen und endlich für mehr Planungssicherheit zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Liegt der Landesregierung der Abschlussbericht des Untersuchungsvorhabens über eine zukünftige Klärschlammentsorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen bereits vor?
  2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Bericht zügig und zeitnah an den Landtag übermittelt wird?