Wann hält die Landesregierung im Umgang mit Unternehmen das Kooperationsprinzip für angemessen und wann sollten Recht und Gesetz gelten?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße und Mehrdad Mostofizadeh

Portrait Norwich Rüße
Mehrdad Mostofizadeh

In einer Pressekonferenz der Landesregierung am 30.06.2020 äußerte sich der Ministerpräsident Armin Laschet zur Situation bei der Tönnies Holding (kurz: Tönnies) folgendermaßen:
„Es gibt keine Zusammenarbeit mit Herrn Tönnies, sondern es wird jetzt nach ordnungsbehördlichem Verhalten entschieden. Die Zeit, dass man da kooperiert – das möglicherweise in der Vergangenheit mal der Fall gewesen sein mag – ist vorbei.
Hier wird jetzt streng nach Recht und Gesetz verfahren. Das betrifft sowohl die Bundesgesetzgebung bezüglich Werkverträge, als auch die Bedingungen unter denen irgendwann das Werk wieder öffnet. Da werden klare Konzepte vorliegen müssen und die werden dann durch die Behörden geprüft, aber das wird nicht mit Einzelpersönlichkeiten verhandelt.“ (https://twitter.com/phoenix_de/status/1277903237690077189.)
Dieses Statement des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen wirft Fragen auf, ob aus Sicht der Landesregierung nicht immer Recht und Gesetz gleichermaßen für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes gelten und ob einzelne Unternehmerinnen und Unternehmer für sich bzw. für ihr Unternehmen entgegen der gesetzlichen Vorgaben andere
– bessere – Konditionen aushandeln konnten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung

1.         Welche Behörde ist für die Prüfung der Einhaltung der in den entsprechenden Gesetzen festgelegten Vorgaben der jeweiligen, die Tönnies betreffenden Rechtskreise Arbeitsschutz, Hygiene und Tierschutz, zuständig?
2.         Auf welche kooperativen Vereinbarungen mit Tönnies bezieht sich Ministerpräsident Laschet mit seiner Äußerung „dass man da kooperiert“?
3.         Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, dass die Ordnungsbehörden aufgrund der in Frage 2 genannten kooperativen Vereinbarungen mit Tönnies nicht Recht und Gesetz durchgesetzt haben?
4.         Sind die in der Vergangenheit offengelegten massiven Mängel im Arbeitsschutz sowie in der Unterbringung der Werkvertragsarbeiterinnnen und -arbeiter eine Folge eines zu kooperativen Verhaltens und infolgedessen fehlender Durchsetzung von Recht und Gesetz durch die Behörden gegenüber Tönnies? (Antwort bitte begründen.)
5.         Sieht die Landesregierung die Durchsetzung geltender rechtlicher Normen im Sinne einer kooperativen Zusammenarbeit mit einem Unternehmen als Verhandlungsmasse an, sodass Recht und Gesetz nicht gleichermaßen für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ohne Ansehen der Person gelten? (Antwort bitte begründen.)