Vergaben der NRW-Ministerien und ihrer nachgeordneten Behörden seit Inkrafttreten vergaberechtlicher Erleichterungen und Wertgrenzenerhöhungen – hier: MWIDE

Kleine Anfrage von Johannes Remmel, Matthi Bolte-Richter und Horst Becker

Das Wirtschafts- (MWIDE) sowie das Finanzministerium (FM) des Landes NRW haben seit Ende März 2020 verschiedene Runderlasse veröffentlicht, die das Vergaberecht durch Vereinfachungen von Ausschreibungsvorschriften sowie die Erhöhung von Wertgrenzen erheblich aufgeweicht haben.

Um eine Übersicht zu erhalten, bei welchen Vergaben des Landes NRW und deren nachgeordneten Behörden in deren Geschäftsbereichen von den im LRH-„Beratungsbericht gemäß § 88 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung zu vergaberechtlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie“ (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5080.pdf) vom 27.04.2021 kritisierten Vergabeerleichterungen Gebrauch gemacht wurde, bedarf es einer detaillierten Auflistung aller Fälle in allen Geschäftsbereichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Vergaben (Einkauf von Waren oder Dienstleistungen) mit Bezug zur Corona-Pandemie wurden seit dem 04.04.2020 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) getätigt, die unterhalb der EU-Schwellenwerte lagen und bei denen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgesetzt wurde? (Bitte Auflistung jeder Vergabe bzw. jedes Einkaufs mit Auftragswert.)
  2. Welche Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Bezug zur Corona-Pandemie seit dem 04.04.2020 im Geschäftsbereich des MWIDE, die den EU-Schwellenwert erreicht oder überschritten haben, wurden ohne Teilnahmewettbewerb vergeben? (Bitte Auflistung jeder Vergabe mit Auftragswert.)
  3. Welche Vergaben von Bauleistungen seit dem 27.04.2020 wurden im Geschäftsbereich des MWIDE unter den vereinfachten Bedingungen mit angehobenen Wertgrenzen des Landes NRW getätigt? (Bitte Auflistung jeder Vergabe und Aufschlüsselung nach Direktauftrag, Freihändiger Vergabe oder Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb.)
  4. Welche Vergaben seit dem 20.03.2021 wurden im Geschäftsbereich des MWIDE unter den vereinfachten Vergabebedingungen durch den Runderlass „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ des Landes NRW getätigt? (Bitte Auflistung jeder Vergabe mit Auftragswert.)
  5. Inwieweit wurden die in Rede stehenden Vergaben im Geschäftsbereich des MWIDE unter den genannten vereinfachten Bedingungen von Konkurrenten rechtlich angegriffen bzw. gab es vergaberechtliche Auseinandersetzungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verstöße gegen geltendes Vergaberecht?