Wachsende Waldbrandgefahr in NRW ernst nehmen – Brandprävention optimieren und effektive Brandbekämpfung ermöglichen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

I.       Waldbrandgefahr nimmt zu
Waldbrände bedeuten ein großes Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier und verursachen immer wieder schwere wirtschaftliche und ökologische Schäden. Riesige Waldflächen, die über Generationen gewachsen sind, können dabei innerhalb weniger Tage oder Stunden zerstört werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels haben die Vitalität unserer Wälder in den vergangenen Jahren maßgeblich beeinträchtigt. Insbesondere die Jahre 2018 und 2019 waren geprägt durch ein über Monate hinweg anhaltendes Niederschlagsdefizit, das bis heute seine enormen Auswirkungen in den Wäldern zeigt. Auch die ergiebigen Niederschläge im vergangenen Winter konnten das entstandene Niederschlagsdefizit nicht ausgleichen. Viele Baumbestände sterben ab, vertrocknen regelrecht und Schädlinge wie der Borkenkäfer breiten sich in den geschwächten Beständen aus wie nie zuvor.
Die erneut extreme Trockenheit zu Beginn der Vegetationszeit von Mitte März bis April hat die Situation weiter verschärft. Insbesondere der Oberboden ist schwer betroffen und nahezu komplett ausgetrocknet. Im Zuge dessen kam es in Nordrhein-Westfalen bereits im April dieses Jahres zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Waldbränden mit bisher noch nicht abschließend bilanziertem Verlust an Wald. In einem Bericht der Landesregierung vom 29.04.2020 (Vorlage 17/3304) wurden bis zum 28.04.2020 in Nordrhein-Westfalen 18 Waldbrände mit einer Waldbrandfläche von etwa 70 Hektar verzeichnet. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Schätzung.
Eine Statistik des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen listet für das Jahr 2019 insgesamt 94 Waldbrände mit einer Schadfläche von insgesamt 27,3 Hektar auf. Die zerstörte Fläche ist in den ersten vier Monaten dieses Jahres also bereits fast drei Mal so groß, wie im vergangenen Jahr. Allein bei einem Waldbrand bei Gummersbach vor wenigen Wochen, waren nach Aussage der Stadt 40 Hektar betroffen. Das zeigt, wie groß die Waldbrandgefahr geworden ist. Zusätzlich verschärft der hohe Anteil abgestorbener Fichtenbestände, die nach dem Borkenkäferbefall noch nicht vollständig eingeschlagen worden sind, die Waldbrandgefahr deutlich.
Die meisten Brände werden durch menschliches Handeln ausgelöst. Die häufigsten Ursachen sind Brandstiftungen, Fahrlässigkeit von Waldbesucherinnen und -besuchern, vereinzelt aber auch Forstarbeiten. Bei derart trockenen Böden reicht oft ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette, um Brände in Wald und Landschaft auszulösen.
Klar ist, dass Waldbrände im Zuge des voranschreitenden Klimawandels zunehmen werden. Dies haben Modellrechnungen speziell für Nordrhein-Westfalen gezeigt (https://www.lanuv.nrw.de/klima-alt/fis-klimaanpassung-nordrhein-westfalen/wald-und-forstwirtschaft/parameter#c7163). Am Ende ist es ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Maßnahmen, die eine erfolgreiche Prävention und Bekämpfung von Waldbränden versprechen.

