Vermögensbildung von IHKen in NRW

Kleine Anfrage von Horst Becker

Am 09. Dezember 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht ein grundlegendes Urteil über die (un-)zulässige Vermögensbildung in den Industrie- und Handelskammern gefällt. In der Folge haben bundesweit und auch in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Verwaltungsgerichte Beitragsbescheide von Industrie- und Handelskammern aufgehoben. Beispielhaft seien hier die Entscheidungen den VG Düsseldorf vom 30. März 2017 und des VG Gelsenkirchen vom 21. November 2017 genannt. Bekannt geworden sind auch etliche Fälle, in denen Industrie- und Handelskammern nach Klageerhebung Beitragsbescheide aufgehoben haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Klageverfahren gegen Beitragsbescheide der IHKen waren in NRW in den Jahren 2014 – 2017 anhängig?
  2. In wie vielen Fällen haben Industrie- und Handelskammern Beitragsbescheide nach Klageerhebung ohne Urteil aufgehoben?
  3. In wie vielen Fällen wurde in der Sache zugunsten der Klägerinnen oder Kläger entschieden, soweit die Klagen als zulässig erachtet wurden?
  4. Warum hat die Rechtsaufsicht nicht schon in der Vergangenheit auf die Industrie- und Handelskammern eingewirkt, um eine offenkundig vielfach praktizierte, rechtswidrige und bekannte Vermögensbildung (vgl. Drucksache 16/3052) zu unterbinden?
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, damit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die Industrie- und Handelskammern zu einer rechtskonformen Wirtschaftsführung zurückkehren und nicht die einzelnen Unternehmerinnen und Unternehmer weiterhin individuell um ihr Recht kämpfen müssen?