In der Zeit vom 22. März bis zum 13. April 2020 wurden laut NRW-Innenministerium 102 Versammlungen in NRW angemeldet. Von diesen wurden sieben unter Auflagen genehmigt, 51 Versammlungen untersagt und 44 Anmeldungen zurückgezogen. Dies teilte Innenminister Reul auf Beantragung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Innenausschuss in einem schriftlichen Bericht vom 20. April 2020 mit (Vorlage 17/3266, Seite 2). Im Nachgang der Sitzung des Innenausschusses vom 23. April 2020 ergeben sich dazu weitere Fragen.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Versammlungen wurden ab dem 22. März 2020 bis zum Datum der Beantwortung der Kleinen Anfrage genehmigt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Thema der Versammlung und angemeldeter Teilnehmerzahl.)
2. Unter welchen Auflagen wurden angemeldete Versammlungen ab dem 22. März 2020 bis zum Datum der Beantwortung der Kleinen Anfrage genehmigt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort und Thema der Versammlung.)
3. Wie wurden die Verbote bzw. Auflösungen der ab dem 22. März 2020 bis zum Datum der Beantwortung der Kleinen Anfrage angemeldeten bzw. durchgeführten Versammlungen begründet? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort und Thema der Versammlung.)
4. Wie viele Versammlungsanmeldungen wurden ab dem 22. März bis zum Datum der Beantwortung der Kleinen Anfrage zurückgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort und Thema der Versammlung und ob zum Zeitpunkt der Zurücknahme der Anmeldung bereits ein Kontakt der Anmelderin bzw. des Anmelders mit den zuständigen kommunalen Behörden und/oder der Polizei bestand.)