II.      Waldumbau naturnah und präventiv gestalten

Um im Falle eines Waldbrandes die Ausbreitung des Feuers begrenzen zu können, ist der Entzug von leicht brennbarem Material in Gebieten mit hohem Waldbrandrisiko erforderlich. Daher müssen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer intensiver unterstützt werden, Schadholz und bei Rodungen durch sogenannte Harvester zurückgelassenes Astwerk und Zweige aus den Wäldern zu entfernen.
Das Risiko von Waldbränden ist zusätzlich abhängig von der Baumartenwahl. Besonders bei harzhaltigen Nadelbäumen – allen voran Kiefer und Fichte – ist das Risiko besonders hoch. Im Gegensatz zu Nadelholzforsten halten natürliche Laubholzmischwälder mehr Feuchtigkeit in Boden und Luft und trocknen daher weniger schnell aus. Der Waldumbau hin zu naturnahen sowie arten- und strukturreichen Wäldern muss daher auch im Sinne der Waldbrandprävention das Ziel der nordrhein-westfälischen Waldwirtschaft sein. Es ist unerlässlich, jetzt vorausschauend mit diesen waldbaulichen Maßnahmen zu beginnen, da ihre vorbeugende oder schadensmindernde Wirkung erst nach Jahrzehnten eintreten kann. Somit bietet sich für die Prävention von Waldbränden eine Förderung von Baumarten mit geringem Waldbrandrisiko an.
Neben den Maßnahmen der Baumartenauswahl helfen auch klassische präventive Maßnahmen. Die Landesregierung sollte in diesem Zusammenhang gemeinsam mit beteiligten Akteuren aus Naturschutz und der Forstwirtschaft ein Konzept entwickeln, wie beispielsweise Waldbrandschneisen und Löschwasserentnahmestellen arten- und naturschutzgerecht gestaltet werden können. Bereits vorhanden sind örtliche Kooperationen zwischen der Feuerwehr und zum Beispiel landwirtschaftlicher Betriebe, die Wassertanks für die Feuerwehr zur Verfügung stellen. Solche Kooperationen gilt es bekannter zu machen und für die Übernahme in weiteren Kommunen zu werben.
Ebenso wichtig ist es, dass die Feuerwehr mit ihren Löschfahrzeugen und anderen Einsatzmitteln ungehinderten Zugang zu Waldgebieten hat. Nach aktueller Rechtslage sollen die Forstämter zusammen mit den Feuerwehren darauf hinwirken, dass Wegesperren im Wald durch die Feuerwehr ohne Weiteres geöffnet oder beseitigt werden können (Nummer 1.2.2 des Erlasses über die Zusammenarbeit der Forstbehörden mit den Feuerwehren und den Katastrophenschutzbehörden (ZFK 2017) vom 20.03.2017 – https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2133&bes_id=36464&menu=1 &sg=0&aufgehoben=N&keyword=ZFK%202017#det0 (08.06.2020)). Es gibt jedoch noch zu viele Fälle, in denen Wege mit unüberwindbaren Hindernissen, wie etwa große Steinblöcke, versperrt werden, um eine Durchfahrt für PKW zu verhindern. Diese verhindern auch, dass die Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen in den Wald gelangt. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer müssen darüber hinaus dafür sorgen, dass durch Fällarbeiten zurückgelassenes Astwerk und Zweige nicht ebenfalls dazu führen, dass Bereiche von Wäldern für die Feuerwehr unzugänglich werden. Die Landesregierung muss ihre Bemühungen intensivieren, dass die Wege in Wäldern für die Einsatzkräfte zugänglich und befahrbar sind. Dazu gehört zum Beispiel, die Waldbesitzerinnen und -besitzer über die Problematik unüberwindbarer Hindernisse für die Feuerwehr aufzuklären.
Um Waldbrände möglichst früh erkennen zu können, sind in Absprache mit den beteiligten Akteuren weitere Instrumente hinzu zu ziehen. So sind beispielsweise optische Sensorsysteme zur Waldbrandfrüherkennung und -überwachung denkbar, wie sie in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen- Anhalt verwendet werden. Ergänzend ist die Durchführung von Überwachungsflügen in Zeiten hoher Waldbrandgefahr sinnvoll.
Um das Waldbrandrisiko für die Wälder in Nordrhein-Westfalen abschätzen und diesem präventiv entgegen wirken zu können, braucht es ein interdisziplinär ausgearbeitetes Waldbrandkonzept NRW, das für die einzelnen Standorte die Umsetzung dieser Maßnahmen in den Blick nimmt. Besonders vom Waldbrand gefährdete Waldflächen müssen systematisch erfasst und hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zum präventiven Brandschutz überprüft werden. Dies soll in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erstellt werden.

