Von Roboflop zum Trojanerteddy – Smart Toys in NRW-Kinderzimmern

Kleine Anfrage von Matthi Bolte

Laut IT.NRW lebten 2015 1 569 596 Kinder unter 10 Jahre in Nordrhein-Westfalen. Damit machen Kinder in dieser Altersklasse gut ein Zehntel der Gesamtbevölkerung in NRW aus und sind schon allein aufgrund ihrer Anzahl für Wirtschaftsunternehmen eine interessante Zielgruppe. Spielzeughersteller und andere Unternehmen lassen sich daher immer neue Produkte einfallen, um diese Zielgruppe zu bedienen. Dabei findet auch die fortschreitende Digitalisierung immer weiter Einzug in die Kinderzimmer.
Dass diese Entwicklung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unproblematisch ist, zeigt jetzt eine aktuelle Untersuchung von sieben Smart Toys durch Stiftung Warentest, bei der gefährliche Sicherheitslücken entdeckt wurden. So benötigen drei dieser Spielzeuge für eine Bluetooth-Verbindung weder ein Passwort noch einen PIN-Code, sodass jeder Smartphone -Besitzer sich mit diesem verbinden und mit dem Kind Kontakt aufnehmen kann. Bei den übrigen vier, als kritisch eingestuften Spielzeugen fand Stiftung Warentest keine unsicheren Funkverbindungen, jedoch problematisches Ausspähverhalten bei den dazugehörigen Apps.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung Smart Toys insbesondere mit Blick auf den Datenschutz?
  2. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang das Datenschutzrecht oder die Datenschutzaufsicht weiterzuentwickeln?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung, auf Bundesebene für eine stärkere Regulierung dieses Marktsegments aktiv zu werden?
  4. Inwiefern betrachtet die Landesregierung Kinder als besonders zu schützende Verbraucherinnen und Verbraucher im Kontext der Digitalisierung?
  5. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung konkret unternehmen, um den digitalen Verbraucherschutz für Kinder und Jugendliche zu verbessern?