Wann unterstützt die Landesregierung endlich die Mieterinnen und Mieter in NRW?

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Eines der drängendsten Probleme in Nordrhein-Westfalen ist fehlender bezahlbarer Wohnraum. Aber auch diejenigen, die bereits eine Wohnung besitzen, benötigen in manchen Fällen die Unterstützung des Landes bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Zuletzt hat am vergangenen Sonntag ein Bericht des WDR-Magazins Westpol auf die unhaltbaren Zustände in den Immobilien einer Verwaltungsgesellschaft aufmerksam gemacht. Ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sie nicht mit Problemvermietern alleine zu lassen, ist das Wohnungsaufsichtsgesetz, dass vor vier Jahren von der rot-grünen Landesregierung auf den Weg gebracht wurde und seitdem in vielen Kommunen zur Anwendung kam: seit 2014 haben 173 Kommunen das Gesetz in 9.000 Fällen angewendet, im vergangenen Jahr alleine 3.000 Mal, Tendenz steigend.
Trotz der unbestreitbaren und erkennbaren Wirksamkeit des Wohnungsaufsichtsgesetzes haben sich CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz zu „überprüfen“. Dies steht in einem Zusammenhang mit der ebenfalls an gleicher Stelle angekündigten Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung, der Zweckentfremdungsverordnung, der Umwandlungsverordnung und der Mietpreisbegrenzung: allesamt wichtige Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Schwarz-Gelb hingegen vertritt die Meinung, dass „das Bundesrecht […] bereits einen weitreichenden Mieterschutz“ enthält. Mithin scheint in diesem Kontext auch das Wohnungsaufsichtsgesetz als überflüssige landeseigene Regelung angesehen zu werden.
Die Kommunen sehen das nachweislich anders und wenden die ihnen zur Verfügung gestellten Instrumente bei Bedarf an. Sie haben daher mehrfach von der Landesregierung gefordert, dass dort endlich Klarheit geschaffen wird, wie die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu verstehen sind und wann mit den angekündigten Aufhebungen bzw. Prüfungen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Wirksamkeit des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW vor?
  2. In welchem Stadium befindet sich die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes?
  3. Plant die Landesregierung eine Verschärfung des Gesetzes im Sinne der Forderungen der NRW-Kommunen?
  4. Wann genau ist mit der Vorlage der Prüfungsergebnisse zum Wohnungsaufsichtsgesetz zu rechnen?
  5. Wann genau plant die Landesregierung die Abschaffung der Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Zweckentfremdungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung und der Umwandlungsverordnung?