III.    Erforderliche Maßnahmen im Bereich der Feuerwehren

Der Schutz und die Sicherheit der Einsatzkräfte stehen bei der Bekämpfung von Waldbränden im Vordergrund. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Waldbrände, müssen so gestaltet werden, dass die Gefährdung für die Einsatzkräfte möglichst gering gehalten werden. Eine Voraussetzung, damit dies gelingen kann, ist eine angemessene technische Ausstattung vor Ort sicher zu stellen. Um Waldbrände zukünftig noch effektiver bekämpfen zu können, braucht es genügend Löschfahrzeuge in den Kommunen, die in der Lage sind, Waldgebiete zu befahren. In den vergangenen Jahren wurden – auch bereits unter der Rot- Grünen Koalition – Mittel für die Anschaffung neuer Löschfahrzeuge bereitgestellt. Die Landesregierung muss den Bedarf geländegängiger leichter Löschfahrzeuge ermitteln und deren Beschaffung vor Ort über die Feuerschutzsteuer landesseitig unterstützen. Da die Anschaffungskosten sehr hoch sind, soll geprüft werden, wie diese Fahrzeuge über das Land verteilt in einzelnen Gemeinden für die Mitnutzung auch durch andere Gemeinden vorgehalten werden können. So kann erreicht werden, dass beispielsweise kleine Kommunen mit kleinem Haushaltsbudget aber großen Waldflächen einen besseren Waldbrandschutz gewährleisten können.
Vom Innenministerium wurden im April dieses Jahres vier sogenannte Löschwasseraußenlastbehälter des Typs „Bambi Bucket“ für die Fliegerstaffel der Polizei angeschafft, wovon einer als Reserve dient. Jedoch gab es in den vergangenen Monaten zumindest einen Fall, bei dem ein Waldbrand in Nordrhein-Westfalen nicht mit Unterstützung aus der Luft gelöscht werden konnte, weil sämtliche Hubschrauber der Polizei an anderen Stellen zu Brandlöschung oder für polizeiliche Zwecke eingesetzt wurden. Vor dem Hintergrund eines stetig steigenden Waldbrandrisikos und dem Umstand, dass Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel wegen ihrer Verwendung in anderen Einsätzen bei kurzfristig auftretenden Waldbrandlagen nicht eingesetzt werden können, muss das Innenministerium prüfen, wie weitere Kapazitäten für die Brandbekämpfung aus der Luft geschaffen werden können. Denkbar wäre eine entsprechende Vergrößerung der Hubschrauberflotte der Polizei samt Ausstattung mit „Bambi Buckets“.
Die Brandbekämpfung aus der Luft ist auch mit Blick auf den besonderen Fall von Wald- oder großflächigen Vegetationsbränden in munitionsbelasteten Gebieten sehr wichtig. Mit dem Truppenübungsplatz Senne nördlich von Paderborn, dem ehemaligen Truppenübungsplatz Wahner Heide bei Köln und Flächen im Ruhrgebiet, liegen nicht wenige Verdachtsflächen mit nicht beräumter Munition auch in Nordrhein-Westfalen vor. Laut einer Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) aus 2018 ist die Brandbekämpfung aus der Luft dort die einzige Möglichkeit wegen des großen Risikos für die Einsatzkräfte (Deutscher Feuerwehr Verband, DFV-Fachempfehlung Nr. 2 vom 10.07.2018, Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz, Seite 5 unten – http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/Inhalt/FACHARBEIT/Arbeitskreise/DFV- Fachempfehlung_Waldbrand_2018.pdf (09.06.2020)). Die großflächigen Wald- und Vegetationsbrände auf den Truppenübungsplätzen von Lübtheen in Mecklenburg- Vorpommern und Jüterbog in Brandenburg im Juni und Juli 2019 zeigten dies deutlich, als dort eine nicht unerheblich Menge an Munition unkontrolliert detonierte.
Damit die Einsatzkräfte die Gefahrenlage und ihren Einsatz besser einschätzen und planen können, braucht es außerdem die Bereitstellung aktueller Kartenwerke, die unter anderem befahrbare Wege, Wegesperren, genaue Ortsbezeichnungen, forstliche Rettungs- und Sammelpunkte sowie Wasserentnahmestellen ausweisen (Waldbrandeinsatzkarten – WBEK). Die Karten sollen auch Waldbrandrisikogebiete vermerken, in digitalen Versionen aktive Waldbrände verzeichnen und online aufrufbar sein, wie dies beispielsweise in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern der Fall ist.
