Versteigerung der 5G-Frequenzen stoppen und neu ausrichten!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.            Ausgangslage
Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche unseres Lebens. Menschen und Maschinen generieren Daten und übermitteln Daten über das Internet. Eine gemeinsame Studie des amerikanischen Festplattenherstellers Seagate und des IT-Marktbeobachtungshauses IDC aus dem Jahr 2017 geht davon aus, dass bis zum Jahr 2025 das globale Datenvolumen auf 163 Zettabyte ansteigt. ( Quelle: https://www.seagate.com/files/www-content/our-story/trends/files/Seagate-WP- DataAge2025-March-2017.pdf , S. 2) 
Diese Prognose bedeutet eine Verzehnfachung des Datenvolumens seit 2016. Aber nicht nur die Datenmenge steigt in den nächsten Jahren massiv an. Neueste technologische Anwendungen und Dienste machen eine Übertragung von Daten ohne Zeitverlust und mit möglichst geringer Latenzzeit sowie einen ortsunabhängigen Zugang erforderlich. Wichtige Beispiele, in denen diese Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, sind neben der Industrie 4.0 die Bereiche Mobilität, Logistik, Energie und Medienverbreitung
Um in Zukunft an der Spitze dieser Entwicklungen stehen zu können, müssen wir in Nordrhein-Westfalen mit Nachdruck den flächendeckenden Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G voranbringen.
Für das Frühjahr 2019 plant die Bundesnetzagentur die Versteigerung geeigneter Frequenzen in den Bereichen von 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz. Hierfür hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im September 2018 einen Entwurf über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln vorgelegt, in denen die Fehler vergangener Frequenzversteigerungen wiederholt werden:
·         Es soll ein möglichst hoher Geldbetrag bei der Versteigerung für den Bundeshaushalt erlöst werden, der den Netzbetreibern beim Ausbau der Infrastruktur fehlt.
·         Die Ausbauvorgaben sind wie bisher nicht verbindlich
·         Zudem beziehen sich die Ausbauvorgaben wieder auf Haushalte und nicht auf die Flä che. 98 % der Haushalte dürften nicht viel mehr als eine 70 % Abdeckung der Fläche in Deutschland umfassen. Damit wird erneut der ländliche Raum abgehängt.
·         Die Netzbetreiber werden zudem bei der Nachverdichtung mit LTE Masten und dem neuen 5G Netz weiterhin drei oder vier parallele Netze errichten.
Der im Juni 2018 geschlossene „Mobilfunkpakt“ zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und den drei großen Mobilfunkunternehmen geht in diese Richtung. Hier heißt es, dass es möglichst wenig Auflagen für die Mobilfunkunternehmen bei der Versteigerung geben soll. Gleichzeitig wird auf freiwillige Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern gesetzt.
Vor den Mängeln der bisher geplanten Bedingungen der Frequenzversteigerung warnten im Sommer auch mehrere führende Abgeordnete der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Auch sie kritisierten u.a. mangelnde Verbindlichkeit und den Verzicht auf eine Dienstanbieterverpflichtung.
Ebenfalls wird bei der geplanten Frequenzauktion die Chance vergeben, substanzielle Impulse für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Netzausbaus in Deutschland anzugehen. So wäre es beispielsweise deutlich günstiger, wenn statt der Errichtung von mehreren parallelen Netzen ein gemeinsames Netz der verschiedenen Anbieter aufgebaut würde. Statt Ausbaukosten in Höhe von geschätzten 200 Mrd. Euro wäre in einer solchen Ausbauvariante – für die etwa der Netzausbau in Schweden, Kanada und Australien vorbildlich wäre – mit Kosten von etwa 50-80 Mrd. Euro zu rechnen. Die deutlich geringeren Kosten würden sich einerseits durch eine höhere Ausbaudynamik, andererseits durch niedrigere Preise für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher niederschlagen.

II.         Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Beirat der Bundesnetzagentur sowie gegenüber der Bundesregierung für einen Stopp der bisher geplanten 5G-Frequenzversteigerung einzusetzen. Bei einer Neuausrichtung der Frequenzauktion ist sicherzustellen, dass
–          die anstehende Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 Gigahertz und 3,4 bis 3,7 Gigahertz so ausgestaltet wird, dass alle Versteigerungsgewinner gemeinsam am flächendeckenden Ausbau des 5G Netzes in Deutschland arbeiten, ohne das parallele Netzstrukturen entstehen,
–          die sogenannten Diensteanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem neuen 5G Netz durch National Roaming bekommen,
–          mit den kommenden Versteigerungsgewinne ein Förderprogramm aufgelegt wird, dass die Erschließung des ländlichen Raumes mit schnellem 5G unterstützt,
–          die Ziele zur Verfügbarkeit von schnellem Mobilfunk bis zum Jahr 2022 auch mit angemessenen Sanktionen für den Fall hinterlegt werden, dass sie nicht erreicht werden,
–          die Versorgungsauflagen nicht bezogen auf Haushalte gelten, sondern für zumindest 98% der Fläche in Deutschland gefordert wird,
–          die Bundesnetzagentur ihr Prüf- und Messwesen im Bereich Mobilfunk so erweitert, dass die Angaben der Netzbetreiber zum Netzausbau auch überprüft werden können und über die Umsetzung aufgrund objektiver Prüfung errichtet werden kann.