Vermögensbildung der IHK Köln

Kleine Anfrage von Horst Becker

Am 09. Dezember 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht ein grundlegendes Urteil über die (un-)zulässige Vermögensbildung in den Industrie- und Handelskammern gefällt. In der Folge haben bundesweit und auch in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Verwaltungsgerichte Beitragsbescheide von Industrie- und Handelskammern aufgehoben. Davon betroffen war auch die IHK zu Köln, für deren Haushaltsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 wurde eine rechtswidrige Vermögens- bzw. Rücklagenbildung festgestellt.
Allerdings erlässt die IHK zu Köln weiterhin Bescheide über alle Wirtschaftsjahre, ohne die Mitglieder über diesen Sachverhalt zu informieren.
Auch der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat hinsichtlich der IHK zu Köln im Prüfungszeitraum 2010 – 2015 positive Jahresergebnisse von über 22,8 Millionen Euro festgestellt. Zudem hat er der IHK zu Köln vorgehalten, ohne rechtliche Voraussetzung eine Erhöhung der Nettoposition (Vermögensbildung) im Jahr 2012 um 6 Millionen Euro vorgenommen zu haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Klageverfahren gegen Beitragsbescheide waren in den Jahren 2014 – 2017 im Bezirk der IHK zu Köln anhängig?
  2. Obwohl die IHK zu Köln dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet ist, hat sie dennoch ein Millionenvermögen erwirtschaftet. Was hat die Rechtsaufsicht unternommen, um diese rechtswidrige Vermögensbildung zu unterbinden?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die IHK zu Köln selbst für Wirtschaftsjahre, in denen die IHK im Gerichtssaal einlenkte, um ein sie negatives Urteil zu vermeiden, weiterhin Beitragsbescheide erlässt, die offensichtlich nicht dem geltenden Recht entsprechen und die betroffenen Mitglieder darüber auch nicht informiert, damit diese angepasste Beitragsrechnungen erhalten können?
  4. Wie hoch ist das Beitragsvolumen, das die IHK zu Köln nach Aufhebung entsprechender Bescheide für diese Wirtschaftsjahre veranlagt hat?
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes und den diversen Urteilen des VG Köln die IHK zu Köln zu einer Rückkehr zu einer rechtskonformen Wirtschaftsführung zu bewegen?