Um bei einem Unfall im Wald den Unfallort und verletzte Personen leichter aufzufinden und um die Hilfsfristen zu verkürzen, wurde das System der forstlichen Rettungspunkte entwickelt. Sie sind definierte Orte im Wald und beschreiben Treffpunkte, die mit Koordinatenangaben versehen sind. In der der Kommunikation mit dem Rettungsdienst helfen sie, den genauen Standort im Wald zu beschreiben. Zugleich dienen sie vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung. Forstliche Rettungspunkte können im Fall von Waldbränden allerdings auch zur bessern Beschreibung von Bränden im Wald verwendet werden. Einige Kommunen haben ein gutes Netz forstlicher Rettungspunkte in ihren Waldgebieten ausgeschildert. Viele Flächen sind indes noch nicht erfasst. Die Landesregierung soll die Ausdehnung des Netzes forstlicher Rettungspunkte ermitteln und die betreffenden Kommunen zum Ausbau anhalten.
Der DFV rät in einer Fachempfehlung aus dem Jahr 2018 dazu, bei Einsätzen der Waldbrandbekämpfung bei warmer Witterung keine mehrlagigen Feuerschutzjacken und – hosen als persönliche Schutzausrüstung zu tragen, da dies zu einer zu großen Belastung für die Einsatzkräfte führt. Empfohlen werden stattdessen einlagige Feuerschutzjacken und -hosen. Um zu gewährleisten, dass die Feuerwehrfrauen und -männer gerade in den Kommunen mit gefährdeten Waldgebieten entsprechend ausgestattet sind, soll die Landesregierung eine Abfrage landesweit zum Bestand der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehrleute vornehmen und die Kommunen dazu anhalten, entsprechende Schutzausrüstung für ihre Feuerwehr vorzuhalten.
Zudem muss die Bekämpfung von Waldbränden und großflächigen Vegetationsbränden in der Grundausbildung der Feuerwehren, die durch die Kommunen durchgeführt wird, stärker berücksichtigt werden, sowohl bei ehrenamtlichen als auch bei hauptamtlichen Kräften. Insofern sollte die Landesregierung auf diese Notwendigkeit aufmerksam machen und entsprechende Fortbildungsinhalte durch das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF) bereitstellen.
In NRW gibt es nur eine sehr geringe Zahl von Waldbrandfachleuten. Da wesentliche Entscheidungen zur Eindämmung und Bekämpfung von Waldbränden und großflächigen Vegetationsbränden am Anfang von Einsätzen getroffen werden, sollte die Zahl von Waldbrandexpertinnen und -experten in den Kreisen und kreisfreien Städten erhöht werden. Die Landesregierung soll daher zusammen mit dem Institut der Feuerwehr NRW und dem Verband der Feuerwehren NRW ein Konzept erarbeiten, wie effektiv mehr Waldbrandfachleute ausgebildet werden können. Denkbar sind Kooperationen mit anderen Bundesländern, anderen Mitgliedsstaaten der EU oder die Einrichtung einer eigenen Aus- und Fortbildung in NRW.
Um sicherzustellen, dass die Vorbereitungsmaßnahmen und Einsätze im Fall von Waldbränden reibungslos ablaufen, soll der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein- Westfalen zusammen mit den Feuerwehren in den Kommunen gemeinsame Übungen durchführen, wie es die aktuelle Erlasslage bereits erfordert. Die Landesregierung soll insofern die Planung und Durchführung entsprechender Übungen anstoßen. Diese Übungen sollten auch mit weiteren Kooperationspartnern, wie etwa dem THW oder in der Grenzregion zu den Niederlanden und Belgien mit der dortigen Feuerwehr, durchgeführt werden.
Besonders beim Thema Waldbrand ist die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzerinnen und -besitzern, Verwaltungen und Feuerwehren von Bedeutung. Daher muss der Austausch zwischen den zuständigen Landesministerien, dem Verband der Feuerwehren NRW, den Forstbehörden und den Waldbesitzerinnen und -besitzern sowie den Verbänden aus dem Bereich des Naturschutzes intensiviert werden. Die Landesregierung sollte mit allen beteiligten Akteuren in einen strukturierten Prozess eintreten, um beispielsweise Fragen des Waldumbaus, der Zugänglichkeit zu Waldbereichen, der Wirksamkeit von Löschmaßnahmen, der Errichtung von Schneisen und anderen Themen interdisziplinär anzugehen, um eine bestmögliche Vorbereitung auf weitere Waldbrände zu erreichen. Eine regelmäßige Auswertung des Waldbrandgeschehens und eine Aktualisierung der Einsatzpläne sind in diesem Kreis ebenfalls zu organisieren. Da die Feuerwehren und der Naturschutz in Bezug auf Waldbrände dasselbe Ziel verfolgen, die Wälder zu erhalten, ist ein Austausch dieser Bereiche besonders wichtig.

IV.    Feststellungen

Der Landtag stellt fest,
1.      dass die Waldbrandgefahr in NRW, bedingt durch die Trockenheit der letzten Jahre, noch nie so akut wie derzeit war. Im Zuge des Klimawandels wird sie weiter zunehmen.
2.      dass waldbauliche Maßnahmen, wie der Waldumbau hin zu Mischwäldern oder das Anlegen von Schutzstreifen mit brandhemmender Vegetation die Waldbrandgefahr deutlich reduzieren.
3.      dass die Feuerwehren zur Bekämpfung von Waldbränden gut aufgestellt sein müssen, um Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden.

V.     Forderungen an die Landesregierung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1.      ein Waldbrandkonzept NRW im Dialog mit allen beteiligten Akteuren zu entwickeln, in dem besonders vom Waldbrand gefährdete Waldflächen erfasst und hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zum präventiven Brandschutz überprüft werden. Hierzu soll die Landesregierung mit den betreffenden Stellen, Organisationen und Institutionen eine Arbeitsgruppe gründen.
2.      Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Räumung des Schadholzes aus den Wäldern weiterhin durch Landesförderprogramme zu unterstützen, um somit die Brandgefahr zusätzlich zu reduzieren.
3.      durch eine Erhöhung des Laubholzanteils in den Wäldern das Waldbrandrisiko zu senken und sämtliche Landesförderprogramme an eine Bereitschaft zur klimaangepassten Waldbewirtschaftung zu binden.
4.      dafür zu sorgen, dass die Wege in Wäldern für die Feuerwehr befahrbar sind und unüberwindbare Hindernisse beseitigt werden.
5.      Instrumente zur Waldbrandfrüherkennung und -überwachung auszuarbeiten.
6.      den Bedarf in den Kommunen an geländegängigen leichten Löschfahrzeugen zu ermitteln und deren Beschaffung ggf. landesseitig durch die Feuerschutzsteuer zu unterstützen.
7.      zu prüfen, wie die Kapazitäten der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung aus der Luft erhöht werden können.
8.      für die Feuerwehren aktuelle Waldbrandeinsatzkarten bereitzustellen, die online aufrufbar sind.
9.      die Ausdehnung des Netzes forstlicher Rettungspunkte in den Kommunen zu ermitteln und die Kommunen in betreffenden Fällen zum Ausbau anzuhalten.
10.   eine landesweite Abfrage zum Bestand der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehrleute durchzuführen und die Kommunen anzuhalten, für eine einsatzangemessene Ausstattung der Einsatzkräfte zu sorgen.
11.   die Bedeutung der Behandlung der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in der Grundausbildung der Feuerwehr zu betonen.
12.   zu prüfen, wie effektiv die Anzahl von Waldbrandfachleuten in NRW vergrößert werden kann.
13.   gemeinsame Übungen zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen mit den örtlichen Feuerwehren auszuarbeiten und durchzuführen.
14.   mit allen beteiligten Akteuren in einen strukturierten Prozess einzutreten, um beispielsweise Fragen des Waldumbaus, der Zugänglichkeit zu Waldbereichen, der Wirksamkeit von Löschmaßnahmen, der Errichtung von Schneisen und anderen Themen interdisziplinär anzugehen, um eine bestmögliche Vorbereitung auf weitere Waldbrände zu erreichen.

Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN vom 23. März 2021